Wochenblatt
der Verbandsgemeinde Montabaur
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| Wochenzeitung mit öffentlichen Bekanntmachungen der Ortsgemeinden
Boden, Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligen- roth, Holler, Horbach, Hübingen, Kadenbach, Montabaur,. Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach,Nomborn, Oberelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, Untershausen, | Welschneudorf
sowie der Zweckverbände gemäß § 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember - in der derzeit gültigen Fassung - und den Bestimmungen der
jhrgang 13
FREITAG, den 25. Januar 1985
Nummer: 4
lushaltssatzung der Verbandsgemeinde Montabaur für das Eushaltsjahr 1985 vom 16.1.1985
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®r Verbandsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeind eordnung von Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S.^419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westenwaldkreises als Aufsichtsbehörde vom 9.1.1985 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1985 wird im
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf -- DM
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 500.000,-- DM
§4
1. Die Verbandsgemeindeumlage, die die Verbandsgemeinde nach § 72 GemO in Verbindung mit den §§ 4, 22 und 23 Abs. 1 FAG n.F. erhebt, beträgt
32 v.H. der Steuerkraftzahlen der verbandsangehörigen Gemeinden und der Stadt Montabaur nach § 12 FAG
32. v.H. der Schlüsselzuweisung A 1985 an die verbandsangehörigen Gemeinden und die Stadt Montabaur nach § 8 FAG
32. v.H. der Schlüsselzuweisung B 1985 an die Stadt Montabaur nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 10 Abs. 5 FAG.
VERWALTUNGSHAUSHALT .
Inder Einnahme auf
15.636.600,- DM
!n der Ausgabe auf
15.636.600,-- DM
fVERMÖGENSHAUSHALT
d^n der "Einnahme auf
5.833.100,- DM
in der Ausgabe auf
5.833.100,-- DM
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf
4.539.100,-- DM
(davon Umschuldungen)
( 2.500.000,-- DM)
i der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-
ermächtigungen auf
2.880.000,- DM
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf
4.000.000,-- DM
§3
Rür das Verbandsgemeindewerk werden in den Wirtschaftsplänen festgesetzt
|a) WASSERWERK:
11. der Gesamtbetrag der Kredite auf 7.945.376,-- DM I (davon entfallen auf Umschuldungen) ( 7.445.376,-- DM)
2- der Gesamtbetrag der Verpflichtungs- ermächtigungen auf
P> der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 500.000,-- DM |) ABWASSERBESEITIGUNG
P. der Gesamtbetrag der Kredite auf 6.668.562,- DM (davon entfallen auf Umschuldungen) (1.088.562,- DM)
2. Die Fälligkeit der Verbandsgemeindeumlage richtet sich nach § 28 Abs. 2 FAG.
§5
Die Benutzungsgebühren für Einrichtungen der Abwasserbeseitigung werden
a) für landwirtschaftliche Betriebe auf 1,05 DM por m^ Frischwasserbezug
b) für alle übrigen Anschlußnehmer auf 1,35 DM pro m^ Frischwasserbezug
festgesetzt
Die Abwasserabgabe nach § 12 in Verbindung mit § 13 Abs.1 der Satzung der Verbandsgemeinde Montabaur über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentl. Abwasseranlage, von Beiträgen für den Anschluß an die öffentliche Abwasseranlage sowie der Abwasserabgabe (Gebühren und Beitragssatzung „Abwasser") wird einheitlich für alle Anschlußnehmer auf 0,14 DM pro m3 Frischwasserbezug festgesetzt
II
Der Verbandsgemeinderat beschließt aufgrund des § 101 Abs.2 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) das Investitionsprogramm für die Jahre 1984- 1988 mit folgenden Summen:
Gesamtinvestitionen
16.388.000,-
DM
davon entfallen auf die Haushaltsjahre
1984
5.968.000,-
DM
1985
2.992.000,-
DM
1986
3.055.000,“
DM
1987
1.678.000,--
DM
1988
2.695.000,--
DM

