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Montabaur 14 / 8/85

JSG Horressen/E/E/St.

Samstag, 23.2.85, 15.00 Uhr,

B I Jugend Horressen/E/E/St Diez

AHRBACHGEMEINDEN

RUPPACH-GOLDHAUSEN:

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Ruppach-Goldhau­sen findet am MONTAG, 25. Februar 1985, 19.00 Uhr im Bürgermeisteramt statt.

TAGESORDNUNG:

I. ÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß neuer Satzun­gen:

a) Erschließungsbeitragssatzung

b) Ausbaubeitragssatzung

2. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung und Er­weiterung des BebauungsplanesUnter dem Dorf"

3. Verschiedenes.

II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Personalangelegenheit

2 . Mietangelegenheit

3. Beratung und Beschlußfassung über einen Antrag auf Nut­zung eines Sonderfahrzeuges

4. Beratung und Beschlußfassung über die Benutzung eines gemeindeeigenen Feldweges

5. Bauvoranfragen

6 . Verschiedenes.

5431 Ruppach-Goldhausen, 18.2.1985 Ferdinand, Ortsbürgermeister

EINLADUNG an die Eltern der Grundschüier von Simmern und Kadenbach

Verbandsgemeindeverwaltung informiert über Schulsituation in den Augst-Gemeinden

Zur Deckung des Raumbedarfs für die Grundschule Simmern/ Kadenbach sind in den kommenden Jahren bauliche und/oder organisatorische Veränderungen notwendig.

Zum Teil bestehen auch Zusammenhänge mit der Schaffung des notwendigen Raumprogramms für die Kindergärten in Ka­denbach und Simmern/Neuhäusel.

Von den anstehenden und erforderlichen Maßnahmen betroffen ist in erster Linie die Grundschule Simmern/Kadenbach^evtl. ergeben sich aber auch Auswirkungen für die Augst-Schule.

Die Verbandsgemeindeverwaltung möchte die Eltern über die anstehenden Probleme und die Lösungsmöglichkeiten informie­ren. Dazu sind alle Eltern der o.g. Kinder zu einer öffentlichen Informations- und Diskussionsveranstaltung am Dienstag, 26. Februar 1985, 20.00 Uhr in der Augsthalle (Mehrzweckhalle) herzlich eingeladen.

SIMMERN/NEUHÄUSEL:

Kindergarten Neuhähusel / Simmern

NEUAUFNAHMEN ZUM SOMMER 85

Wir bitten alle interessierten Eltern der Gemeinden Neuhäusel

und Simmern ihre Kinder, die bis einschl. zum 30.6.85 das 3.

Lebensjahr vollendet haben, im Kindergarten in Simmern, Schul

Straße Tel. 02620/8448 zwischen 14.00 und 16.00 Uhr, anzu-

jtnelden. Die Anmeldung sollte bis zum IS. März erfolgt sein*

AUGST

EITELBORN:

Öffentliche Bekanntmachung

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 21. 12 . 1984 , grund des § 127 Abs. 2 des Bundesbaugesetzes vom 183 ^ in Verbindung mit §§ 7 und 8 der Satzung über die Erhebu von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließii anlagen (Erschließungsbeiträge) in der Ortsgemeinde Eit* vom 20.9.1983 die Fertigstellung nachstehend aufgeführter Teil-Erschließungsanlagen festgestellt und beschlossen,den wand der Herstellung dieser Teil-Einrichtung als Teil-Ersdij ßungsbeiträge zu erheben - Kostenspaltung -

Bezeichnung Hergestellte T eileinridi)

verlaufend von bis

Helfensteinstraße EinmündungZum Fahrbahn (Parz.138,308 u. Heckelchen"/ StraßenentwässeruiJ 348/1 Bodenweg-Ende Parz.

334/Einmündung Wiesenweg

Als Zeitpunkt der Fertigstellung gilt für o.a. Teil-ErschlieSu anlagen der' 1.11 ..1984.

Die Anlieger der vorgenannten Erschließingsanlagen werden darauf aufmerksam gemacht, daß die Abrechnung in nächst Zeit erfolgt. j

Ortsgemeinde Eitelborn j

5411 Eitelborn, 11.2.1985 (S.) Hümmerich, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

WIDMUNG VON VERKEHRSFLÄCHEN IM BEREICH M HELFENSTEINSTRASSE IN EITELBORN Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für RS land-Pfalz - LStrG- in der Fassung vom 1.8.1977 werdeni! nachfolgenden Verkehrsflächen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrGlj dem Beschluß des Ortsgemeinderates Eitelborn vom 21.12.1 dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Bezeichnung verlaufend von bis Teil-Einrichtil

Helfensteinstraße EinmündungZum Heckei- Fahrbahn Pa rz.138,308 u. chen"/Bodenweg -Ende 348/1 Parz.334/Einmündung

Wiesenweg i

Als Tag der Verkehrsübergabe gilt der 1.11.1984.

RECHTSBEHELFSBELEHRUNG: j

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nadij Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widersprud ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur (Bau* Konrad-Adenauer-Platz 8 , 5430 Montabaur, schriftlich«^ zur Niederschrift einzulegen.

5411 Eitelborn, 13. Februar 1985

Ortsgemeinde Eitelborn (

(S.) Hümmerich, Ortsbürgermeister ]

KADENBACH: !

Öffentliche Bekanntmachung ;

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Kadenbach W am MITTWOCH, 27. Februar 1985, um 18.30 Uhr im Bürgermeisteramt statt. '

TAGESORDNUNG j

I. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG f

1. Beitragsangelegenheit I

2. Grundstücksangelegenheit

3. Beratung und Beschlußfassung über die U nterstützung j durch die Gemeinde bezügl. des Baues eines Fußweg 6 ^ Neuhäusel

4. Verschiedenes.