Montabaur 7/1/85
T anz- und Show-Kapelle „Los Corderos" (4 Mann plus Sängerirj] verpflichten. Daneben bieten wir wieder ein abwechslungsreiches Programm für jeden Geschmack.
Unsere nach wie vor zivilen Eintrittspreise sind:
Vorverkauf 5,- DM Abendkasse 6,- DM.
Karten im Vorverkauf sind ab sofort bei allen AH-Spielern erhältlich.
BUCHFINKENLAND
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MGV „Frohsinn" Hübingen e.V.
JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG
Zur Jahreshauptversammlung laden wir alle Mitglieder für
Freitag, den 4. Januar 1985 ab 20.00 Uhr ins Gasthaus Specht
ein.
EISBACHGEMEINDEN
ln der Sitzung vom 10.12.1984 hat der Jugendwohlfahrtsausschuß die Elternbeiträge ab 1.1.1985 auf 35 - DM für die Teilzeitkindergärten und 43,- DM für die Ganzzeitgruppen festgesetzt Der Elternbeitrag für das 2. Kind der Familie^das ebenfalls den Kindergarten besucht, wird nach dem Beschluß des Kreistages vom 22.12.1978 weiterhin vom Westerwaldkreis übernommen.
Für den Kindergarten in Simmern bedeutet dies, daß der monatliche Elternbeitrag nunmehr 35,- DM monatlich beträgt, bisher 33,- DM monatlich.
EITELBORN:
MGV „Mozart" 1880 e.V. Eitelborn
Am Samstag, dem 5. Januar 1985, 20.00 Uhr, findet im Vereinslokal „Zur Krone" das traditionelle Stiftungsfest der Vereinsfamilie statt. Das dargebotene Programm sowie die instrumentale Unterhaltung sorgen für den entsprechenden Rahmen.
Die gesamte Vereinsfamilie, Freunde und Gönner des Vereins sind herzlich eingeladen.
KADENBACH:
Verein der Freunde und Fördererder Freiw. Feuerwehr Kadenbach e.V.
Einladung zur Jahreshauptversammlung des Vereins der Freunde und Fördererder Freiw. Feuerwehr Kadenbach e.V. am 12.1.85 um 20 Uhr im Gasthaus „Zum Westerwald".
TAGESORDNUNG:
1. Begrüßung durch den Wehrführer (1. Vorsitzender)
2. Totenehrung
3. Jahresbericht des Schriftführers
4. Jahresbericht des Kassierers
5. Bericht der Kassenprüfer v
6. Entlastung des Vorstandes einschl. Kasse
7. Aussprache über Satzung des Vereins
8. Übungsplan ,1985/86
9. Familienabend oder Ausflug 10.Sonstiges
NEUHÄUSEL:
Sportgemeinschaft Neuhäusel e.V.
Hiermit laden wir unsere Mitglieder zur Jahreshauptversammlung ein, die am Samstag, dem 29. Dez. 1984 um 16.00 Uhr im Vereinslokal Kaltenhäuser stattfindet.
TAGESORDNUNG:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Totengedenken
3. Wahl des Protokollführers und eines Wahlleiters
4. Geschäftsbericht des Vorsitzenden
5. Berichte der einzelnen Abteilungen
a) Fußball (Senioren, Jugend, Alte Herren)
b) Tischtennis
c) Frauengymnastik und Kinderturnen
d) Leichtathletik
6. Kassenbericht
7. Bericht der Kassenprüfer und Aussprache zu den Berichten
8. Entlastung des Vorstandes
9. Neuwahl des Vorstandes (§ 16 der Satzung)
10. Anträge gern. § 12 der Satzung
11. Verschiedenes.
Anträge zu Punkt 10 bitten wir satzungsgemäß bis zum 27.12.84 dem Vorstand zuzuleiten.
SG Neuhäusel Abt. „Alte Herren BUNTER FASTNACHTSBALL
Am 26. Januar 1985 um 20.11 Uhr, veranstalten wir wieder unse- 18.8.1976 (BGBl fS. 2256), zuletzt geändert durch das Gesetz ren traditionellen „Bunten Fastnachtsball", zu dem wir bereits zur Beschleunigung von Verfahren und zur Erleichterung von jetzt alle Neuhäuseler und Gäste aus nah und fern recht herzlich Investitionsvorhaben im Städtebaurecht vom 6.7.1979 (BG3U einladen. S. 949) in Verbindung mit Ziffer 1 der Anlage zu § 2 der Landes
Für diese Veranstaltung, die erstmals in der neuen „Augst-Halle" Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Bundesbaugesetz stattfindet, konnten wir die durch Funk und Fernsehen bekannte
KLEINHOLBACH:
Goldene Hochzeit im Ortsteil Kleinholbach Am Samstag, dem 5. Januar 1985 feiern die Eheleute Hermann Schwarz und Maria geb. Loth das Fest der Goldenen Hochzeit. Aus diesem Anlaß treffen sich um 20.00 Uhr in der Gastwirtschaft Krekel.unsere Dorfvereinejder Vertreter des Westerwaldkreises, die Ortsgemeinde und unsere Kinder um dem Jubelpaar zu gratulieren.
Leber, Ortsbürgermeister
NENTERSHAUSEN:
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes „Im Strichen u.a." der Ortegemeinde Nentershausen im Bereich des Flurstückes Nr.
3671/5 (Flur 36);
Veröffentlichung der Genehmigung der Planänderung gemäß § 12 des Bundesbaugesetzes (BBauG) und Rechtsverbindlichkeit der Bebauungsplanänderung
Der Ortsgemeinderat von Nentershausen hat am 16.12.1983 beschlossen, den Bebauungsplan „Im Strichen u.a." im Bereich des Flurstückes Nr. 3671/5 (Flur 36) zu ändern und am 26.10.1984 gemäß §§ 10 BBauG, 24 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) diese Planänderung als Satzung beschlossen.
Die Planänderung wurde am 10.12.1984 durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises genehmigt..Die Genehmigung hat folgenden Wortlaut:
„Zu der Änderung des vorgenannten Bebauungsplanes wird hiermit gemäß § 11 des Bundesbaugesetzes in der Fassung vom

