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Montabaur 7/1/85

T anz- und Show-KapelleLos Corderos" (4 Mann plus Sängerirj] verpflichten. Daneben bieten wir wieder ein abwechslungsrei­ches Programm für jeden Geschmack.

Unsere nach wie vor zivilen Eintrittspreise sind:

Vorverkauf 5,- DM Abendkasse 6,- DM.

Karten im Vorverkauf sind ab sofort bei allen AH-Spielern erhältlich.

BUCHFINKENLAND

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MGVFrohsinn" Hübingen e.V.

JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG

Zur Jahreshauptversammlung laden wir alle Mitglieder für

Freitag, den 4. Januar 1985 ab 20.00 Uhr ins Gasthaus Specht

ein.

EISBACHGEMEINDEN

ln der Sitzung vom 10.12.1984 hat der Jugendwohlfahrtsaus­schuß die Elternbeiträge ab 1.1.1985 auf 35 - DM für die Teil­zeitkindergärten und 43,- DM für die Ganzzeitgruppen festge­setzt Der Elternbeitrag für das 2. Kind der Familie^das ebenfalls den Kindergarten besucht, wird nach dem Beschluß des Kreis­tages vom 22.12.1978 weiterhin vom Westerwaldkreis übernom­men.

Für den Kindergarten in Simmern bedeutet dies, daß der monat­liche Elternbeitrag nunmehr 35,- DM monatlich beträgt, bisher 33,- DM monatlich.

EITELBORN:

MGVMozart" 1880 e.V. Eitelborn

Am Samstag, dem 5. Januar 1985, 20.00 Uhr, findet im Vereins­lokalZur Krone" das traditionelle Stiftungsfest der Vereins­familie statt. Das dargebotene Programm sowie die instrumentale Unterhaltung sorgen für den entsprechenden Rahmen.

Die gesamte Vereinsfamilie, Freunde und Gönner des Vereins sind herzlich eingeladen.

KADENBACH:

Verein der Freunde und Fördererder Freiw. Feuerwehr Kadenbach e.V.

Einladung zur Jahreshauptversammlung des Vereins der Freunde und Fördererder Freiw. Feuerwehr Kadenbach e.V. am 12.1.85 um 20 Uhr im GasthausZum Westerwald".

TAGESORDNUNG:

1. Begrüßung durch den Wehrführer (1. Vorsitzender)

2. Totenehrung

3. Jahresbericht des Schriftführers

4. Jahresbericht des Kassierers

5. Bericht der Kassenprüfer v

6. Entlastung des Vorstandes einschl. Kasse

7. Aussprache über Satzung des Vereins

8. Übungsplan ,1985/86

9. Familienabend oder Ausflug 10.Sonstiges

NEUHÄUSEL:

Sportgemeinschaft Neuhäusel e.V.

Hiermit laden wir unsere Mitglieder zur Jahreshauptversamm­lung ein, die am Samstag, dem 29. Dez. 1984 um 16.00 Uhr im Vereinslokal Kaltenhäuser stattfindet.

TAGESORDNUNG:

1. Eröffnung und Begrüßung

2. Totengedenken

3. Wahl des Protokollführers und eines Wahlleiters

4. Geschäftsbericht des Vorsitzenden

5. Berichte der einzelnen Abteilungen

a) Fußball (Senioren, Jugend, Alte Herren)

b) Tischtennis

c) Frauengymnastik und Kinderturnen

d) Leichtathletik

6. Kassenbericht

7. Bericht der Kassenprüfer und Aussprache zu den Berichten

8. Entlastung des Vorstandes

9. Neuwahl des Vorstandes (§ 16 der Satzung)

10. Anträge gern. § 12 der Satzung

11. Verschiedenes.

Anträge zu Punkt 10 bitten wir satzungsgemäß bis zum 27.12.84 dem Vorstand zuzuleiten.

SG Neuhäusel Abt.Alte Herren BUNTER FASTNACHTSBALL

Am 26. Januar 1985 um 20.11 Uhr, veranstalten wir wieder unse- 18.8.1976 (BGBl fS. 2256), zuletzt geändert durch das Gesetz ren traditionellenBunten Fastnachtsball", zu dem wir bereits zur Beschleunigung von Verfahren und zur Erleichterung von jetzt alle Neuhäuseler und Gäste aus nah und fern recht herzlich Investitionsvorhaben im Städtebaurecht vom 6.7.1979 (BG3U einladen. S. 949) in Verbindung mit Ziffer 1 der Anlage zu § 2 der Landes

Für diese Veranstaltung, die erstmals in der neuenAugst-Halle" Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Bundesbaugesetz stattfindet, konnten wir die durch Funk und Fernsehen bekannte

KLEINHOLBACH:

Goldene Hochzeit im Ortsteil Kleinholbach Am Samstag, dem 5. Januar 1985 feiern die Eheleute Hermann Schwarz und Maria geb. Loth das Fest der Goldenen Hochzeit. Aus diesem Anlaß treffen sich um 20.00 Uhr in der Gastwirt­schaft Krekel.unsere Dorfvereinejder Vertreter des Westerwald­kreises, die Ortsgemeinde und unsere Kinder um dem Jubelpaar zu gratulieren.

Leber, Ortsbürgermeister

NENTERSHAUSEN:

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des BebauungsplanesIm Strichen u.a." der Orte­gemeinde Nentershausen im Bereich des Flurstückes Nr.

3671/5 (Flur 36);

Veröffentlichung der Genehmigung der Planänderung gemäß § 12 des Bundesbaugesetzes (BBauG) und Rechtsverbindlichkeit der Bebauungsplanänderung

Der Ortsgemeinderat von Nentershausen hat am 16.12.1983 be­schlossen, den BebauungsplanIm Strichen u.a." im Bereich des Flurstückes Nr. 3671/5 (Flur 36) zu ändern und am 26.10.1984 gemäß §§ 10 BBauG, 24 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) diese Planänderung als Satzung be­schlossen.

Die Planänderung wurde am 10.12.1984 durch die Kreisverwal­tung des Westerwaldkreises genehmigt..Die Genehmigung hat folgenden Wortlaut:

Zu der Änderung des vorgenannten Bebauungsplanes wird hier­mit gemäß § 11 des Bundesbaugesetzes in der Fassung vom