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Montabaur 10/50/84

AUS DER SITZUNG DES HAUPT- UND FINANZAUS­SCHUSSES vom 4.12.1984

Auftrags vergaben Anschaffung von Schüttgut-Silos

Zur Lagerung von Streugut wurde die Anschaffung von zwei Schüttgut-Silos beschlossen. Deren Anschaffung wurde erforder­lich, nachdem der bisher für die Lagerhaltung vorgehaltene Raum im Bauhof der Stadt einer geänderten Nutzung zugeführt wurde. Die Aufstellung der Schüttgut-Silos ist auf dem Gelände der Kläranlage in Montabaur vorgesehen.

Tiefbohrung zur Erschließung der MineralquelleSauerbrunnen"

Zur Wiederauffindung der MineralquelleSauerbrunnen" soll eine Tiefbohrung unterhalb des Gebücks durchgeführt werden.

Der vom Haupt- und Finanzausschuß mehrheitlich vergebene Auf­trag umfaßt die Niederbringung einer Bohrung .mit einem Durch­messer von 25 cm auf ein Tiefe von ca. 100 m, die Durchfüh­rung von Zwischen- und Leistungspumpversuchen sowie den Brunnenausbau mit einem Kunststoffilter und einer oberen G ußrohrabdeck ung.

Möblierung des Wolfturmes

Nachdem die Innenausbauarbeiten des Wolfsturmes weitgshend abgeschlossen sind, wurde vom Ausschuß der Auftrag zur Liefe­rung der Möblierung des für Repräsentationszwecke vorzuhal- enden Turmes vergeben.

Zuschußgewährung

Dem Ausschuß wurde der Antrag des DLRG Montabaur auf Ge­währung eines Zuschusses für die Anschaffung eines Busse vorge­legt. Die DLRG legte in ihrem Antrag schriftlich dar, daß ursprüng lieh für den Transport des beim Einsatz benötigten Gerätes ein Unimog zur Verfügung stand.

Diesen habe man jedoch, da die Unterhaltungskosten zu hoch waren, verkaufen müssen (der Verkauf erfolgte bereits im Jahre 1981) seither habe der Verein den Transport der Geräte jeweils durch den Einsatz von Privat-Pkws geregelt Diese nur als Ersatz anzusehende Lösung erweise sich jedoch oftmals als unzurei­chend. Daher sei der Ankauf eines Kleinbusses geplant In Anerkennung der vereinsmäßigen Arbeit und analog zu Ent­scheidungen über Zuschußanträgen in gleichgelagerten Fällen be­willigte der Ausschuß einstimmig einen Zuschuß von 2.000,- DM.

Stadt. Anteil an den Kosten der Schullandheimaufenthalte erhöht

Durch einstimmigen Beschluß wurde der Zuschuß für Schüler der Stadt Montabaur,die an Schullandheimaufenthalten teilneh­mend mit Wirkung vom 1.1.1985 von bisher 5,-DM auf 7,-DM . pro Schüler und Tag erhöht. Der Zuschuß wird unter der Voraus­setzung, daß die vom Kultusministerium gestellten Richtlinien im Einzelfall beachtet werden, den Schülern der allgemenbilden­den und weiterführenden Schulen gewährt, d.h. die bisherige Praxis wird beibehalten.

Der vorstehende Beschluß steht unter dem Gesichtspunkt, daß seitens der Kreisverwaltung erklärt wurde, daß der finanzielle Aufwand für die laufende Unterhaltung der Heime erheblich angestiegen und somit eine Erhöhung der Tagessätze (sowohl Eltern- als auch Gemeindeanteil) unerläßlich sei. Von der Kreis­verwaltung wurde darüber hinaus noch angemerkt, daß im Falle einer ablehnenden Haltung, d.h, keine Erhöhung des Gemeinde­anteils, eine zusätzliche Erhöhung des Elternanteiles erforderlich werde.

Unter Berücksichtigung des zuvor geschilderten Sachverhaltes wurde vom Ausschuß die Erhöhung des Zuschußbetrages als angemessen und gerechtfertigt erachtet.

Moi

Werbemaßnahmen zur Industrieansiedlung

Bereits in früheren Sitzungen wurde über gezielte Werbemaß- nahmen zur Gewerbeansiedlung in Montabaur beraten. Zur Ver l wirklichung entsprechender Vorhaben wurden im Haushalts­plan 1984 insgesamt 10.000,- DM bereitgestellt.

öffentliche Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Montabaur für das Haushaltsjahr 1984 vom 7.12.1984

I.

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

erhöht um und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge

gegenüber bisher DM

auf nunmehr DM fes gesetzt

im VERWALTUNGSHAUSHALT die Einnahmen

1.988.100,- 11.405.000,-

die Ausgaben

13.393.100,-

'1.988.100,- 11.405.000,-

im VERMÖGENSHAUSHALT die Einnahmen

13.393.100,-

3.999.900,- 14.129.100,-

die Ausgaben

18.129.000,-

3.999.900,- 14.129.100,-

§ 2

18.129.000,-

Es werden neu festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite von bisher auf

davon Umschuldungen

7.387.000,- DM 11.700.000,- DM 11.700.000,-DM

2. der Gesamtbetrag der Verpflich­tungsermächtigungen von bisher auf

420.000,- DM 1.736.000,- DM

§3

Rat

Moi

Inzwischen hat die Verwaltung in Zusammenarbeit mit einem Grafiker ein Werbesprospekt erarbeitet, daß nunmehr dem Aus-| schuß zur Begutachtung und Entscheidung über die Druckleguni vorgelegt wurde. Der Ausschuß erklärte seine Zustimmung zu diesem Werbeprospekt und erteilte den Auftrag zum Druck vonl 5.000 Exemplaren. Ferner wurde die Anzeigenwerbung in über! regionalenT ageszeitungen beschlossen.

Der Stadtrat hat aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) folgende Nach| tragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung der Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 30.11.1984 hiermit bekanntgemacht wird:

Die Steuersätze werden nicht geändert.

II.

GENEHMIGUNG DER NACHTRAGSHAUSHALTSSATZUN| Die nach § 98 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teil« der Nachtragshaushaltssatzung der Stadt-Montabaur für das Haushaltsjahr 1984 wird hiermit erteilt 4 :

Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 11.700.000,-

5430 Montabaur, 30.11.1984 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901-10

(S.) I.A. Unterschrl

III.

Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 17.1 bis 28.12.1984 während der allgemeinen Dienststunden im

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