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Montabaur 2/48/84

Nontab.

Öffentl Bekanntmachungen

Die nächste Sitzung des Verbandsgemeinderates findet am Donnerstag, 13. Dezember 1984 um 17.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses (Neubau) statt.

TAGESORDNUNG

I. ÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Bericht des Bürgermeisters

2. Beratung und Beschlußfassung über Haushaltssatzung und Haushaltsplan 1985 sowie das Investitionsprogramm bis 1988, die Wirtschaftspläne (Wasser und Abwasser) 1985 sowie die Investitionsprogramme des Verbandsgemeindewerkes bis 1988.

3. Beratung und Beschlußfassung über die 1. Novellierung des Flächennutzungsplanes

a) Beratung und Beschlußfassung über die Bedenken und Anregungen der Träger öffentlicher Belange nach § 2 Abs. 5 BBauG

b) Beratung und Beschlußfassung über die Bedenken und Anregungen im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteili­gung nach § 2 a Abs. 1 und 2 BBauG

c) Zustimmungsbeschluß

d) Offenlegungsbeschluß gemäß § 2 a Abs. 6 BBauG.

4. Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen für das Haus­haltsjahr 1984

5. Wahl der ehrenamtlichen Jugendpfieger

6. Beratung und Beschlußfassung über die öffsntlich-rechtliche Vereinbarung mit der Verbandsgemeinde Wirges wegen An­schluß von Eigendorf, Eschelbach, und GewerbegebietAlter Galgen" an die Aubachkläranlage

7. Beratung und Beschlußfassung über den Entwurf der Satzung der Verbandsgemeinde Montabaur über die Fäkalschlammbe- seitigung

8. Beratung und Beschlußfassung über den Entwurf der Sat­zung der Verbandsgemeinde Montabaur zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlage, von Beiträgen für den An­schluß an die öffentliche Abwasseranlage sowie der Abwasser­abgabe (Gebühren- und BeitragssatzungAbwasser'1

9. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen

II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Vergabe von Aufträgen

2. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

HINWEIS FÜR DIE MITGLIEDER D2R CDUFRAKTION Die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Verbandsgemeinde­ratssitzung findet am Montag, 10. Dez. 1984 um 18.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses (Altbau) statt.

HINWEIS FÜR DIE MITGLIEDER DER SPDFRAKTION Die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Verbandsgemeinde­ratssitzung findet am Montag, 10. Dez. 1984 um 19.00 Uhr im kleinen Besprechungszimmer, Rathausneubau, Zimmer 214, statt.

HINWEIS FÜR DIE MITGLIEDER DER FWGFRAKTION Die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Verbandsgemeinde­ratssitzung findet am Montag, 10. Dez. 1984 um 19.00 Uhr bei Herrn Horst Piwowarsky, Eifelstraße 22, 5430 Montabaur, statt.

Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 1984 vom 28.11.1984

I.

Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund des § 98 der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehl migung der Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 20.11.1984 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

erhöht um und damit der Gesamtbetrag des Haushalts­planes einschl. der Nachträge gegenüber bisher auf nunmehr festgesetzt j

DM DM DM

a) im VERWALTUNGSHAUSHALT

die Einnahmen

125.500,- 14.647.000,-

14.772.500,-

die Ausgaben

125.500,- 14.647.000,-

14.772.500,-

b) im VERMÖGENSHAUSHALT

die Einnahmen

1.446.800,- 19.354.800,-

20.801.600,-

die Ausgaben

1.446.800,- 19.354.800,-

20.801.600,-

§ 2

Es werder. neu festgesetzt

1. der Gesamtbetrag der Kredite

von bisher

14.772.700,-DM

auf

15.122.600,-DM

davon Umschuldungen

von .bisher

13.100.000,- DM

auf

14.500.000,- DM

2. der Gesamtbetrag der Kredite des

Verbandsgemeindewerkes

von bisher

8.611.200,-DM

(Wasserwerk) auf

8.531.200,-DM

davon Umschuldungen wie bisher

8.531.200,-DM

3. der Gesamtbetrag der Kredite des

Verbandsgemeindewerkes

von bisher

5.311.000,-DM

(Abwasserbeseitigung) auf

4.955.000,- DM

davon Umschuldungen wie bisher

2.301.000,-DM

4. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-

ermächtigungen der Verbands-

gemeinde von bisher

450.000,- DM

auf

856.000,- DM

§3

§4

Die Verbandsgemeindeumlage und die Benutzungsgebühr»! Einrichtungen der Abwasserbeseitigung werden nicht geändl

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Der Höchstbetrag der Kassenkredite der VerbandsgemeindeJ und des Verbandsgemeindewerkes (Wasserwerk und Abwas beseitigung) sowie der Gesamtbetrag der Verpflichtungsen gungen des Verbandsgemeindewerkes (Wasserwerk undAtej serbeseitigung) werden nicht geändert.

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