Einzelbild herunterladen

Montabaur 20 / 49 / 84

Laune ist mitzubringen.

Sitzung des Festausschusses

Am Freitag, dem 14. Dez. 1984, findet um 20.15 Uhr die näch-j ste Sitzung des Festausschusses (Kinderchorfest' 1985) im Ver­einslokal "Westerwälder Hof" statt. Es wird um vollzähliges Er­scheinen gebeten. I

GELBACHHÖHEN

Weihnachtsbaumausgabe Gemeinde Daubach Am Samstag, dem 15.12.84, findet wie gewohnt der Weihnachts­baumverkauf durch den Förster statt. Treffpunkt ist um 10.00 Uhr am Grillplatz. Zum Verkauf kommen normale Fichten, Blautannen, amerikanische Edeltannen und kleinere Weihnachts­bäume mit Ballen.

STAHLHOFEN Öffentliche Bekanntmachung Sitzung des Ortsgemeinderates

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Stahlhofen findet am Freitag, dem 14. Dez. 1984, um 19.30 Uhr im Bürgermei­steramt statt.

TAGESORDNUNG:

I. ÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 02.11.84

2. Beratung und Beschlußfassung über die Anhebung des Ge­meindeanteiles an den Kosten der Schullandheimaufenthalte

3. Verschiedenes

II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Beratung und Beschlußfassung über einen Bauantrag

5431 Stahlhofen, 4.12.1984 gez. Pehl, Ortsbürgermeister

UNTERSHAUSEN Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltsrechnung 1983 und des EntJastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 15.11.1984 der Ortsgemeinde Un- tershausen für das Haushaltsjahr 1983

I. HAUSHALTSRECHNUNG

Verwaltungs- Vermögens- Gesamt Feststellung haushalt DM haushalt DM DM

des Ergebnisses:

Sol l-E i nnahmen 331J80 i 88__294J03 1 38_625 i 984 t 26

Summe bereinigte

Soll-Einnahmen 331.180,88 294.803,38 625.984,26

Soll-Ausgaben 331 J &f.88 2 94.803 .38 625.984,26

Summe bereinigte

Soll-Ausgaben 331.180,88 294.803,38 625.984,26

Überschuß/Fehlbetrag

Festgestellt:

Montabaur, 19. April 1984 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur gez. Reusch, I. Beigeordneter

II. ENTLASTUNGSBESCHLUSS Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1983 aufgestellte Jahresrechnung gern. § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlos­sen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürger­meister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Monta­baur für das Haushaltsjahr 1983 Entlastung zu erteilen. Auf die

I Mont

Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet. Die Entlastung! erfolgt vorbehaltlich des vom'Kreis vorgelegten Prüfungsergeb. nisses. Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Geneh-I migung nach § 100 GemO erteilt.

An der Beratung und Beschlußfassung haben der Ortsbürger­meister sowie der II. Ortsbeigeordnete Willi Wirges nicht teill genommen. Den Vorsitz führte der I. Ortsbeigeordnete Neurol

Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zi Einsichtnahme vom 10.12. - 19.12.1984 während der allgemJ nen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.

Untershausen, 29.11.1984 Ortsgemeindeverwaltung Untershausen (S.) gez. Müller, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung Satzung der Ortsgemeinde Untershausen

zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen f den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) vom| 30. Nov. 1984

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordl nungfür Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVBI.S.j 419, BS 2020-1) sowie des § 1 Abs. 1 und der §§ 2 und 8deJ Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz in der Fassunf vom 2. Sep. 1977 (GVBI. S. 305, BS 610-10), zuletzt geandel durch Landesgesetz vom 7.2.1983 (GVBI. S. 25) die folgend! Satzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreis l Verwaltung des Westerwaldkreises vom 29. Nov. 1984 hiermit bekanntgemacht wird:

§1

Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) vom 15. Juni 19| wird wie folgt geändert:

§ 1 Abs. 3 erhält folgende Neufassung:

"Die Bestimmungen dieser Satzung gelten auch für die Herstl lung und den Ausbau von Erschließungsanlagen, soweit diese| nicht beitragsfähig nach §§ 127 ff BBauG sind."

§2

Diese Satzungsänderung tritt am Tage nach der öffentlichen j kanntmachung in Kraft.

Untershausen, 30. Nov. 1984 Ortsgemeinde Untershausen (S.) gez. Müller, Ortsbürgermeister

Genehmigt gemäß § 2 Abs. 2 des KommunalabgabengesetzeJ für Rheinland-Pfalz Montabaur, den 29. Nov. 1984 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Im Aufträge: Hannappel, Regierungsamtmann

HINWEIS:

Gern. § 24 Abs. 6 der Gerneindeordnung von Rheinland-Pfal -GemO - vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419), zuletngeändertf durch Gesetz vom 4.3.1983 (GVBI. S. 31), wird auf folgsndj hingewiesen:

Eine Verletzung der Bestimmunoen über

a) Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 Abs. GemO) und

b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungende| Ortsgemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nachl dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeij nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrüj können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrl Adenauer-Platz, 5430 Montabaur, geltend gemacht wordenj Ortsgemeinde Untershausen (S.) Müller, Ort' 1 ü -nmieisr Untershausen, 3.12.1984

Frat

J Am! die A

STA

FSV

Am! I zwisc (auf d

phel Am F J Spiel! lab V.

jKath.

ISAM!

lAdvei

|tt Pr Ehe).

Inesse

flEN F Jose