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Montabaur 9/49/84

TAGESORDNUNG:

I ÖFFENTLICHE SITZUNG

I Beratung und Beschlußfassung über den Ankauf eines ge­brauchten Kommunalschleppers einschl. Zubehör l Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebau­ungsplan- und GrünordnungsplanesIndustriegebiet"

a) Zustimmungsbeschluß

b) Satzungsbeschluß gern. § 10 BBauG

3 , Beratung und Beschlußfassung über die Änderung der Sat­zung zur Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Er­schließungsanlagen (Ausbaubeiträge)

Beratung und Beschlußfassung über die Anhebung des Ge- meindeanteils an den Kosten der Schullandheimaufenthalte Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben im Haushalts­jahr 1984

i, Beratung und Beschlußfassung über die Erweiterung der Straßenbeleuchtung

a) Verbindungsweg Bergstraße - Neuwiesenstraße (Im Bowart)

b) Seitenweg der Rheinstraße

, Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung eines öffentl. Münzfernsprechers an der Vogelsanghalle Beratung und Beschlußfassung über die Verlegung der Grill- hütte

l Beratung und Beschlußfassung über die Anlegung einesTrimm pfades"

Beratung und Beschlußfassung über die Beschilderung der Parkflächen im Bereich der Vogelsanghalle |1,Beratung und Beschlußfassung über die Restaurierung des Kriegerdenkmals ^.Verschiedenes.

NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:

I Beratung und Beschlußfassung über Stundungsanträge ^Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe von Wirt schaftswegeausbaumaßnahmen (Zum grauen Kreuz)

I Grundstücksangelegenheiten 1, Verschiedenes.

[131 Heiligenroth, 3.12.1984 .Herbst, I. Ortsbeigeordneter

Itrdiesjährige Altentag der Gemeinde Heiligenroth findet am ►Adventssonntag, 16. Dez. 1984, 14.00 Uhr im kath. Pfarr- jeim statt.

He älteren Bürgerinnen und Bürger sind recht herzlich eingela- inzum gemütlichen Beisammensein bei Kaffee und Kuchen. leSenioren, die abgeholt werden möchtan, melden sich bitte p Ortsbürgermeister.

Herz, I. Ortsbeigeordneter

Etliche Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung }Ortsgemeinde Heiligenroth für das Jahr 1984 vom 12.1984

I.

tfOrtsgemeinderat hat aufgrund des § 98 der Gemeindeord- Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) fol- Ne Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Geneh- l^ngder Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde 11 26.11,1984 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

erhöht um und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge

gegenüber bisher DM auf nunmehr festge-

DM

setzt DM

a) im VERWALTUNGSHAUSHALT die Einnahmen

288.000,- 1.466.000,- 1.754.000,-

die Ausgaben

288.000,- 1.466.000,- 1.754.000,-

b) im VERMÖGENSHAUSHALT

die Einnahmen

206.000,- 1.885.000,- 2.091.000,-

die Ausgaben

206.000,- 1.885.000,- 2.091.000,-

§2

Es werden neu festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite von bisher 0,- DM

auf 0,-DM

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs­ermächtigungen

von bisher 0,- DM

auf 8.000,- DM

53

Die Steuersätze werden nicht geändert.

II.

GENEHMIGUNG DER NACHTRAGSHAUSHALTSSATZUNG Die nach § 98 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Heiligen­roth für das Haushaltsjahr 1984 wird hiermit erteilt:

Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungs­ermächtigungen in Höhe von 8.000,- DM.

5430 Montabaur, den 26.11.1984

Kreisverwaltung

des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) Im Aufträge:

Meckel

Diar Nachtragshaushaltssatzung liegt zur Einsichtnahme vom 10.12.1984 bis 20.12.1984 während der allgemeinen Dienst­stunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.

Heiligenroth, den 3.12.1984 Ortsgemeindeverwaltung Heiligenroth (S.) Herbst, I. Ortsbeigeordneter

HINWEIS:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Heiligen­roth oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend