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Wochenblatt

der Verbandsgemeinde Montabaur

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| Wochenzeitung mit öffentlichen Bekanntmachungen der Ortsgemeinden

Boden, Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligen- roth, Holler, Horbach, Hübingen, Kadenbach, Montabaur,. Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach,Nomborn, Oberelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, Untershausen, | Welschneudorf

sowie der Zweckverbände gemäß § 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember - in der derzeit gültigen Fassung - und den Bestimmungen der

jhrgang 13

FREITAG, den 25. Januar 1985

Nummer: 4

lushaltssatzung der Verbandsgemeinde Montabaur für das Eushaltsjahr 1985 vom 16.1.1985

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®r Verbandsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Ge­meind eordnung von Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S.^419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Geneh­migung durch die Kreisverwaltung des Westenwaldkreises als Aufsichtsbehörde vom 9.1.1985 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1985 wird im

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs­ermächtigungen auf -- DM

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 500.000,-- DM

§4

1. Die Verbandsgemeindeumlage, die die Verbandsgemeinde nach § 72 GemO in Verbindung mit den §§ 4, 22 und 23 Abs. 1 FAG n.F. erhebt, beträgt

32 v.H. der Steuerkraftzahlen der verbandsangehörigen Gemeinden und der Stadt Montabaur nach § 12 FAG

32. v.H. der Schlüsselzuweisung A 1985 an die verbands­angehörigen Gemeinden und die Stadt Montabaur nach § 8 FAG

32. v.H. der Schlüsselzuweisung B 1985 an die Stadt Monta­baur nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 10 Abs. 5 FAG.

VERWALTUNGSHAUSHALT .

Inder Einnahme auf

15.636.600,- DM

!n der Ausgabe auf

15.636.600,-- DM

fVERMÖGENSHAUSHALT

d^n der "Einnahme auf

5.833.100,- DM

in der Ausgabe auf

5.833.100,-- DM

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf

4.539.100,-- DM

(davon Umschuldungen)

( 2.500.000,-- DM)

i der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-

ermächtigungen auf

2.880.000,- DM

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

4.000.000,-- DM

§3

Rür das Verbandsgemeindewerk werden in den Wirtschafts­plänen festgesetzt

|a) WASSERWERK:

11. der Gesamtbetrag der Kredite auf 7.945.376,-- DM I (davon entfallen auf Umschuldungen) ( 7.445.376,-- DM)

2- der Gesamtbetrag der Verpflichtungs- ermächtigungen auf

P> der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 500.000,-- DM |) ABWASSERBESEITIGUNG

P. der Gesamtbetrag der Kredite auf 6.668.562,- DM (davon entfallen auf Umschuldungen) (1.088.562,- DM)

2. Die Fälligkeit der Verbandsgemeindeumlage richtet sich nach § 28 Abs. 2 FAG.

§5

Die Benutzungsgebühren für Einrichtungen der Abwasserbesei­tigung werden

a) für landwirtschaftliche Betriebe auf 1,05 DM por m^ Frischwasserbezug

b) für alle übrigen Anschlußnehmer auf 1,35 DM pro m^ Frischwasserbezug

festgesetzt

Die Abwasserabgabe nach § 12 in Verbindung mit § 13 Abs.1 der Satzung der Verbandsgemeinde Montabaur über die Erhe­bung von Gebühren für die Benutzung der öffentl. Abwasser­anlage, von Beiträgen für den Anschluß an die öffentliche Ab­wasseranlage sowie der Abwasserabgabe (Gebühren und Beitrags­satzungAbwasser") wird einheitlich für alle Anschlußnehmer auf 0,14 DM pro m3 Frischwasserbezug festgesetzt

II

Der Verbandsgemeinderat beschließt aufgrund des § 101 Abs.2 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) das Investitionsprogramm für die Jahre 1984- 1988 mit folgenden Summen:

Gesamtinvestitionen

16.388.000,-

DM

davon entfallen auf die Haushaltsjahre

1984

5.968.000,-

DM

1985

2.992.000,-

DM

1986

3.055.000,

DM

1987

1.678.000,--

DM

1988

2.695.000,--

DM