bchenblatt
ler Verbandsgemeinde Montabaur
ö
lochenxeitung mit öffentlichen Bekanntmachungen der Ortsgemeinden
loden, Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligen- Holler, Horbach, Hübingen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, Biedererbach, Nomborn, Oberelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, Untershausen,
■owie der Zweckverbände gemäß § 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 373 - GVBI. S. 419 - in der derzeit gültigen Fassung - und den Bestimmungen der Hauptsatzung.
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ang 13
FREITAG, den 8. Februar 1985
Nummer: 6
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Der Umweltbeirat empfiehlt
Unter vorstehender Überschrift und gekennzeichnet mit dem Umweltschutzemblem werden künftig - auf Anregung des Umweltbeirates - regelmäßig Tips und Hinweise zum aktiven Beitrag beim Umweltschutz zur Kenntnis gegeben.
Der Umweltbeirat - dieser wurde vom Verbandsgemeinderat gewählt und setzt sich aus Ratsmitgliedern und Vertretern der Umweltschutzverbände zusammen - hatte sich u.a. zur Aufgabe gemacht, durch gezielte und regelmäßige Öffentlichkeitsarbeit das Umweltbewußtsein der Bevölkerung zu stärken und zum aktiven Mitwirken zu motivieren.
In diesem Zusammenhang gegebenen Tips sollen als Denkanstöße dienen und können wegen des komplexen jiengebietes jeweils nur stichpunktartig weitergegeben werden.
en sich Fragen in bezug auf die praktische Handhabung, Detailinformationen, Kontaktadressen und ähnliches len, besteht die Möglichkeit zur Rückfrage bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur unter der jlr. 126 -109 bzw. zur persönlichen Vorsprache im Rathausneubau, 2.Etage, Zimmer 204a.
PRAKTISCHE TIPS FÜR DEN SCHONENDEN UMGANG MIT UNSEREN GEWÄSSERN
^t^Abfallstoffe (Zigarettenkippen, Wattestäbchen, Hygieneartikel usw.) gehören nicht ins Abwasser oder
Idie Toilette. Sie verstopfen die Kanalisation oder müssen mit aufwendigen Verfahren wieder entfernt \rden.
fdUiamente^ nicht in den Abfluß geben.
\ te Medikamente sammeln und in Ihrer Apotheke abgeben.
yben, Lacke und Lösemittel gehören zu den gefährlichsten Verunreinigungen der Gewässer. KA UFEN SIE JR DIE NOTWENDIGEN MENGEN! Bewahren Sie die Reste auf und bringen Sie sie zu einer speziellen 1MELSTELLE. (Auskünfte bei der Verwaltung).
me vom Auto niemals ins Gewässer leeren. Reste sammeln und zu einer Altölsammelstelle bringen. * pe Beseitigung muß gemäß dem Altölgesetz kostenlos erfolgen. Fragen Sie Ihren Tankwart oder Kfz- Mraturbetrieb.
P^phatfreie Waschmittel verwenden!
pcAe nur wenn notwendig vollwascheri, Waschmittel sparsam dosieren. Vollwaschmittel nur für Kochwäsche senden.
y os nicht auf öffentlichen Straßen und Plätzen waschen.. Das verschmutzte Wasser gelangt mit Ölresten F d ie Kanalisation in die Kläranlage. Also: Autos in der Waschanlage oder auf geeigneten Plätzen (mit öl- yheider) reinigen.
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