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Montabaur 18 / 49 / 84

NIEDERELBERT Öffentliche Bekanntmachung Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "Auf der Schla" der Ortsgemeinde Niederelbert

für das Grundstück Flur: 24, Flurstück: 173, gemäß § 13 des

Bundesbaugesetzes (BBauG)

hier: Bekanntmachung gern. § 12 (BBauG)

Der Ortsgemeinderat von Niederelbert hat in seiner Sitzuna vom 20.9.1984 die vereinfachte Änderung des Bebauungsolanes "Auf der Schla" gemäß § 13 BBauG beschlossen.

Die Änderung hat zum Inhalt: *

Die überbaubare Grundstücksfläche im Bereich des Flurstückes Nr. 173 (Flur 24) wird zur Ringstraße hin erweitert. Der Ab­stand zur Ringstraße beträgt nunmehr 4,00 m (bisher 7,00 ncO-

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat der vereinfach­ten Änderung des Bebauungsplanes gemäß § 24 GemO zuge­stimmt.

Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderungs­unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad- Adenauer-Platz 2, Zimmer 201, 5430 Montabaur, während den Dienststunden sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Niederelbert während den ortsüblichen Dienststunden eingesehen werden können.

§ 44 c BBauG:

Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche:

(1) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan­gen, wenn die in den ++ 39 j, 40 und 42 - 44 bezeichnten Vermögensnachteile einaetreten sind.

Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

(2) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1, Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

§ 155 a BBauG:

(1) Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften die­ses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekannt­machung des FlächennutzungsDlanes oder der Satzung ge­genüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sach­verhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.

(3) Abs. 1 gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die Genehmigung und die Bekarmtmachuna des Flächennutzungs­planes oder der Satzung.

HINWEIS AUF § 24 Abs. 6 DER GEMEINDEORDNUNG FÜR RHEINLAND-PFALZ (GemO):

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach die­ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung bearünden kön­nen, gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend gemacht wor­den ist.

Niederelbert, 28.11.84

gez. Hübinger, Ortsbürgermeister

OBERELBERT

Vertretung des Ortsbürgermeisters durch den I. Ortsbeigeordneten

In der Zeit vom 11.12. bis einschl. 31.12.1984 befindet sich Ortsbürgermeister Weyand in Urlaub. Die Amtsgeschäfte über­nimmt der I. Ortsbeigeordnete Jakob Spitzhorn, Zum Wiesen­grund 7. In drinaenden Fällen wird gebeten, unmittelbar mit der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Verbindung auf­zunehmen.

gez. Weyand, Ortsbürgermeister

Verloren - gefunden

In der vergangenen Woche wurde eine Damenarmbanduhr ge­funden und'bei der Gemeindeverwaltung abgegeben.

Die Uhr kann bei entsprechendem Eigentumsnachweis während | der Dienstzeit bei der Gemeindeverwaltung in Empfang genom­men werden.

gez. Weyand, Ortsbürgermeister

WELSCHNEUDORF

Sammlung "Deutsche Kriegsgräberfürsorge"

Die in unserem Ort durchgeführte Sammlung brachte das stolze j Ergebnis von 678,90 DM.

Allen Spendern sei auf diesem Wege recht herzlich gedankt. Be­sonders danken möchte ich den Sammlern Eduard Trumm und den Eheleuten Christa und Albrecht Fetz, die in uneigennützi­ger Weise die Sammlung durchgeführt haben.

gez. L. Stahlhofen, Ortsbürgermeister

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Brennholzverkauf 1985

Aufgrund der verheerenden Sturmschäden in unserem Wald (Welschneudorf ist am stärksten im Forstamtsbezirk MontabaurJ betroffen) und der damit verbundenen notwendigen Aufräu­mungsarbeiten können wir in diesem Jahr kein Brennholz zum j Verkauf anbieten.

Mit dem Nachbarrevier Stelzenbach und dem dort zuständigen | Revierbeamten,Herrn Schändei, wurde vereinbart, daß unser Brennholzbedarf von dort gedeckt wird.

Um für die weitere Planung eine Übersicht zu bekommen, ist es notwendig, daß bis zum 20.12.1984 der Brennholzbedarf bei mir verbindlich angemeldet wird. Einzuschränken istdabeij daß bei einem Brennholzbedarf ab 4 rm Buchenholz mindesteif 1 rm Eichenholz zu kaufen ist. Der genaue Raummeterpreis istl z. Z. noch nicht bekannt, dürfte aber nicht wesentlich über des] des Vorjahres liegen. Der Preis für den rm Eichenholz ist ca. 10,- DM billiger als der Preis für den rm Buchenholz.

gez. Stahlhofen, Ortsbürgermeister

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NIEDERELBERT

Freiwillige Feuerwehr und Spielmannszug Nieder­elbert e. V.

Wie bereits angekündiat, findet die diesjährige Jahreshauptvtf1 Sammlung der Freiwilligen Feuerwehr und des Spielmannszujr Niederelbert am Sonntag, dem 9. Dez. 1984, im Vereinslokd| Keul in Niederelbert statt. Beginn: 14.00 Uhr

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