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Manöver der Bundeswehr

p as Panzerbataillon 343, Koblenz, führt in der Zeit vom j j 7 .12.1984 bis 18.12.1984 im Raum Montabaur eine Übung durch. Die Bevölkerung wird um erhöhte Aufmerksamkeit gebeten. »

gai evtl, auftretenden Übungsschäden wollen Sie sich bitte a n die Verbandsgemeindeverwaltung in Montabaur, Abt. II, wenden.

Fristablauf zur Erhaltung des Versicherungsschutzes | bei Eintritt von Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit Am 31.12.1984 läuft die Frist für die Entrichtung von frei­willigen Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 1984 ab. Das Versäumen dieser Frist hat in vielen Fällen für immer den Verlust des Rentenanspruches wegen Erwerbsminderung zur Folge.

Bei Eintritt von Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit nach dem [31.12.1984 besteht nämlich für Nicht-Pflichtversicherte nur noch dann Anspruch auf Rente, wenn am 31.12.1983 eine Versicherungszeit von 60 Monaten zurückgelegt war und für jeden nach diesem Zeitpunkt liegenden Monat bis zum Ende des Jahres vor dem Eintritt der Berufs- oder Erwerbs­unfähigkeit ein Beitrag entrichtet wurde.

Für Monate, die ganz oder teilweise mit Ersatz-, Ausfall- Rentenbezugszeiten oder Zeiten der Erziehung bis zum tollendeten 5. Lebensjahr eines Kindes belegt sind, brauchen keine freiwilligen Beiträge entrichtet zu werden.

Von der Neuregelung sind neben den bisher schon freiwillig Versicherten auch frühere Frucht versicherte betroffen. z.B. Hausfrauen, die nach ihrer Heirat die Berufstätigkeit aufge- jeben haben, Beamte und Selbständige, die früher als Arbeit- hmer versicherungspflichtig beschäftigt waren und Hand- rker, die nach dem Handwerkerversicherungsgesetz ver- icherungspfIichtig gewesen sind. Sie gilt aber auch für Ar- itnehmer, die nicht regelmäßig F*flichtbeiträge zahlen jz.B. Aushilfskräfte, Saisonarbeiter) oder die beabsichtigen, or Erreichen der Altersgrenze oder vor Bezug von Vorruhe- ndsgeld aus dem Beschäftigungsverhältnis auszuscheiden.

'ersicherte, die am 31.12.1983 noch keine Wartezeit von Versicherungsmonaten zurückgelegt hatten, können mit [reiwilligen Beiträgen allein keine Anwartschaft auf Rente !gen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit mehr erwerben. Sie jaben aber die Möglichkeit, mit solchen Beiträgen Vor­netzungen für ein Altersruhegeld oder Hinterbliebenen- nten zu erfüllen.

b den Verlust des Rentenanspruchs bei Erwerbsminderung vermeiden, empfiehlt die LVA Rheinland-Pfalz ihren Versicherten für alle Monate des Jahres 1984, die nicht »feinem Beitrag oder einer anwartschaftserhaltenden Zeit !legt sind, möglichst noch vor den Weihnachtsfeiertagen [eiwillige Beiträge zu entrichten. Bei der Überweisung sind ie genaue Anschrift, die Versicherungsnummer und der Ver-

ndungszeitraum anzugeben. Falls noch keine Versicherung; mmer vergeben wurde, ist außerdem das Geburtsdatum »tzuteilen. Als freiwilliger Monatsbeitrag kann jeder volle , Betrag von 84,- bis 962,- DM gewählt werden. / »die Erhaltung der Rentenanwartschaft genügt die Ent- / htung von monatlichen Mindestbeiträgen zu 84, DM. '

h«e Auskünfte erteilen die LVA Rheinland-Pfalz, Eichen- ffstr. 4 - 6, 6720 Speyer, ihre Beratungsstellen und Ver- iwrtenältesten sowie alle Stadt-, Gemeinde- und Verbands- meindeverwaltungen.

Bekanntmachung der Gasversorgung Westerwald GmbH 5410 Höhr-Grenzhausen Jahres-Zählerablesung 1984

ln der Zeit vom 17. Dezember 1984 bis 11. Januar 1985 wer­den in unserem Versorgungsbereich die Gaszähler zur Er­mittlung des Jahresverbrauches 1984 abgelesen.

Wir bitten unsere Kunden, die Zähler zugänglich zu halten und unsere Ableser, die mit einem Ausweis ausgestattet sind, nach besten Kräften zu unterstützen, damit die Able­sung schnell und reibungslos durchgeführt werden kann. Falls Zähler bei der Vorsprache unserer Ableser nicht zu­gänglich sind, werden von den Ablesern vorgedruckte Post­karten zur schriftlichen Angabe der Zählerstände hinterlas­sen. Wir bitten unsere Kunden, diese Postkarten mit den Zählerständen zu versehen und schnellstens an uns abzu­senden oder den Zählerstand telefonisch durchzugeben, da ansonsten der Verbrauch für 1984 geschätzt wird. Telefon-Nr. (0 26 24) 1 01 18 oder 1 01 19 Für Ihr Verständnis bedanken wir uns bereits im voraus recht herzlich.

Höhr-Grenzhausen, den 10. Dezember 1984

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