Montabaur 15/2/85
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Genehmigung zur Leistung einer erheblichen außerplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1985 erteilt
Einstimmig stimmte der Stadtrat der Leistung einer erheblichen außerplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1985 in Höhe von 40.000,- DM zu. Die Haushaltsmittel sind für die Planung des Neubaues eines Sportplatzes an der Waldschule bestimmt. Um rechtzeitig einen Förderungsantrag stellen zu können, ist die frühzeitige Vorlage der Planungsunterlagen notwendig. Bürgermeister Dr. Possel-Dölken wies darauf hin, daß der Haupt- ; und Finanzausschuß dem Stadtrat die Leistung dieser Ausgabe empfahlen habe.
• Bauliche Fertigstellung von Teil-Erschließungsanla^pn beschlossen
«iw Unter Hinweis auf die Bestimmungen des Bundesbaugesetzes stellte der Stadtrat einstimmig dio Fertigstellung der nach-
o' \i >stehend aufgeführtenTeil-Erschließungsanlage fest und beschloß, den Aufwand der Herstellung dieser Teil-Einrichtung als
Teil-Erschließungsbsiträge zu erheben (Kostenspaltung) Bezeichnung verlaufend von bis hergestellte Teil-
8: J ‘ Einrichtung
|Am Hitzeberg Parz. 123/8 u. 16/3
Einmündung Wegeparzelle Fahrbahn
123/9-Ende Wende- Straßenentwässe- hammer runq
Als Zeitpunkt der Fertigstellung der Erschließungsanlage wurde der 15.11.84 festgesetzt Verkehrsflächen dem öffentl.Verkehr gewidmet Nach der endgültigen Herstellung beschloß der Stadtrat ebenso einstimmig, die nachfolgende Verkehrsfläche dem öffentl.Ver- kehr zu widmen:
t_; Bezeichnung verlaufend von bis Teileinrichtung
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_iAm Hitzeberg Einmündung Wegeparz 123/9 Fahrbahn
' Parz. 123/8 u. Ende Wendehammer + 16/3
Als Tag der Verkehrsübergabe gilt der 15.11.1984
Änderung des Bebauungsplanes „Hemchen“ im Stadtteil Horressen beschlossen
Der Stadtrat stimmte der Änderung des Bebauungsplanes „Hemchen" zu, welche die Ausweisung der Straße „Im Hemchen" als yerkehrsberuhigt zum Inhalt hat f gleichzeitig beschloß er die Bebauungsplanänderung als Satzung gemäß §§ 24 GemO, 10 BBauG.
Satzung zur Änderung der Ausbaubeitragssatzung fand die Mehrheit desStadtrates .
Der Stadtrat beschloß einstimmig die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge).
Aufgrund der geänderten Rechtslage war die Satzungsänderung erforderlich, um auch für die Zukunft zu gewährleisten, daß bei einem Ausbau von Gehwegen Ausbaubeiträge erhoben werden können.
Anteil der Stadt am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Herzog-Adolf-Straße festgesetzt und die Erhebung von Vorausleistungen beschlossen
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken schlug einen prozentualen Anteil von 40 v.H. vor. Alle Fraktionen desStadtrates stimmten überein, einen Gemeindeanteil von 35 v.H. festzusetzen, da dies in der Vergangenheit bei vergleichbaren Straßen ebenso gehandhabt worden sei.
Der Stadtrat setzte mit 24 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen den Anteil der Stadt am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Herzog-Adolf-Straße auf 35 v.H. fest. Gleichzeitig wurde beschlossen, daß Vorausleistungen erhoben werden.
Der Vorausleistungsbeitrag wurde auf 10,- DM/qm beitragspflichtige Geschoßfläche festgesetzt.

