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Montabaur 5/4/85

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Haftung

Wer Anlagen zur Abwasserbeseitigung betritt oder Ein-

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ihnen vornimmt, haftet für dabei entstehende Schä-

iier Grundstückseigentümer haftet außerdem für alle Schä- und Nachteile, die der Verbandsgemeinde durch den «elhaften Zustand der Grundstücksentwässerungsanlage, brschriftswidriges Benutzen und ihr nicht sachgemäßes 6nen entstehen.

1/ird die Verbandsgemeindeverwaltung zur Haftung heran- |en, so behält sie sich den Rückgriff auf den Verursacher

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ehrere Verursacher haften als Gesamtschuldner.

- Entgelte

Die öffentliche Fäkalschlammbeseitigung ist Bestandteil bwasserbeseitigung. 1 2 jjäpher werden die damit verbundenen Aufwendungen in die (Ostenermittlung für die Kanalbenutzungsgebührenberechnung jtnbezogen.

Kanalbenutzungsgebühr wird in der Haushaltssatzung der ndsgemeinde festgesetzt.

[ür die Grundstücke, deren Abwässer nicht in die Abwas- lage der Verbandsgemeinde eingeleitet werden, jedoch läkalschlammbeseitigung im Rahmen dieser Satzung vor- nommen wird, ist ein Kostenersatz zu zahlen.

rigen gelten die Bestimmungen der Gebühren- und Bei- atzung "Abwasser".

Inkrafttreten

«Satzung tritt am 1. Januar 1985 in Kraft.

:abaur, 11. Jan. 1985 ndsgemeindeverwaltung Montabaur In Vertretung: Reusch, I. Beigeordneter

EIS:

äß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- 1-GemO - v. 14.12.1973 (GVBI. S. 419), zuletzt geändert ch Gesetz vom 4.3.1983 (GVBI. S. 31) wird auf folgendes wiesen:

[«'Verletzung der Bestimmungen über ie Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und tfie Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen s Gemeinderates (§ 34 GemO)

inbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach die- entlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung itsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen kön- legenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur id gemacht worden ist.

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ntliche Ausschreibung

Verbandsgemeindewerke Montabaur schreiben den Bau verschiedenen Hauptsammlerstrecken öffentlich aus.

i 1: Hauptsammler Montabaur / Eigendorf - Montabaur / Eschelbach

mit ca 1000 m Stahlbetonrohren 0 300 mm nebst Schächten

und ca. 170 m 3 Stahlbeton für Sonderbauwerke sowie ein Regelorgan für die Abwassermengendrosse­lung

|S 2: Erneuerung eines Teilstückes vom Hauptsammler Holler mit ca 110 m Stahlbetonrohren 0 1000 mm

' 3: Erneuerung eines TeiJstückes vom Hauptsammler Hübingen mit ca. 110 m Stahlbetonrohren 0 300 - 0 500 mm

nen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, wer- J gebeten, die Unterlagen schriftlich bei den Verbandsge- elndewerken Montabaur, Großer Markt 10, 5430 Montabaur, Inzufordern.

Die Schutzgebühr beträgt für Los 1: 30,- DM

für Los 2: 10,--DM

für Los 3: 10,-DM

und ist auf das Konto-Nr. 500 140 der Verbandsgemeindewerke Montabaur bei der Kreissparkasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nachweis für die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizu legen.

Ausschlußfrist: 25. Januar 1985 Termin für die Abgabe des Angebotes ist

Los 1: Montag, 11. Februar 1985, 10.00 Uhr

Los 2: Freitag, 8. Februar 1985, 10.00 Uhr

Los 3: Donnerstag, 7. Februar 1985, 10.00 Uhr

Angebote, die mit einer entsprach3den Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei den Verbands­gemeindewerken Montabaur, Gr. Markt 10, 5430 Montabaur, einzureichen.

5430 Montabaur, den 16. Jan. 1985 Verbandsgemeindewerke Montabaur Abwasserbeseit igung

Öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Ortsgemeinde Welschneudorf den Bau der Straßen im Neubau­gebietKrautfeld" öffentlich aus.

LEISTUNGSUMFANG: ca. 2.500 qm bit. Straßenbau ca. 1.500 qm Verbundpflaster

Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, wer­den gebeten, die Unterlagen schriftlich bei der V erbandsge- meindeverwaltung Montabaur, 5430 Montabaur, Konrad-Ade- nauer-Platz 8, anzufordern.

Die Schutzgebühr in Höhe von 50, DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto Nr. 500 017 der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur bei der Kreissparkasse Monta­baur einzuzahlen. Ein Nachweis für die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.

Termin für die Abgabe des Angebotes ist

DIENSTAG ,26.Februar 1985, 10.00 Uhr Ausschlußfrist: Dienstag, 5. Februar 1985

Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer Platz 8, Zimmer 217, einzureichen.

Montabaur, 22. Januar 1985 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeindewerke Montabaur schreiben die Erschlie­ßung mit Kanal und Wasser sowie im Auftrag der Ortsgemeinde Niedererbach die Baustraße im NeubaugebietAm Hehlberg" öffentlich aus.

ca.

1.800 m3

M utterbodenabtragung

ca.

4.000 m3

Erdaushub einschl. Abfuhr

ca.

3.500 m2

Baustraße

ca.

650 lfdm

Entwässerung DN 300

ca.

500 lfdm

Entwässerung DN 500

ca.

1.050 lfdm

Wasserleitung DN 100 GGG

Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bei den Verbands­gemeindewerken Montabaur, Gr. Markt 10, 5430 Montabaur, anzufordern.