Montabaur
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EISBACHGEMEINDEN
GIROD
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Girod vom 18.12.1984
Sonderkulturplan 1985 beschlossen
Um im Forstwirtschaftsjahr 1985 Erstaufforstungen , Aufforstungen von Brachland sowie Best3ndspflegemaßnahmen durchführen zu können, wurde vom Forstamt ein Sonderkulturplan erstellt. Dieser weist einen Gesamtkostenaufwand von 52.270,-- DM aus. Zur Finanzierung werden Einnahmen herangezogen aus:
a) Vertraglichen Verpflichtungen eines Tonabbaubetriebes,
b) Landeszuschüssen für die Erstaufforstung
c) Landeszuschüssen für Astungen
d) Mehreinnahmen aus Holzverkäufen.
Die geplanten Maßnahmen umfassen die Erstaufforstung einer Rekultivierungsfläche mit Eichen und Buchen, die Aufforstung von aus der Flurbereinigung zugeteiltem Brachland sowie die Bestandspflege und Ästung von Lärchen und Kiefern in Teilbereichen des Gemeinewaldes.
Zum vorgelegten Planentwurf erteilte der Rat seine einstimmige Zustimmung.
Gemeindeanteil für Schullandheimaufenthalte erhöht Nachdem der Kreisausschuß mit Blick auf die gestiegenen Unterhaltungskosten für die kreiseigenen Heime die Erhöhung der Tagessätze beschlossen hatte (Elternanteil 13,-- DM - bisher 10,-- DM - / Gemeindeanteil 7,-- DM - bisher 5,-- DM) wurde vom Rat die Zustimmung zur Erhöhung des Gemeindeanteiles erbeten. In diesem Zusammenhang erging noch der Hinweis, daß gemäß eines Beschlusses des Kreisausschusses eine zusätzliche Erhöhung des Elternanteils erforderlich wird, wenn die Gemeinde den festgesetzten Anteil nicht in voller Höhe übernimmt.
Der Ortsgemeinderat stimmte einstimmig der Erhöhung des Gemeindeanteiles zu.
Haushaltsrechnung 1983 beschlossen und Entlastung erteilt
In nichtöffentlicher Sitzung hatte der Rechhungsprüfungsaus- schuß einige Wochen vor der Ratssitzung in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur die Kassenbelege eingesehen und sich von der ordnungsgemäßen Haushaltsund Kassenführung überzeugt.
Diese Überprüfung führte zu keinen Beanstandungen, so daß der Rat in der Sitzung am 18.12.1984 durch einstimmigen Beschluß seine Zustimmung zu der von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur aufgestellten Jahresrechnung 1983 erklärte. Darüber hinaus wurde dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1983 die Entlastung erteilt.
GÜRGESHAUSEN
Holzversteigerung
Die für den 19.1.1985 festgesetzte Holzversteigerung mußte leider wegen zuviel Schnee und einer evtl. Unfallgefahr ausfailen. Ein neuer Termin wird noch rechzeitig bekanntgegeben.
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen vom 19.12.1984
Antrag der Grundschule Niedererbach/Görgeshausen
auf Zuschußgewährung stattgegeben
Die Grundschule Niedererbach/Görgeshausen legte der
Ortsgemeinde einen Antrag zur Bezuschussung einer im £ 1985 stattfindenden Klassenfahrt vor. Da die bestehende! Zuschußrichtlinien lediglich die Bezuschussung von KlasJ fahrten der Hauptschulen vorsehen, hatte der Rat darüberfi befinden, ob analog diesen Richtlinien auch eine Klassen! der Grundschule bezuschußt werden solle.
Durch einstimmigen Beschluß wurde hierzu die Zustimm erklärt, das heißt die Gemeinde wird die Klassenfahrt fürp jeden aus der Gemeinde teilnehmenden Schüler mit 3,-u pro Tag bezuschussen.
HOLZPREISE BLEIBEN UNVERÄNDERT Mit Blick auf die anstehende Holzversteigerung wurdedief Festsetzung des Holzpreises zur Diskussion gestellt. Einstil erklärte der Rat die Beibehaltung der bisherigen Preise. [ Mindestpreise pro rm betragen dementsprechend:
Buche 60,-- DM Eiche 50,-- DM
Auf eine Holzfällung in Eigenwerbung soll jedoch - abweii zu Regelungen in jd^n Vorjahren - wegen der großen Wind| bruchschäden verzichtet werden.
Anträge auf Lohnsteuerjahresausgleich bzw. Einkommen! erklärung bei der Gemeindeverwaltung erhältlich
Die Antragsformulare können während der Sprechstundejscfalus: Gemeindeverwaltung abgeholt werden. |/Verde
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Öffentl. Bekanntmachung gemäß § 50 Abs. 1 BundesbaiiiP* - 1. Umlegungsbeschluß r* ha
Der Ortsgemeinderat Görgeshausen hat in seiner Sitzung(^ nn 25.04.1984 folgenden Beschluß gefaßt: P er ln
1. Gemäß § 47 des Bundesbaugesetzes in der Fassung vonP* zu
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18. August 1976 (BGBl. I.S. 2256, 3617) in Verbindung - § 1 Abs. 1 der Landesverordnung über die Umlegungsaus! vom 26. März 1981 (GVBI. S. 78) wird für das Baugebieti , Bebauungsplanes „Im Strichen" Erweiterung die Umlegu*- au * • eingeleitet. Das Umlegungsverfahren erhält die gleiche Be-i Zeichnung.
Das Umlegungsgebiet wird wie folgt begrenzt: V
Im Norden durch die Feldstraße im Anschluß an das reditfcch kräftige Baugebiet „Im Strichen"; im Osten durch den Wffegun Flur 10, Nr. 2446; im Süden durch die Flurstücke Flur 10,pt d Nr. 1110 und 1097 und Flur 18, Nr. 1907; im Westen dunfi rr Teile der Flurstücke Flur 18, Nr. 1908, 1909, 1910. 1, eir
Das Umlegungsgebiet ist in einem Auszug aus der Flurkai der einen Bestandteil dieses Beschlusses bildet, besonders kenntlich gemacht und erstreckt sich auf folgende Grund! Gemarkung Görgeshausen Grundbuchbezirk : Görgeshtf
Flur 10' 9
Flurstück Nr. 1092, 1093, 1094, 1095, 1096, 1106, 1107,1 1108, 1109, 2446 tlw.
Flur 18 3.
Flurstück Nr. 1908 tlw., 1909 tlw, 1910 tlw, 2603 tlw.
2. Für den Fall, daß der Umlegungsausschuß für die Errei der den beteiligten Grundeigentümern an der Verteilungsi zustehenden Anteile von dem Verhältnis der Flächen au» verlangt der Ortsgemeinderat einen Flächenbeitrag gemäß § 58 Abs. 1 Bundesbaugesetz abzuziehen.
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II. Beteiligte im Umlegungsverfahren und Aufforderung^ ^ Anmeldung von Rechten .
Nach § 48 BBauG sind im Umlegungsverfahren Beteiligtst
1. die Eigentümer der im Umlegungsgebiet gelegenen Gruf stücke,
2. die Inhaber eines im Grundbuch eingetragenen oderdif^
Eintragung gesicherten Rechts an einem im Umlegungti gebiet gelegenen Grundstück oder an einem das Grundf stück belastenden Recht,
3 die Inhaber eines nicht im Grundbuch eingetragenen w

