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Montabaur 23/5/85

tue wasserwirtschaftliche Förderrichtlinien bringen mehr

krechtigkeit

t . wesentlichen Beitrag, den Gewässerschutz und die Gewässer- haltung Rheinland-Pfalz schneller umweltfreundlich sicherzustel- | die Zeit bis zum Abschluß der Erstausstattung mit Kläranlagen zu I' n unc ) durch diese zusätzlichen Bauinvestitionen auch die Ar- Ittlosigkeit zu verringern, bezeichnete der CDU-Landtagsabgeordnete Ichim Hörster, Westerburg, die neuen wasserrechtlichen Förderricht- |en heute gegenüber unserer Zeitung. Die Richtlinien sind zum 1.1.

"r 5 in Kraft getreten.

e Hörster darlegte, haben die bisherigen Förderrichtlinien zu sehr lerschiedlichen Entgeltbelastungen der Bürger im Land geführt, je Ihdem wie starl< die Bautätigkeit bei einem Träger war, wann gebaut Ir'äe oder bei welchen topographischen Verhältnissen Baumaßnah­in durchgeführt werden mußten. So könne man heute erhebliche Ver­langen im Land feststellen:

lEin Teil der Bürger sei zu hoch, ein anderer Teil im Vergleich dazu [sehr niedrig belastet worden,

lEinrichtungsträger seien gefördert vwrden, obwohl sie zu ihrer Fi- Inanzierung nur geringere Entgelte erheben mußten als andere, die nicht gefördert wurden,

die Kommunen investierten in der Regel nur in Abhängigkeit von der Bezuschussung durch das Land, was zu einem Investitionsstau führte, obwohl das Land jährlich rd. 225 Millionen DM Fördermittel jbereitstellte,

die zunehmende Förderung aus Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten nachfolgender Jahre habe schon bisher durch die Zinsbela- Istung von Vorfinanzierungsmitteln den "Wert" von Zuweisungen erheblich gemindert und

Idie tatsächliche Belastung für den Bürger habe immer erst nach Ab­schluß der Maßnahme festgestanden, Sie lag bei der Abwasserbesei- Itigung allerdings häufig mindestens bei 160 DM pro Jahr und von der Investition betroffenem Einwohner.

J diese Mängel zu beseitigen, so Hörster, sei eine Neufassung der derrichtlinien zwingend notwendig gewesen. Man habe sich dabei [folgenden Zielen leiten lassen:

Möglichst rasche Sicherstellung eines umweltfreundlichen Gewässer- Ischutzes,

(Verkürzung der Zeit bis zum Abschluß der Erstausstattung mit Ab- asseranlagen, um die gemeindliche Entwicklung nicht zu hemmen, Steigerung des Bauvolumens zur Konjunkturbelebung und zur Sicherung von Arbeitsplätzen auch durch früheren Einsatz der Ei­genmittel des Einrichtungsträgers,

öiusrichtung der Förderung nach der tatsächlichen Entgeltbelastung [ler Bürger,

nehr Gerechtigkeit durch Festlegung einer zumutbaren Obergrenze her Belastung der Bürger, unabhängig beispielsweise von topogra­phischen Verhältnissen und der Siedlungsdichte in der Gemeinde [oder Verbandsgemeinde.

[sammenfassend kann man sagen, so Hörster, daß hochbelastete Ein­richtungsträger in Zukunft stärker gefördert werden, während geringer ästete mit weniger Förderung rechnen müssen und Einzelne, die mit itiv niedrigen Kosten ihre Abwasseranlagen herstellen können, keine Jdeshilfen mehr erwarten können. Wer sich selbst aus eigener Kraft fen kann, braucht nicht die Hilfe des Staates.

[dies zu erreichen, seien vor allem die folgenden neuen Regelungen pn Förderrichtlfnien vorgesehen:

latt der bisherigen Zuschüsse sollen in Zukunft in der Regel zins- Darlehen vergeben werden. Die Tilgung - 3 % nach zwei tilgungs­in Jahren - dient der Verstärkung eines Fonds, aus dem immer wie- peue Maßnahmen gefördert werden können. In diesen Fonds wird and selbst auch weiterhin, wie bisher, jährlich mindestens 225 |onen DM einzahlen.

i die 3 %-ige Tilgung entsteht keine höhere Belastung für die Bür- pa der Einrichtungsträger seine Vermögensgegenstände ordnungs- im Wirtschaftsplan abschreiben muß. Die Abschreibungen die- |ls° zur Tilgung des zinslosen Darlehens. Da die Abschreibungen [t für den Erneuerungsfall nicht mehr zur Verfügung stehen, wer- ln Zukunft auch die Kosten für Erneuerungs- und Verbesserungs­nahmen vom Land gefördert.

