Montabaur 3/1/85
Niedererbach
Montag,
14.1.85
16.30 Uhr Schule
Kadenbach
Dienstag,
15.1.85,
14.00 Uhr Schule
Eitelborn
Dienstag,
15.1.85,
14.20 Uhr Augstschule
Neuhäusel
Dienstag,
15.1.85,
14.20 Uhr Augstschule
Simmern
Dienstag,
15.1.85,
14.50 Uhr Schule
Montabaur
Mittwoch,
16.1.85
10.00- 12.00 Uhr) 16.00-17.00 Uhr)
(Gesundheitsamt)
Vit Verwaltung informiert
VOLKSHOCHSCHULE DER VERBANDSGEMEINDE MONTABAUR
Fahrt zur Ausstellung „Der Domschatz von San Marco"
Die Volkshochschule der Verbandsgemeinde Montabaur plant an einem Wochentag (Woche 21. bis 26. Januar 1985) eine Fahrt zu der Ausstellung „Der Domschatz von San Marco".
Die Ausstellung ist in Köln nur noch bis zum 27. Januar 1985 zu sehen.
Interessenten, die an dieser Fahrt teilnehmen wollen, werden gebeten. sich bei der Geschäftsstelle der VHS, Rathaus, Zimmer 208, Tel. 126.105, zu melden.
Der genaue Fahrttag und Abfahrtszeit werden noch bekanntgegeben.
Gewährung von Finanzhilfen für Geschädigte nach dem Novemberunwetter durch das Land Rheinland-Pfalz Auf über 3 Millionen Mark werden nach einer ersten Erhebung bei der sich über 400 Betroffene gemeldet haben, allein die Schäden geschätzt, die das Unwetter am 23.11.1984 an Privateigentum , an gewerblichen und landwirtschaftlichen Betrieben angerichtet hat. Hinzu kommen noch die bisher nicht bezifferten Schäden an öffentlichen Einrichtungen und im Bereich der Forstwirtschaft.
Wegen des großen Umfanges der Schäden und der Vielzahl von Betroffenen hat die Landesregierung das Unwetter als Elementarschadensereignis anerkannt Damit ist die Möglichkeit eröffnet, den durch Unwetterschäden in Not geratenen Privatpersonen, gewerblichen und landwirtschaftlichen Betrieben auf Antrag eine Finanzhilfe in Form.eines Landeszuschüsses oder -dar- lehens zu gewähren.
Antragsvordrucke sind bei der Verbandsgemeinde Montabaur Bauamt, Zimmer 221, erhältlich und auch nach sorgfältiger Ausfüllung dort wieder abzugeben.
Wenn alle Betroffenen die Anträge ausgefüllt zurückgegeben haben, wird die von der Kreisverwaltung zu bildende Schadenskommission die Schäden vor Ort bewerten. Neben der Schadensfeststellung beurteilt die Kommission auch, ob bei den Betroffenen infolge der Schäden eine außergewöhnliche Notlage vorliegt.
Die Kreisverwaltung ist bemüht, dieses Verfahren so zügig wie möglich abzuwickeln. Nach Abschluß der Ermittlungen durch die Schadenskommission entscheidet das zuständige Ministerium über die eingereichten Anträge.
Wie die Kreisverwaltung mitteilt, dient die Finanzhilfe des Landes
nicht dazu das persönliche Lebensrisiko oder das Unternehmerrisiko auszugleichen oder die sachlich gebotene Eigenvorsorge zu ersetzen. Daher können Sturmschäden an Sachen für die der Abschluß einer Versicherung möglich ist (z.B. für Gebäude, Kraft fahrzeuge), nicht als Elementarschäden gewertet werden.
Abschließend weist die Kreisverwaltung darauf hip daß die Finanzhilfe eine freiwillige Leistung des Landes darstellt, auf deren Zahlung kein Rechtsanspruch besteht Leider bleibt auch anzumerken, daß Gesamtschäden unter 3.000,- DM bei Privatpersonen bzw. unter 5.000,- DM bei Betrieben in der Regel nicht anerkannt werden. Ausnahmen hiervon sind in Härtefällen, insbesondere bei sehr niedrigem Einkommen, möglich.
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Vereine u. Verbände berichten
SWF-Hörfunksendereihe „1945 zwischen Trümmern und Aufbruch"
Vom 4. Januar 1985 an wird im 1. Hörfunkprogramm des Südwestfunks, Landesstudio Rheinland-Pfalz, jeden ersten und jeden dritten Freitag im Monat innerhalb des jeweils um 12 Uhr täglich beginnenden Mittagsmagazins „Rheinland-Pfalz-Echo" über die letzten Kriegsmonate und die unmittelbare Nachkriegszeit im Gebiet des heutigen Bundeslandes Rheinland-Pfalz berichtet. Es werden Zeitzeugen befragt und andere Quellen zur Darstellung dieser 12 Monate vom 1. Januar bis zum 31.Dez. 1945 herangezogen. Die Gestaltung erfolgt in Zusammenarbeit mit der Landeszentrale für politische Bildung.
HINWEIS:
Die Landeszentrale für politische Bildung wird zum Jahresende 1985 zu dieser Hörfunkreihe eine Publikation und eine Tonkassette mit ausgewählten Dokumenten anbieten. Bereits jetzt liegt ein von der Landeszentrale konzipiertes und herausgegebenes Informationsfaltblatt vor und kann dort angefordert werden.
Anschrift:
Landeszentrale für politische Bildung Rheinland-Pfalz,
Am Kronberger Hof 6, 6500 Mainz 1, Postfach 3028, Tel. 06131/162971/73.
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Video - einmal anders
An interessierte Jugendliche in der Verbandsgemeinde Montabaur.
Das 2. Treffen für interessierte Jugendliche findet statt am Donnerstag, dem 10. Januar 1985 um 19.00 Uhr im Jugendzentrum in Montabaur (Gruppenraum, 1. Etage)
Schwerpunkt unseres Treffs ist es. Euch Zugang zum aktiven Umgang mit derrrMedium zu verschaffen, gemeinsam mit Euch neue Formen zu erproben.
(Siehe Bild auf Seite 4 I)
BeiuchoTieiten dH Verbandsgemeinde Verwaltung, Rathaus Großer Markt 10 u. Konrad-Adenauer-Platz 8, montags, mittwochs bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr, dienstags von 8,00 bis 12.00 Uhr, 16.00 bis 18.30 Uhr.
Femspreohensohlüsse der Verbandsgemeindeverwaltung 02602/126-0 (Durchwahlmöglichkeit) - nach Dienstschluß über Anrufbeantworter unter Nr. 02602/126-0-, Bürgermeister der Verbandsgemeinde und der Stadt Montabaur Dr. Possel-Dölken 02602/126.100 (nach DienstschluB 02602/126.184), I. Beigeordneter der Ver- oandsgemeinde Montabaur Reusch 02602/126.101 (nach Dienstschluß 02602/126.187), Verbandsgemeindewerk (Wasserwerk) nach Dienstschluß: siehe Bereitschafts- aienst. Kedaktionssohluß für das Wochenblatt ist jeweils montags 12.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung.
Konten der Verbandsgemeindekasse : Kreissparkasse Montabaur Nr. 500 012 (BLZ 57051001), Nassauische Sparkasse Montabaur Nr. 803 000 212 (BLZ 51050015), Volksbank Montabaur Nr. 108 (BLZ 570 91000), Postscheckamt Frankfurt/Main Nr. 10800603 (BLZ 500 100 60), Deutsche Bank Montabaur 430 5959 (BLZ 570 700 45).

