m
l?.
■M
.-•«fe
m
■■%S
Montabaur 2/4/85
III.
OM
DM
DM
DM
Der Verbandsgemeinderat beschließt
a) den Wirtschaftsplan des Verbandsgemeindewerkes
Montabaur (Wasserwerk), der im Erfolgsplan Erträge von 3.301.660,--
und Aufwendungen von 3-301.660,-
sowie im Vermögensplan
Deckungsmittel von 9.679.676,--
und einen Bedarf von 9.679.676,-»
vorsieht,
b) den Wirtschaftsplan des Verbandsgemeindewerkes Montabaur (Abwasserbeseitigung), der im Erfolgsplan Erträge von und Aufwendungen von
sowie im Vermögensplan Deckungsmittel von und einen Bedarf von vorsieht,
aufgrund des § 101 Abs. 2 der Gemeindeordnung von Rhein land-Pfalz in der Fassung vom 14,12.1973 (GVBI, S. 419) die Investitionsprogramme der Verbandsgemeindewerke für die Jahre 1984- 1988.
3.288.600,--
DM
3.288.600,--
DM
9.690.062,-
DM
9.590.062,-
DM
c)
I V.
GENEHMIGUNG DER HAUSHAUTSSATZUNG:
Die nach § 80 in Verbindung mit den §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) und § 34 FAG erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssajzung der Verbandsgemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 1985 und der Wirtschaftspläne für das Wirtschaftsjahr 1985 wird erteilt:
Zu dem Gesamtbetrag der Kredite der Verband^emeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 1985 in Höhe von 4.539,100,- PM und des Verbandsgemeindewerkes der Verbandsgemeinde Montabaur in Höhe von 7.945.376,- DM (für Wasserwerk) und 6.668.562,- DM (für Abwasserbeseitigung)
5430 Montabaur, den 9.1.1985 Kreis Verwaltung
des Westerwaldkreises (S.) I.V.
Unterschrift,
1. Kreisdeputierter
V.
Der Haushaltsplan und die Wirtschaftspläne liegen zur Einsichtnahme vom 28.1. bis 5.2.1985 von montags-freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr im Rathaus in Montabaur, Zimmer 112, öffentlich aus.
Montabaur, den 16.1.1985 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur (S.) Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
HINWEIS:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung vqn Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Montabaur oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, geltend gemacht worden ist(§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO— vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419)
BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landejgesetz vom 15.3.1983 (GVBI. S. 31).
Erste Änderung und Eiweiterung des Fläc^ennutzungspl^ der Verbandsgemeinde Montabaur;
Offenlage der Entwurfsplanung einschließlich Erläuterung rieht gemäß § 2a Abs. 6 des Bundesbaugesetzes (BBauG), Der Verbandsgemeinderat hat in seinen Sitzung am 18,0, und 15.3.1984 die 1. Änderung und Fortschreibung des! nutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur eingeli Die Entwurfspianung einschließlich Erläuterungsbericht J gemäß § 2 a Abs. 6 BBauG in der Zeit vom
■sw
bei
Kivei
4-Februar 1985 bis 4. März (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauaml Konrad-Adenauer-Platz 8, Zimmer 201, während den DiJ stunden (montags, mittwochs, donnerstags und freitags« 7.30 -12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr sowie dienstagsj 7.30-12.30 Uhr und 13.30 - 18.30 Uhr) öffentlich aus.]
K ;v\ |e < feri
h
r'
srsi
l
Bedenken und Anregungen können während dieser Zeitl der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich! mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Die I. Novellierung des Flächennutzungsplanes umfaßtft Änderungen und Erweiterungen:
»G isw oster Aasv
ORTSGEMEINDE BODEN:
1. Einbeziehung des Planbereiches des Bebauungsplanes
„Unter dem Dorf" , Oarsi
2. Darstellung der Trassenführung der Umgehung Boden: der C
L 300. Die''
3. Versorgungsanlagen: Trafostation an der HauptstraßeW®hu
fällt, hierfür neue Trafostation im Planbereich „UnterjK rs< Dorf"; fl|fc
■statii
ORTSGEMEINDE DAUBACH:
1. Ausweisung einer „Sonderbaufläche" statt bisher „Fe|
2. Versorgungsanlagen
a) neue Trafostatipn westlich der L 326
b) Änderung der 20 KV-Freileitungan der östlichen Gj meindegrenze
Set
3. Übernahme eines Baubestandes im Süden der Ortslage«
ORTSGEMEINDE EITELBORN:
1. Umwandlung einer Mischbau- in eine Wohnbauflächeij Ostrand der Ortslage, nördlich der K 113
2. Neuausweisung von Wohnbauflächen am Ostrand als Arrondierung
3. Neuausweisung von Wohnbauflächen am Westrand als| Arrondierung
4. Versorgungsanlagen:
a) geplante Trafostationen der Kevag
b) Erweiterung des Schutzstreifens der 380 KV-LeituB 61 ' auf 30 - 40 m beiderseits der Leitungsmittellinie
Tfefi
ORTSGEMEINDE GACKENBACH:
1. Ausweisung fiiner Wohnbaufläche nördlich der K 172| lieh der Ortslage
2. Versorgungsanlagen
a) 20 KV-Leitungim nordwestlichen Bereich entfällt
b) als Ersatz hierfür Ausweisung einer Kabelleitung eine Trafostation am südöstlichen Ortsrand
Ausweisung einer Wohnbaufläche als Abrundung a| Südende der Ortslage im Ortsteil Dies.
ORTSGEMEINDE GIROD:
1. Umwandlung einer Misch- in eine Wohnbaufläche im!| reich „Am Biehl"
2. Geringfügige Erweiterung einer Gemeinbedarfsfläche ifl lehnung an den Bebauungsplan „Am Biehl"
Die Bürgerzeitung erscheint wöchentlich. Herausgeber, Druck u. Verlag: Verlag * Druck Linus Wittich 5410 Höhr-Grenzhausen, Rheinstr. 41, PosticdL
Telefon (02624) 3061-4. -Telex 869502 mgirm - Verantwortlich für den Inhalf Linus Wittich.
Bezugspreis monatl. DM 2,30 bei Ortszustellung im Einzelversond durch den Verlag DM 0,00 + Versandkosten
BURGERZEITUNG 0?FENTLI 8 CHEN BEKANNTMACHUNGEN DER KOMMUNALVERWALTUfl
Für Anzeigenveröffenfl/cbungen y. Fremdheilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Bei Ni# lieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen fceine Ansprüche gegen den Vg
-JT*