Pariehen vwrden ab dem Moment gewährt, in dem der Einrich- [sträger Eigenmittel bis zur Überschreitung der zumutbaren Ent- lelastung, die zunächst auf 140 DM pro Eirtyvohner und Jahr bei pbwasserbeseitigung und auf 2,20 DM je m Wasser bei der Wasser- rgung festgesetzt worden ist, überschreitet. Das bedeutet, daß der F zunächst seinen eigenen Investitionsspielraumausschöpfen muß; (aber bei Überschreitung der zumutbaren Entgeltbelastung ein Zins­darlehen von 100 % für alle danach noch erforderlichen Investi- Ikosten erhält. Notwendig ist nur, daß die zumutbare Entgeltbe- |ng im gesamten Gebiet des Einrichtungsträgers erreicht wird. Testsetzung der zumutbaren Entgeltbelastung auf 140 DM bzw.

JOM bedeutet allerdings nicht, daß der Einrichtungsträger jetzt be- unmittelbar seine Gebühren und Beiträge entsprechend anheben | Es ist vielmehr so, daß die Belastungsgrenze mit dem Baufort- ftt einer Maßnahme nach und nach erreicht wird, h r? rSter W8 ' ter mitteilt, wird in Zukunft das Aufkommen an einma- t n Beiträgen, an wiederkehrenden Beiträgen, an Baukostenzuschüssen

und an Gebühren in die Entgeltbelastung eingerechnet. Die Verteilung auf die einzelnen Einkommensarten bestimmt der Träger selbst. Zu­sätzlich wird auch die Abwasserabgabe, da sie, solange eine Einrich­tung noch nicht vorhanden ist, eine erhebliche Kostenbelastung für den Bürger darstellt, in die Ermittlung der zumutbaren Entgeltbelastung ein­bezogen.

Besonders wichtig für die Höhe der Belastung ist aber auch, daß künftig pro Einwohner eine Belastungsobergrenze festgesetzt worden ist. Diese Veränderung macht sich insbesondere im strukturschwachen ländlichen Raum positiv für die Bürger bemerkbar. Vier-Personen-Haushalte werden dadurch auf Dauer von über etwa 500 DM im Jahr um mehr als 200 DM, das sind mehr als 15 DM im Monat, bei den Kosten der Abwasserbesei- tigung entlastet.

Hörster faßt seine Bewertung wie folgt zusammen: Die neuen Förder­richtlinien der Abwasserbeseitigung werden der Umweltentlastung schnel­ler gerecht, sie bringen den Kommunen erhebliche Vorteile und führen zu mehr Gerechtigkeit in der Heranziehung der Bürger zu Abgab'en. Das Land subventioniert die Belastung des Bürgers auf ein erträgliches Maß herunter.

Hörster geht abschließend davon aus, daß das umweltpolitische Ziel, möglichst bald zu einer vollständigen Abwasserreinigung zu kommen, mit den neuen Richtlinien schneller erreicht wird, weil die vorhandenen Mittel stärker am Bedarf ausgerichtet werden können, wobei sie durch Rückflüsse immer wieder eine Verstärkung erfahren. Außerdem hätten die Gemeinden als Träger der Abwasserbeseitigung mehr Entscheidungs­spielraum: Die Entscheidung, ob und wie die Gemeinde die Abwasser- beseitigung in ihrem Bereich ausgestalte, welche Prioritäten sie setze und welche Konzepte sie anwende, liege stärker beim Träger selbst, vor allem solange er sein eigenes Geld einsetze und seine Bürger nicht über Gebühr belasten müsse.

