Montabaur 9/49/84
TAGESORDNUNG:
I ÖFFENTLICHE SITZUNG
I Beratung und Beschlußfassung über den Ankauf eines gebrauchten Kommunalschleppers einschl. Zubehör l Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplan- und Grünordnungsplanes „Industriegebiet"
a) Zustimmungsbeschluß
b) Satzungsbeschluß gern. § 10 BBauG
3 , Beratung und Beschlußfassung über die Änderung der Satzung zur Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge)
Beratung und Beschlußfassung über die Anhebung des Ge- meindeanteils an den Kosten der Schullandheimaufenthalte Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 1984
i, Beratung und Beschlußfassung über die Erweiterung der Straßenbeleuchtung
a) Verbindungsweg Bergstraße - Neuwiesenstraße (Im Bowart)
b) Seitenweg der Rheinstraße
, Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung eines öffentl. Münzfernsprechers an der Vogelsanghalle Beratung und Beschlußfassung über die Verlegung der Grill- hütte
l Beratung und Beschlußfassung über die Anlegung eines „Trimm pfades"
Beratung und Beschlußfassung über die Beschilderung der Parkflächen im Bereich der Vogelsanghalle |1,Beratung und Beschlußfassung über die Restaurierung des Kriegerdenkmals ^.Verschiedenes.
■ NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:
I Beratung und Beschlußfassung über Stundungsanträge ^Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe von Wirt • schaftswegeausbaumaßnahmen (Zum grauen Kreuz)
I Grundstücksangelegenheiten 1, Verschiedenes.
[131 Heiligenroth, 3.12.1984 .Herbst, I. Ortsbeigeordneter
Itrdiesjährige Altentag der Gemeinde Heiligenroth findet am ►Adventssonntag, 16. Dez. 1984, 14.00 Uhr im kath. Pfarr- jeim statt.
He älteren Bürgerinnen und Bürger sind recht herzlich eingela- inzum gemütlichen Beisammensein bei Kaffee und Kuchen. leSenioren, die abgeholt werden möchtan, melden sich bitte p Ortsbürgermeister.
• Herz, I. Ortsbeigeordneter
Etliche Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung }Ortsgemeinde Heiligenroth für das Jahr 1984 vom 12.1984
I.
tfOrtsgemeinderat hat aufgrund des § 98 der Gemeindeord- Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) fol- Ne Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Geneh- l^ngder Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde 11 26.11,1984 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
erhöht um und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge
gegenüber bisher DM auf nunmehr festge-
DM
setzt DM
a) im VERWALTUNGSHAUSHALT die Einnahmen
288.000,- 1.466.000,- 1.754.000,-
die Ausgaben
288.000,- 1.466.000,- 1.754.000,-
b) im VERMÖGENSHAUSHALT
die Einnahmen
206.000,- 1.885.000,- 2.091.000,-
die Ausgaben
206.000,- 1.885.000,- 2.091.000,-
§2
Es werden neu festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite von bisher 0,- DM
auf 0,-DM
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
von bisher 0,- DM
auf 8.000,- DM
53
Die Steuersätze werden nicht geändert.
II.
GENEHMIGUNG DER NACHTRAGSHAUSHALTSSATZUNG Die nach § 98 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Heiligenroth für das Haushaltsjahr 1984 wird hiermit erteilt:
Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 8.000,- DM.
5430 Montabaur, den 26.11.1984
Kreisverwaltung
des Westerwaldkreises
Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) Im Aufträge:
Meckel
Diar Nachtragshaushaltssatzung liegt zur Einsichtnahme vom 10.12.1984 bis 20.12.1984 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
Heiligenroth, den 3.12.1984 Ortsgemeindeverwaltung Heiligenroth (S.) Herbst, I. Ortsbeigeordneter
HINWEIS:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Heiligenroth oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend

