Montabaur 9 /1 / 85
Entwässerungstechnische Untersuchung und hydraulische Berechnung für das Planänderungsgebiet des Bebauungsplanes „In den Wolfen - Am hohen Rain"
Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig die Verbandsgemeindeverwaltung darum zu bitten, dem Ingenieurbüro Leis-Bodora den Auftrag für eine entwässerungstechnische Untersuchung und hydraulische Berechnung für das Planänderungsgebiet ,,ln den Wolfen", „Am hohen Rain" zu erteilen. An den Kosten von ca. 2.000,- bis 3.000,- DM beteiligt sich die Ortsgemeinde Nentershausen mit 1/3 Anteil.
Für den Bereich westlich der vorgesehenen Erschließungsstraße (Flurstücke Nr. 2822 ff.) bestehen erhebliche entwässerungstechnische Probleme hinsichtlich der vorgesehenen Wohnbebauungen diesem Bereich müssen hydraulische Berechnungen vorgenommen werden. Da das Ingeneiurbüro Leis-Bodora in diesem Bereich bereits entwässerungstechnische Untersuchungen vorgenommen hat, sprach der Ortsgemeinderat die Empfehlung aus, dieses Büro auch mit der hydraulischen Berechnung zu beauftragen.
Erst nach Vorlage dieser Berechnung können weitere Überlegungen zur Nutzung des Gebietes angestellt und das Planverfahren fortgesetzt werden.
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 1985 beschlossen Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig den von der Verbands- gemeindeveiwaltung Montabaur erarbeiteten Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 1985.
Der Haushaltsplan weist ein Gesamtvolumen von 1.796.000,- DM auf, wobei auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 1.393.000,- DM und auf den ausgeglichenen Vermögenshaushalt 403.000, DM entfallen. Im Haushaltsjahr 1985 ist keine Kreditaufnahme notwendig.
Veiwaltungshaushalt
Das Gesamtvolumen des Verwaltungshaushaltes steigt gegenüber dem Vorjahr um 159.000, DM. Diese Steigerung ist auf Mehreinnahmen insbesondere im Unterabschnitt 900 (Steuern, allg. Zuweisungen und allg. Umlagen) in Höhe von 77.000, DM und gegenüber 1984 um 50.000,- DM gestiegenen Einnahmen aus dem Forstetat zurückzuführen. Für den Forsthaushalt wird für das Haushaltsjahr 1985, wie auch 1984, ein Fehlbetrag erwartet. Durch die jüngsten Sturmschäden ist nicht auszu- schließep daß sich ein noch höherer Fehlbetrag ergeben wird. Die Ausgabenschwerpunkte des Verwaltungshaushaltes bilden die Planungskosten, die Kosten für das Auswechseln beschädigter Bordsteine im Zuge des Ausbaus der Ortsdurchfahrt und die Umlagezahlungen an den Kreis und an die Verbandsgemeinde. Ursache für die Steigerung bei den Umlagen sind die gestiegenen Umlagegrundlagen. Die Zuführung an den Vermögenshaushalt erfolgt in Höhe von 219.000,- DM. Die freie Finanzspitze im Haushaltsjahr 1985 beträgt 221.000,- DM. Für die kommenden Jahre ist ebenfalls mit einer sehr soliden und dauernden Leistungsfähigkeit zu rechnen, so daß alle im Finanzplanungszeitraum anvisierten Maßnahmen problemlos zu finanzieren sind.
Vermögenshaushalt
Das Volumen des Vermögenshaushaltes ergibt sich aus dem Umfang der beabsichtigten Investitionen. Im Haushaltsjahr 1985 sind die nachfolgenden Maßnahmen vorgesehen:
1. restlicher Anteilsbetrag zur Fertigstellung des
Feuerwehrgerätehauses/DRK-Gebäudes 25.000, DM
2. Ausbau eines Kirmesplatzes 75.000,- DM
3. Ausgleichsleistungen an Beteiligte im
Rahmen des Umlegungsverfahrens „Steinbitz" 56.000,-DM
4. Erwerb von Straßenparzellen 1.000,- DM
5. Fertigstellung der Lahnstraße
-Anbindung an die B 49- 70.000,- DM
6. Erschließung des Baugebietes „Steinbitz"
I. Bauabschnitt 138.000,- DM
7. Friedhofsgestaltung 4.500,- DM
8. Anschaffung von Geräten 3.000,- DM
9. Erwerb von Grundstücken 30.000,- DM
10. Zuführung zur allgemeinen Rücklage
-Planabrundungsbetrag- 500,- DM
Die wichtigsten Einnahmen des Vermögenshaushaltes sind der Zuwendungsbetrag des Landesamtes für Denkmalpflege für die Restaurierung der Kapelle an der B 49, die Ausgleichsleistungen von Beteiligten im Umlegungsverfahren „Steinbitz" die Grundstückserlöse, die Zuführung vom Verwaltungshaushalt sowie die Rücklagenentnahme.
Zinsgünstige Anlage von Mitteln der allg, Rücklage Abweichend von den Festsetzungen des Haushaltsplanes beschloß der Ortsgemeinderat einen Betrag von 1 Mio DM von den Mitteln der allg. Rücklage zinsgünstig für die Dauer eines Jahres anzulegen.
Satzung zur Änderung der Ausbaubeitragssatzung beschlossen
Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhöhung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge).
Aufgrund der geänderten Rechtslage war die Satzungsänderung erforderlich, um auch für die Zukunft zu erreichen, daß bei einem Ausbau von Gehwegen 'Ausbaubeiträge erhoben werden können.
Anhebung des Gemeindeanteils an den Kosten der Schullandheimaufenthalte
Da der finanzielle Aufwand für die laufende Unterhaltung der kreiseigenen Heime seit dem Jahre 1982 erheblich angestiegen ist, hat der Kreisausschuß den Elternanteil an den Kosten der Schullandheimaufenthalte von bisher 10,- DM auf 13,- DM und den Gemeindeanteil von bisher 5,- DM auf nunmehr 7,- DM festgesetzt Falls die Gemeinden den festgesetzten Anteil nicht in voller Höhe übernehmen, ist der fehlende Betrag gern, des Kreisausschußbeschlusses dem Elternteil zuzuschlagen.
Um eine weiterer Erhöhung des Elternanteils zu vermeiden, beschloß der Ortsgemeinderat einstimmig die Erhöhung des Gemeindeanteils auf die geforderten 7,- DM.
was-Ä^lwo
NIEOERERBACH:
Freiwillige Feuerwehr Niedererbach
Feuerwehrübung am Samstag, dem 5.1.1985 um 13.30 Uhr.
Treffpunkt: Feuerwehrgerätehaus.
GR0SSH0LBACH:
Freiwillige Feuerwehr Großholbach
Die Jahreshauptversammlung der Freiw. Feuerwehr Großholbach findet am 12. Januar 1985,20.00 Uhr, im Gasthaus Weiler statt. Hierzu sind alle aktiven und inaktiven Mitglieder herzlich eingeladen.
c 4 GELBACHHÖHEN
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Stahlhofen vom Freitag, 14.12.1984
Anhebung des Gemeindeanteils an den Kosten der Schullandheimaufenthalte beschlossen
Nach Mitteilung der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises ist der finanzielle Aufwand für die laufende Unterhaltung der kreiseigenen Heime seit dem Jahre 1982 erheblich angestiegen. Der Kreisausschuß hat daraufhin den Elternanteil von bisher

