Montabaur 11/49 / 84
EITELBORN:
öffentliche Bekanntmachung
WIDMUNG VON VERKEHRSFLÄCHEN IM BEREICH DES BODENWEGES IN EITELBORN
Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz - LStrG - in der Fassung vom 1.8.1977 werden die nachfolgenden Verkehrsflächen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) gern, dem Beschluß des Ortsgemeinderates Eitelborn vom 14.11.84 dem öffentl. Verkehr gewidmet.
Bezeichnung verlaufend von bis Teileinrichtung
Bodenweg Unterdorfstraße - Helfenstein-
straße Bürgersteige
Als Tag der Verkehrsübergabe gilt der 1.9.1984. RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur (Bauamt) Konrad-Adenauer-Platz 8,5430 Montabaur, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
KADENBACH:
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Kadenbach findet
am
Dienstag, 11. Dez. 1984, um 19.00 Uhr
im Bürgermeisteramt statt.
ÖFFENTLICHE SITZUNG:
1. Beratung und Beschlußfassung über die Beanstandung des Beschlusses im Zusammenhang mit dem Ausbau „In der Eck"
2. Beschlußfassung über die Haushaltsrechnung 1983 und Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 1983
3. Genahmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1984
4. Berlatung und Beschlußfassung überden Hauungs- und Kulturplan 1985
5. Beratung und Beschlußfassung über die Anhebung des Gemeindeanteils an den Kosten der Schullandheimaufenthalte
6. Beratung und Beschlußfassung über die Anschaffung eines Tonaufzeichnungsgerätes für Sitzungen
7. Verschiedenes.
5411 Kadenbach, 3.12.1984
Karbach, Ortsbürgermeister
Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Wider- - spruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der o.a. Behörde eingegangen ist.
Siegel Ortsgemeinde Eitelborn Eitelborn, 26. November 1984
Hümmerich, Ortsbürgermeister
Parken in den verkehrsberuhigten Bereichen „Unterdorfstraße" und „Streimerich"
In zunehmendem Maße ist festzustellen, daß in den verkehrsberuhigten Bereichen des Ortsgebietes verkehrswidrig geparkt wird.
Nach ! 42 Abs. 4a Ziff. 5 der Straßenverkehrsordnung ist das Parken in verkehrsberuhigten Bereichen nur innerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen zulässig. Diese Flächen sind durch andersfarbige Pflasterungen oder Markierungen gekennzeichnet.
DasParken außerhalb der gekennzeichneten Plätze ist verboten, es kann im Rahmen eines Ordnungsw idrigkeitsverfahrens mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld geahndet werden.
Wir bitten daher alle Verkehrsteilnehmer, nur die gekennzeichneten Flächen für Parkvorgänge in Anspruch zu nehmen und kündigen gleichzeitig eine Überwachung des Parkverhaltens im Rahmen unregelmäßiger Kontrollen an.
' Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
als Ortspolizeibehörde
Parken auf den Bürgersteigen
Zum wiederholten Male muß an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, daß das Parken auf Bürgersteigen verboten ist.
Dazu zählt das halbseitige Abstellen von Fahrzeugen auf den Gehwegen ebenso wie das Parken auf der gesamten Bürgersteigfläche.
Das Bürgersteigparkverbot ist jedem Verkehrsteilnehmer durch Veröffentlichungen hinreichend bekannt, zudem muß jeder Pührerscheininhaber über die fundamentalen Grundregeln des Verkehrsrechts informiert sein.
Wir werden daher im Rahmen unregelmäßiger Kontrollen das " Parkverhalten im Ortsgebiet überwachen; gegen Bürgersteig- und Falschparker wird in jedem Fall Anzeige erstattet. Verbandsgem ei ndeverwaltung Montabaur
als Ortspol izeibehörde.
TERMINE FRAKTIONSSITZUNGEN:
CDU : Fraktiop, Freitag,. 7.12.1984,19.00 Uhr Bürgermeisteramt,
WG Karbach, • Freitag, 7.12.1984,19.00 Uhr Bürgermeisteramt,
SPD-Fraktion, Montag, 10.12.1984,19.00 Uhr, Gaststätte „Zum W esterwald"
WG Dombo, Montag, 10.12.1984,19.00 Uhr, Bürgermeister amt:
Sprechstunden der Gemeinde fallen aus Am Dienstag, 11.12.1984 fallen die Sprechstunden der Ortsgemeinde wegen einer Gemeinderatssitzung aus.
Die Bevölkerung wird um Beachtung gebeten.
Karbach, Ortsbürgermeister
SIMMERN:
Beilage von Satzungen
Die Satzung der Gemeinde über
die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige, Herstellung von Erschließungsanfagen (Erschließungsbeiträge) und die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Der vollständige Wortlaut dieser Satzung ist der für die Ortsgemeinde Simmern bestimmten Ausgabe der Wochenzeitung als Anlage beigefügt.
öffentliche Bekanntmachung
der Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Simmern für das Jahr 1984 vom 3.12.1984
I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung der Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 20.11.1984 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
erhöht um vermindert um u.damitderGes.Betragdes Haush.
Planes einschl. der Nachträge gegenüber bish. auf nunmehr
DM DM DM DM festgesetzt
a) im VERWALTUNGSHAUSHALT die Einnahmen
51.000,- - 697.000,-
748.000,-

