Einzelbild herunterladen

Montabaur 8/8/85

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Montabaur für das Jahr 1985 vom 13.2.1985

I.

Der Stadtrat hat aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung für Rheifnland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 6.2.1985 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1985 wird im VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf

VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf

§ 2

Es werden festgesetzt

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 4.277.100,- DM

(davon Umschuldungen) ( 4.000.000,-- DM)

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs­ermächtigungen auf 100.000,--DM

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. GRUNDSTEUER:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A) 220 v.H.

b) für die Grundstücke

(Grundsteuer B) 270 v.H.

2. GEWERBESTEUER:

nach Gewerbeertrag und Gewerbe­kapital 300 v.H.

3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

für den ersten Hund 60,--DM

für den zweiten Hund 90,-DM

für jeden weiteren Hund 120,--DM

II.

Der Stadtrat beschließt aufgrund des § 101 Abs. 2 der Ge­meindeordnung von Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) das Investitionsprogramm für die Jahre 1984 -1988 mit folgenden Summen:

Gesamtinvestitionen

24.396.600,-

DM

davon entfallen auf die

Haushaltsjahre 1984

6.119.300,-

DM

1985

5.543.300,-

DM

1986

4.339.000,-

DM

1987

3.771.000,-

DM

1988

4.624.000,-

DM

III.

GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) erforderliche Genehmi­gung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Stadt Monta­baur fürdas Haushaltsjahr 1985 wird hiermit erteilt:

I. Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 4.277.100,-DM

II. Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen)

1. GRUNDSTEUER

a) für land- und forstwirtschaftliche

Betriebe (A) Hebesatz 220 v.H.

b) für Grundstücke (B) Hebesatz 270 v.H.

13.234.700,-DM 13.234.700,-DM

9.768.000,- DM 9.768.000,- DM festgesetzt.

2. GEWERBESTEUER:

nach Gewerbeertrag und -kapital Hebes.3oo y

5430 Montabaur, 6. Febr. 1985 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) I.V. Unterschrift

IV.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 25 . 2.191 bis 5.3.1985 während der allgemeinen Dienststunden im i Rathaus in Montabaur, Zimmer 112, öffentlich aus. Montabaur, 13.2.1985

Siegel Stadt Montabaur

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

HINWEIS:

Eine Verletzung der Bestimmungen über 1 die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und 2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen) des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unterBej nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzungb den können, gegenüber dem Bürgermeister der Stadt M« baur oder der Verbandsgemeindeverwaltung MontabaurJ gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnungi] Rheinland-Pfalz -GemO-vom 14.12.1973 (GVBI.S.4 BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom! 15.3.1983 (GVBI.S.31).

Bericht über die Sitzung des Stadtrates vom 11.2.1985 Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe desPlr nungsauftrages für die Gestaltung der innerstädtischenX verkehrszone sowie Entscheidung über die Grund zöge du] Gestaltung

Bürgermeister Dr. Possel - Dölken führte aus, daß dieser!] ordnungspunkt einen weiteren wichtigen Schritt zur Fot rung der innerstädtischen Planung in Richtung Ausbaud Fußgängerzone markiere. Er erläuterte, daß man ein schränkten Planungswettbewerb durchgeführt habe. Das] nis und die Bewertung des Preisgerichts.seien im Rahm«] einer Bürgerversammlung Und einer öffentlichen Stadtr zung am 31.1.1985 eingehend vorgestellt worden. AlsErj der heutigen Sitzung müsse man dazu kommen, einem» zu bestimmenden Planungsbüro einen Planungsauftragzi geben. Zuvor seien jedoch die Grundzüge der Planungfesj gen, damit der Planer diese Vorgaben in seine Planung ei könne.

Um möglichst vielen Ratsmitgliedern die Mitwirkung»^ ratung und Entscheidungsfindung zu ermöglichen, wurde Beratung in verschiedene Bereiche aufgeteilt.

Bereich 1: Bahnhofstraße von der Ecke Wallstraße biszi^ Kleinen Markt (einschließlich Steinweg)

Für die CDUFraktion erläuterte Fraktionsvorsiteendet] es komme darauf an, daß nunmehr ein Planer aus den sie] vorhandenen Planungen eine endgültige Planung erstellt! Die CDUFraktion habe sich für eine Vergabe der Gesaq nung an das Planungsbüro Prof. Deilmann unter Hinzuzi(j des Büros Skribbe ausgesprochen. Man sei der Meinung, j daß das Büro Skribbe als Tiefbauunternehmen die Ums« der Planung in die Praxis in besonderer Weise gewährleffl werde. Bei der Vergabe sei zu überprüfen, welche Leistung Büro zu erbringen habe.

Er gehe davon aus, daß die örtliche Bauleitung durch die] waltung erfolgt, damit bei allen schwierigen Fragen sofof Ort und Stelle entschieden werden könne.

Ratsmitglied Kram (CDU) führte weiter aus, daß dasN konzept bis zur 1. Märzwoche fertiggestellt sein müsse,dj die Fachausschüsse und die Anlieger diese Konzeption^ mals diskutieren und beraten könnten.