Einzelbild herunterladen

m

l?.

M

.-«fe

m

%S

Montabaur 2/4/85

III.

OM

DM

DM

DM

Der Verbandsgemeinderat beschließt

a) den Wirtschaftsplan des Verbandsgemeindewerkes

Montabaur (Wasserwerk), der im Erfolgsplan Erträge von 3.301.660,--

und Aufwendungen von 3-301.660,-

sowie im Vermögensplan

Deckungsmittel von 9.679.676,--

und einen Bedarf von 9.679.676,-»

vorsieht,

b) den Wirtschaftsplan des Verbandsgemeindewerkes Monta­baur (Abwasserbeseitigung), der im Erfolgsplan Erträge von und Aufwendungen von

sowie im Vermögensplan Deckungsmittel von und einen Bedarf von vorsieht,

aufgrund des § 101 Abs. 2 der Gemeindeordnung von Rhein land-Pfalz in der Fassung vom 14,12.1973 (GVBI, S. 419) die Investitionsprogramme der Verbandsgemeindewerke für die Jahre 1984- 1988.

3.288.600,--

DM

3.288.600,--

DM

9.690.062,-

DM

9.590.062,-

DM

c)

I V.

GENEHMIGUNG DER HAUSHAUTSSATZUNG:

Die nach § 80 in Verbindung mit den §§ 95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) und § 34 FAG erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssajzung der Verbandsgemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 1985 und der Wirtschaftspläne für das Wirtschafts­jahr 1985 wird erteilt:

Zu dem Gesamtbetrag der Kredite der Verband^emeinde Monta­baur für das Haushaltsjahr 1985 in Höhe von 4.539,100,- PM und des Verbandsgemeindewerkes der Verbandsgemeinde Monta­baur in Höhe von 7.945.376,- DM (für Wasserwerk) und 6.668.562,- DM (für Abwasserbeseitigung)

5430 Montabaur, den 9.1.1985 Kreis Verwaltung

des Westerwaldkreises (S.) I.V.

Unterschrift,

1. Kreisdeputierter

V.

Der Haushaltsplan und die Wirtschaftspläne liegen zur Einsicht­nahme vom 28.1. bis 5.2.1985 von montags-freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr im Rat­haus in Montabaur, Zimmer 112, öffentlich aus.

Montabaur, den 16.1.1985 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur (S.) Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

HINWEIS:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung vqn Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Montabaur oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, geltend gemacht worden ist(§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419)

BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landejgesetz vom 15.3.1983 (GVBI. S. 31).

Erste Änderung und Eiweiterung des Fläc^ennutzungspl^ der Verbandsgemeinde Montabaur;

Offenlage der Entwurfsplanung einschließlich Erläuterung rieht gemäß § 2a Abs. 6 des Bundesbaugesetzes (BBauG), Der Verbandsgemeinderat hat in seinen Sitzung am 18,0, und 15.3.1984 die 1. Änderung und Fortschreibung des! nutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur eingeli Die Entwurfspianung einschließlich Erläuterungsbericht J gemäß § 2 a Abs. 6 BBauG in der Zeit vom

sw

bei

Kivei

4-Februar 1985 bis 4. März (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauaml Konrad-Adenauer-Platz 8, Zimmer 201, während den DiJ stunden (montags, mittwochs, donnerstags und freitags« 7.30 -12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr sowie dienstagsj 7.30-12.30 Uhr und 13.30 - 18.30 Uhr) öffentlich aus.]

K ;v\ |e < feri

h

r'

srsi

l

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeitl der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich! mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Die I. Novellierung des Flächennutzungsplanes umfaßtft Änderungen und Erweiterungen:

»G isw oster Aasv

ORTSGEMEINDE BODEN:

1. Einbeziehung des Planbereiches des Bebauungsplanes

Unter dem Dorf" , Oarsi

2. Darstellung der Trassenführung der Umgehung Boden: der C

L 300. Die''

3. Versorgungsanlagen: Trafostation an der HauptstraßeW®hu

fällt, hierfür neue Trafostation im PlanbereichUnterjK rs< Dorf"; fl|fc

statii

ORTSGEMEINDE DAUBACH:

1. Ausweisung einerSonderbaufläche" statt bisherFe|

2. Versorgungsanlagen

a) neue Trafostatipn westlich der L 326

b) Änderung der 20 KV-Freileitungan der östlichen Gj meindegrenze

Set

3. Übernahme eines Baubestandes im Süden der Ortslage«

ORTSGEMEINDE EITELBORN:

1. Umwandlung einer Mischbau- in eine Wohnbauflächeij Ostrand der Ortslage, nördlich der K 113

2. Neuausweisung von Wohnbauflächen am Ostrand als Arrondierung

3. Neuausweisung von Wohnbauflächen am Westrand als| Arrondierung

4. Versorgungsanlagen:

a) geplante Trafostationen der Kevag

b) Erweiterung des Schutzstreifens der 380 KV-LeituB 61 ' auf 30 - 40 m beiderseits der Leitungsmittellinie

Tfefi

ORTSGEMEINDE GACKENBACH:

1. Ausweisung fiiner Wohnbaufläche nördlich der K 172| lieh der Ortslage

2. Versorgungsanlagen

a) 20 KV-Leitungim nordwestlichen Bereich entfällt

b) als Ersatz hierfür Ausweisung einer Kabelleitung eine Trafostation am südöstlichen Ortsrand

Ausweisung einer Wohnbaufläche als Abrundung a| Südende der Ortslage im Ortsteil Dies.

ORTSGEMEINDE GIROD:

1. Umwandlung einer Misch- in eine Wohnbaufläche im!| reichAm Biehl"

2. Geringfügige Erweiterung einer Gemeinbedarfsfläche ifl lehnung an den BebauungsplanAm Biehl"

Die Bürgerzeitung erscheint wöchentlich. Herausgeber, Druck u. Verlag: Verlag * Druck Linus Wittich 5410 Höhr-Grenzhausen, Rheinstr. 41, PosticdL

Telefon (02624) 3061-4. -Telex 869502 mgirm - Verantwortlich für den Inhalf Linus Wittich.

Bezugspreis monatl. DM 2,30 bei Ortszustellung im Einzelversond durch den Verlag DM 0,00 + Versandkosten

BURGERZEITUNG 0?FENTLI 8 CHEN BEKANNTMACHUNGEN DER KOMMUNALVERWALTUfl

Für Anzeigenveröffenfl/cbungen y. Fremdheilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Bei Ni# lieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen fceine Ansprüche gegen den Vg

-JT*