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Montabaur 2/6/85

8. Speisereste, Küchenabfälle und Speiseöle gehören nicht ins Abwasser. Diese Abfälle gehören am bestem den Kompost, wo dies nicht möglich ist, in den Mülleimer.

9. Reinigungsmittel und Putzmittel sparsam verwenden!

Übertriebener Putztrieb schadet nicht nur oftmals den Haushaltsgegenständen, sondern auch unseren Gei

sern.

10.Ein Vollbad benötigt ca. 200 Liter Trinkwasser, ein Duschbad dagegen nur 50 bis 100 Liter Wasser .j, e j| eher Reinigungswirkung .

11.Spülmaschinen benötigen viel Trinkwasser und Energie, deshalb Maschine nur in vollem Zustand betreib Speisereste gut entfernen und Spülmittel sparsam do sieren !

12.Kein farbiges oder möglichst auch kein gebleichtes Toilettenpapier verwenden. Für diesen Zweck ist esgj los, das Wasser auch noch mit Farbstoffen zu belasten.

Anhand dieser praktischen Tips ist zu erkennen, wie problemlos und einfach ein Beitrag zum Gewässerschutz sein kann.

In vielen Fällen spart man auch noch Geld dabei!

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Öffenti Bekanntmachungen

Kulturamt Westerburg 00-G 2091 Lad.A.

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

FÜR DIE GEMEINDEN GROSSHOLBACH,GIROD,

HEILIGENROTH, RUPPACH-GOLDHAUSEN UND STADT

MONTABAUR

ist zu den Terminen mitzubringen. Wenn Beteiligte Bevoll - 0,1 mächtigte benannt haben oder Vertreter bestellt wordenii geht der Auszug an den Bevollmächtigten bzw. an denVer ,n ^° ter. Miteigentümer (z.B. Miterben) erhalten zusammennu 5,1 einen Auszug. Dieser wird in der Regel dem gemein«» erbar vollmächtigten, dem am Ort wohnenden Mitbeteiligten«! ontat dem in den Akten des Kulturamtes an erster Stelle genau! Mitbeteiligten zugestellt. Dieser ist verpflichtet, den Ausapnzeri den übrigen Mitbeteiligten zugänglich zu machen. |eSte

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LADUNG

zur Bekanntgabe des durch Nachtrag I geänderten Flurbereini­gungsplanes (einschließlich Obstbaum- und Holzausgleich) und zum Anhörungstermin über den Inhalt des geänderten Flur­bereinigungsplanes.

I.

Im Flurbereinigungsverfahren Großholbach, Westerwaldkreis, wird der durch Nachtrag I geänderte Flurbereinigungsplangemäß §§ 59 Abs. 1 und 60 dei Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) i.d.F. vom 16.3.1976 - BGBl. I S. 546 - am Montag, dem 25. Februar 1985 vormittags von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr in der alten Schule in Großholbach

Zur Anhörung der betroffenen Beteiligten über den lnhal| des durch den Nachtrag I geänderten FlurbereinigungspljT. wird hiermit gemäß §§ 59 Abs. 2 und 60 FlurbG Termia^Xi raum auf ä 5 ; D r

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DIENSTAG, den 26. Februar 1985, vormittags p* 3an

9.00 Uhr in der alten Schule in Großholbach

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zu dem die von diesem Nachtrag Betroffenen hiermit gelif werden.

Widersprüche gegen den Inhalt des durch den Nachtrag!; ZU j derten Flurbereinigungsplanes, insbesondere auch gegeni^ zu

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den davon betroffenen Beteiligten bekanntgegeben. Er liegt in dieser Zeit zur Einsichtnahme für diese Beteiligten aus. Beauf­tragte des Kulturamtes werden die neue Feldeinteilung erläu­tern, Auskünfte erteilen und auf Antrag einzelne Beteiligte in ihre neuen Grundstücke örtlich einweisen.

Es liegt im eigenen Interesse der Beteiligten, diesen Termin, der eigens zur Auskunftserteilung und Erläuterung sowie zur örtlichen Einweisung bestimmt ist, wahrzunehmen. Im An­hörungstermin am 26.2.1985 um 9.00 Uhr (vgl. Ziffer II dieser Ladung) besteht erfahrungsgemäß nicht die Möglichkeit eingehen­de Auskünfte über die Abfindung einzelner Teilnehmer zu er­teilen.

ermittlung der Obstbäume und sonstigen Holzbestände die Beteiligten - zur Vermeidung des Ausschlusses -entw| Anhörungstermin Vorbringen oder innerhalb einer Fristi: , zwei Wochen nach diesem Termin schriftlich oder zur Ni ue ]

Schrift beim .Kulturamt in Westerburg erheben. |

} nach

Die im Anhörungstermin vorgebrachten Widersprüche sinf Ihre eine Verhandlungsniederschrift aufzunehmen. Die schrift^ (han Widersprüche müssen innerhalb der zweiwöchigen Frist^ Lieh' Kulturamt in Westerburg eingegangen sein. Hierauf wirdijF - j ders hingewiesen. I

Vorherige Eingaben oder Vorsprachen beim Kuli amt oder bei sonstigen Stellen sind zwecklos undPp ost j keinerlei rechtliche Wirkungen. j 543 ^

Jedem vom Nachtrag I betroffenen Beteiligten wird ein Auszug aus dem geänderten Flurbereinigungsplan zugestellt. Der Auszug

Beteiligte, die keine Widersprüche su erheben ha|_

oder erhobene Widersprüche nicht aufrecht erhalt - wollen, brauchen zum Anhörungstermin nichtz»| scheinen.

VERLAG

Die Bürgerzeitung erscheint wöchentlich . Herausgeber, Druck u. Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich 5410 Höhr-Grenzhausen, Rheinstr. 41, Posthorn

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