Einzelbild herunterladen

Montabaur 21 / 51 / 52 / 84

der Verbandsgemeinde Montabaur Nr. 500 017 B LZ 570 510 01 bei der Kreissparkasse Montabaur unter Angabe BU "Bornstück und Kappesfeld" den fälligen Betrag einge­zahlt oder mit der Ortsgemeinde Girod Vereinbarungen über die Tilgung getroffen hat.

RECHTSBEHELFSBELEHRUNG }

Gegen die Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wider­spruch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Schloßweg 6, 5430 Montabaur, als Geschäftsstelle des Umlegungsaus­schusses, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.

2. ANORDNUNG DES SOFORTIGEN VOLLZUGES Hiermit wird gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 4 der Verwaltungsge­richtsordnung der sofortige Vollzug für vorstehende öffent­liche Bekanntmachung angeordnet.

BEGRÜNDUNG:

a) Eine große Anzahl der von der Bekanntmachung erfaßten Grundstücke unterliegt bereits seit 1972 dem Umlegungs­verfahren. Nach der Rechtsprechung der Baulandkammer des Landgerichts Koblenz besteht ein öffentliches Interes­se, diese durch behördliche Maßnahmen bewirkte Tangie- rung von Privateigentum baldmöglich zu beseitigen.

b) In der Rechtsprechung wird dem Vollzug eines Be­bauungsplanes ein öffentliches Interesse zuerkannt.Ins­besondere dann, wenn wie vorliegend über Jahre hin- . weg fertige Bauplätze für die Bürger des Ortsteils Klein­holbach in nennenswertem Umfang nicht bereitge-. stellt werden können. Dieser Nachweis ist durch schrift­liche und mündliche Anfragen an den Umlegungs­ausschuß gegeben.

c) Insbesondere sieht der Umlegungsausschuß das öffent­liche Interesse dadurch gegeben, daß nach den bisher ergangenen Urteilen des Landgerichtes Koblenz (Bau­landkammer) keine begründeten Zweifel an dem posi­tiven Ausgang des Umlegungsverfahrens bestehen.

Siegel gez. Simon, Vermessungsdirektor

Vorsitzender des Umlegungsausschusses

NEUER TONBETRIEB IN GIROD

.58} .$.{£>

jfcJfT ' ; ff

X:

i '

i

-mm

fad

Zwischen der Gemeinde Girod und der Firma Ton-Schmidt wurde der Vertrag über den Abbau des Tons im Bereich der Grube Sedan unterzeichnet. Ortsbürgermeister Leber legte dar, daß die Verhandlungen über einen längeren Zeitraum, aber in einem guten Klima geführt worden seien. Er sei froh, daß die jetzt seit Jahren andauernde Unge­wißheit über die»Verwendung des Ge­ländes geklärt sei.

Stephan Schmidt erklärte für die Firma Ton-Schmidt, daß eine Fläche von rund 55 ha für die Ausbeute zur Verfügung stehe. Ca. 25.000 Tonnen werden monat­lich aus der Grube Sedan gefördert. Ne­ben der Bundesrepublik würde Ton nach Italien, Frankreich und in die Benelux­staaten geliefert. Gewinnungs- und La­gereinrichtungen für 2,6 Mio. DM wur­den investiert. 4 neue Arbeitsplätze seien geschaffen worden.

Beigeordneter Heinz Reusch. Verbands­gemeinde Montabaur, unterstrich, daß ein genehmigter Abbau- und Rekulti- Ivierungsplan vorliege. Im Bereich des Tongeländes würden keine Hochhalden entstehen, die oft über Jahre das Bild der Landschaft beeinträchtigen würden. Darüber hinaus habe die Firma die seit Jahrzehnten (durch die damalige Besatzungsmacht abgeholzte) un­geordnete Fläche gerodet und aufgearbeitet, damit die Gemeinde in die Lage versetzt wird, hier im Frühjahr die Wiederaufforstung vornehmen zu können. Er hoffe, die Geschäftsbeziehungen mögen sich so gut entwickeln, daß Gemeinde und Firma nicht mehr in Wen Vertrag sehen müßten.

Ilv.l.n.r.: Ortsbürgermeister Josef Leber, Stephan Schmidt, I. Beigeordneter Heinz IReusch, Verbandsgemeinde Montabaur; stehend: Juniorfirmenchef Günter Schmidt, Idie beiden Ortsbeigeordneten Karl-Heinz Fend und Theo Hannappel sowie der Gru- lbenvsrwalter Fritz Küch) Foto: Ewald