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Montabaur 11/49 / 84

EITELBORN:

öffentliche Bekanntmachung

WIDMUNG VON VERKEHRSFLÄCHEN IM BEREICH DES BODENWEGES IN EITELBORN

Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rhein­land-Pfalz - LStrG - in der Fassung vom 1.8.1977 werden die nachfolgenden Verkehrsflächen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) gern, dem Beschluß des Ortsgemeinderates Eitelborn vom 14.11.84 dem öffentl. Verkehr gewidmet.

Bezeichnung verlaufend von bis Teileinrichtung

Bodenweg Unterdorfstraße - Helfenstein-

straße Bürgersteige

Als Tag der Verkehrsübergabe gilt der 1.9.1984. RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Be­kanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur (Bauamt) Konrad-Adenauer-Platz 8,5430 Monta­baur, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

KADENBACH:

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Kadenbach findet

am

Dienstag, 11. Dez. 1984, um 19.00 Uhr

im Bürgermeisteramt statt.

ÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Beratung und Beschlußfassung über die Beanstandung des Beschlusses im Zusammenhang mit dem AusbauIn der Eck"

2. Beschlußfassung über die Haushaltsrechnung 1983 und Ent­lastungserteilung für das Haushaltsjahr 1983

3. Genahmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für das Haus­haltsjahr 1984

4. Berlatung und Beschlußfassung überden Hauungs- und Kulturplan 1985

5. Beratung und Beschlußfassung über die Anhebung des Ge­meindeanteils an den Kosten der Schullandheimaufenthalte

6. Beratung und Beschlußfassung über die Anschaffung eines Tonaufzeichnungsgerätes für Sitzungen

7. Verschiedenes.

5411 Kadenbach, 3.12.1984

Karbach, Ortsbürgermeister

Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Wider- - spruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der o.a. Behörde eingegangen ist.

Siegel Ortsgemeinde Eitelborn Eitelborn, 26. November 1984

Hümmerich, Ortsbürgermeister

Parken in den verkehrsberuhigten BereichenUnterdorfstraße" undStreimerich"

In zunehmendem Maße ist festzustellen, daß in den verkehrs­beruhigten Bereichen des Ortsgebietes verkehrswidrig geparkt wird.

Nach ! 42 Abs. 4a Ziff. 5 der Straßenverkehrsordnung ist das Parken in verkehrsberuhigten Bereichen nur innerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen zulässig. Diese Flächen sind durch andersfarbige Pflasterungen oder Markierungen gekenn­zeichnet.

DasParken außerhalb der gekennzeichneten Plätze ist verboten, es kann im Rahmen eines Ordnungsw idrigkeitsverfahrens mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld geahndet werden.

Wir bitten daher alle Verkehrsteilnehmer, nur die gekennzeich­neten Flächen für Parkvorgänge in Anspruch zu nehmen und kündigen gleichzeitig eine Überwachung des Parkverhaltens im Rahmen unregelmäßiger Kontrollen an.

' Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

als Ortspolizeibehörde

Parken auf den Bürgersteigen

Zum wiederholten Male muß an dieser Stelle darauf hingewie­sen werden, daß das Parken auf Bürgersteigen verboten ist.

Dazu zählt das halbseitige Abstellen von Fahrzeugen auf den Gehwegen ebenso wie das Parken auf der gesamten Bürgersteig­fläche.

Das Bürgersteigparkverbot ist jedem Verkehrsteilnehmer durch Veröffentlichungen hinreichend bekannt, zudem muß jeder Pührerscheininhaber über die fundamentalen Grundregeln des Verkehrsrechts informiert sein.

Wir werden daher im Rahmen unregelmäßiger Kontrollen das " Parkverhalten im Ortsgebiet überwachen; gegen Bürgersteig- und Falschparker wird in jedem Fall Anzeige erstattet. Verbandsgem ei ndeverwaltung Montabaur

als Ortspol izeibehörde.

TERMINE FRAKTIONSSITZUNGEN:

CDU : Fraktiop, Freitag,. 7.12.1984,19.00 Uhr Bürgermeister­amt,

WG Karbach, Freitag, 7.12.1984,19.00 Uhr Bürgermeister­amt,

SPD-Fraktion, Montag, 10.12.1984,19.00 Uhr, Gaststätte Zum W esterwald"

WG Dombo, Montag, 10.12.1984,19.00 Uhr, Bürgermeister amt:

Sprechstunden der Gemeinde fallen aus Am Dienstag, 11.12.1984 fallen die Sprechstunden der Orts­gemeinde wegen einer Gemeinderatssitzung aus.

Die Bevölkerung wird um Beachtung gebeten.

Karbach, Ortsbürgermeister

SIMMERN:

Beilage von Satzungen

Die Satzung der Gemeinde über

die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige, Herstellung von Erschließungsanfagen (Erschließungsbeiträge) und die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschlie­ßungsanlagen (Ausbaubeiträge) wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Der vollständige Wortlaut dieser Satzung ist der für die Orts­gemeinde Simmern bestimmten Ausgabe der Wochenzeitung als Anlage beigefügt.

öffentliche Bekanntmachung

der Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Simmern für das Jahr 1984 vom 3.12.1984

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 98 der Gemeindeord­nung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Ge­nehmigung der Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 20.11.1984 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

erhöht um vermindert um u.damitderGes.Betragdes Haush.

Planes einschl. der Nachträge gegenüber bish. auf nunmehr

DM DM DM DM festgesetzt

a) im VERWALTUNGSHAUSHALT die Einnahmen

51.000,- - 697.000,-

748.000,-