Sollte sich bei der praktischen Anwendung der neuen Richtlinien heraus- stellen, daß die zumutbare Entgeltbelastung von 140 DM bzw. 2,20 DM zu hoch angesetzt ist, werde diese korrigiert werden, stellte Hörster fest. Abschließend sei auch darauf hinzuweisen, daß der Einrichtungsträger, der die Belastungsgrenze nicht erreiche, sich glücklich schätzen sollte, daß er seine Bürger nicht so hoch belasten müsse wie andere. Dafür sollte er gerne in Kauf nehmen, ohne Landeshilfe oder mit geringerer Landeshilfe auszukommen. Insbesondere dann, wenn er sich deshalb auch nicht mehr länger in eine Warteliste einordnen müsse.

Insgesamt seien die neuen Förderrichtlinien der richtige Weg, um Um­weltschutz, kommunalen Gestaltungsspielraum un^ die Interessen des einzelnen Bürgers in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen.

Wirtschaft Wie funktioniert das?

In diesen Tagen fällt der Startschuß zum 15. internationalen Jugendwettbewerb der Genossenschaftsbanken.

Ein Blick hinter die Kulissen der Lufthansa als Gast in England und Schottland oder Abenteuer-Ferien in über 2.000 Meter Höhe mit Pro­fessor Heinrich Harrer und Toni Sailer winken allen Jugendlichen, die sich am "größten Jugendwettbewerb" der Welt beteiligen: Zum 1 5.

Mal schreiben die Volksbanken und Raiffeisenbanken einen Mal- und Quiz-Wettbewerb aus, der in diesem Jahr unter dem Thema "Wirtschaft Wie funktioniert das? " steht. Die Schirmherrschaft hat Bundeswirt­schaftsminister Dr. Martin Bangemann übernommen. Sein Motto zu die­sem Wettbewerb: "Entdeckt das komplizierte Räderwerk der Wirt­schaft. Je mehr wir über unsere Wirtschaft wissen, um so besser kann sie funktionieren". Die Teilnehmerkarten für den Wettbewerb liegen ab sofort bei der VOLKSBANK MONTABAUR-WALLMEROD e.G. aus.

Die Volksbanken und Raiffeisenbanken wollen mit diesem Wettbewerb versuchen, die Abläufe in der Wirtschaft verständlich werden zu lassen.

In erster Linie geht es darum, Kindern und Jugendlichen selbst die Mög­lichkeit zu geben, Wirtschaftsabläufe aus ihrer Sicht darzustellen. Ei­nen Einstieg in die Thematik liefert Bundeswirtschaftsminister Dr. Mar­tin Bangemann: "Schon Robinson auf seiner Insel mußte wirtschaften, mußte einteilen, versorgen, sich behaupten - ganz allein". Heute hätten wir es leichter, meint Bangemann, wir teilen uns die Arbeit, jeder Einzel­ne leiste seinen Beitrag im Wirtschaftsleben. Führende Persönlichkeiten aus der Wirtschaft haben sich bereiterklärt, in einem Kuratorium an diesem Wettbewerb mitzuwirken: Karl Otto Pöhl, Präsident der Deut­schen Bundesbank, Otto Esser, Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Ernst Breit, Vorsitzender des Deut­schen Gewerkschaftsbundes und Otto Wolff von.Amerongen, Präsident des Deutschen Industrie- und Handelstages.

Der Wettbewerb, der international von Genossenschaftsbanken in acht europäischen Ländern und Kanada ausgerichtet wird, wendet sich an die Maler und Tüftler unter den Kindern und Jugendlichen von Sechs bis 18 Jahren. Sie sollen, nach drei Altersgruppen gegliedert, malen oder ein lustiges Quiz lösen.

Die Sieger des Malwettbewerbes werden auf Orts-, Landes- und Bundes­ebene ermittelt. Die 15-18jährigen besuchen als Ehrengast das größte Luftfahrtzentrum Europas in Frankfurt und starten dann zu einer Reise nach Schottland mit Abstechern nach Liverpool und London. Die 11 bis 14jährigen treffen auf dem Dachstein Gleichaltrige aus sechs Län- dern zur Bergführung und zum Hüttenabend. Und die Kleinsten im Al­ter von sechs bis zehn Jahren dürfen sich einen Wunsch erfüllen im Werte bis zu 500 Mark.

Die zweite Wettbewerbs-Disziplin, die auf Ortsebene ausgetragen wird,

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