Montabaur 21 / 51 / 52 / 84
der Verbandsgemeinde Montabaur Nr. 500 017 B LZ 570 510 01 bei der Kreissparkasse Montabaur unter Angabe BU "Bornstück und Kappesfeld" den fälligen Betrag eingezahlt oder mit der Ortsgemeinde Girod Vereinbarungen über die Tilgung getroffen hat.
RECHTSBEHELFSBELEHRUNG }
Gegen die Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Schloßweg 6, 5430 Montabaur, als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.
2. ANORDNUNG DES SOFORTIGEN VOLLZUGES Hiermit wird gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung der sofortige Vollzug für vorstehende öffentliche Bekanntmachung angeordnet.
BEGRÜNDUNG:
a) Eine große Anzahl der von der Bekanntmachung erfaßten Grundstücke unterliegt bereits seit 1972 dem Umlegungsverfahren. Nach der Rechtsprechung der Baulandkammer des Landgerichts Koblenz besteht ein öffentliches Interesse, diese durch behördliche Maßnahmen bewirkte Tangie- rung von Privateigentum baldmöglich zu beseitigen.
b) In der Rechtsprechung wird dem Vollzug eines Bebauungsplanes ein öffentliches Interesse zuerkannt.Insbesondere dann, wenn wie vorliegend über Jahre hin- . weg fertige Bauplätze für die Bürger des Ortsteils Kleinholbach in nennenswertem Umfang nicht bereitge-. stellt werden können. Dieser Nachweis ist durch schriftliche und mündliche Anfragen an den Umlegungsausschuß gegeben.
c) Insbesondere sieht der Umlegungsausschuß das öffentliche Interesse dadurch gegeben, daß nach den bisher ergangenen Urteilen des Landgerichtes Koblenz (Baulandkammer) keine begründeten Zweifel an dem positiven Ausgang des Umlegungsverfahrens bestehen.
Siegel gez. Simon, Vermessungsdirektor
Vorsitzender des Umlegungsausschusses
NEUER TONBETRIEB IN GIROD
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Zwischen der Gemeinde Girod und der Firma Ton-Schmidt wurde der Vertrag über den Abbau des Tons im Bereich der Grube Sedan unterzeichnet. Ortsbürgermeister Leber legte dar, daß die Verhandlungen über einen längeren Zeitraum, aber in einem guten Klima geführt worden seien. Er sei froh, daß die jetzt seit Jahren andauernde Ungewißheit über die»Verwendung des Geländes geklärt sei.
Stephan Schmidt erklärte für die Firma Ton-Schmidt, daß eine Fläche von rund 55 ha für die Ausbeute zur Verfügung stehe. Ca. 25.000 Tonnen werden monatlich aus der Grube Sedan gefördert. Neben der Bundesrepublik würde Ton nach Italien, Frankreich und in die Beneluxstaaten geliefert. Gewinnungs- und Lagereinrichtungen für 2,6 Mio. DM wurden investiert. 4 neue Arbeitsplätze seien geschaffen worden.
Beigeordneter Heinz Reusch. Verbandsgemeinde Montabaur, unterstrich, daß ein genehmigter Abbau- und Rekulti- Ivierungsplan vorliege. Im Bereich des Tongeländes würden keine Hochhalden entstehen, die oft über Jahre das Bild der Landschaft ■beeinträchtigen würden. Darüber hinaus habe die Firma die seit Jahrzehnten (durch die damalige Besatzungsmacht abgeholzte) ungeordnete Fläche gerodet und aufgearbeitet, damit die Gemeinde in die Lage versetzt wird, hier im Frühjahr die Wiederaufforstung vornehmen zu können. Er hoffe, die Geschäftsbeziehungen mögen sich so gut entwickeln, daß Gemeinde und Firma nicht mehr in Wen Vertrag sehen müßten.
Ilv.l.n.r.: Ortsbürgermeister Josef Leber, Stephan Schmidt, I. Beigeordneter Heinz IReusch, Verbandsgemeinde Montabaur; stehend: Juniorfirmenchef Günter Schmidt, Idie beiden Ortsbeigeordneten Karl-Heinz Fend und Theo Hannappel sowie der Gru- lbenvsrwalter Fritz Küch) Foto: Ewald

