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Montabaur - 26 48/84

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Termine Fraktionssitzungen:

Fraktion Ewald Hübinger Montag, 3.12.1984, 19.00 Uhr

im Sitzungssaal des Rathauses Hubert Hübinger Montag, 3.12.1984, 19.00 Uhr in der Gaststätte Keul

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Niederelbert vom 15.11.1984

Hauungs- und Kulturplan 1985 beschlossen In Anwesenheit des zuständigen Revierbeamten, Herrn Sanner, wurden zunächst die Ansätze des Hauungs- und Kulturplanes 1985 erläutert. In der Zusammenfassung weist der Plan fol­gendes aus:

Gesamteinnahmen 149 540,- DM

Gesamtausgaben 142 075,- DM

Holzeinschlag 1 980 fm

(65 fm Eiche, 1 390 fm Buche, 440 fm Fichte u. 85 fm Kiefer).

Nach den Planansätzen ist für das Forstwirtschaftsjahr 1985 ein Überschuß von ca. 7 500,-- DM zu erwarten.

Ergänzend zu dem vorgelegten Plan empfahl der Revierbeam­te zusätzlich noch den Heckenwiesenweg auszubauen. Diese Ausbaumaßnahme empfehle sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt, da das Land solche Maßnahmen in einem Sonderprogramm mit 70 % bezuschusse. Die Gesamtkosten wurden für diese Maßnahme mit ca. 15 000,- DM beziffert. Nach Abzug des Landeszuschusses verbliebe zu Lasten der Gemeinde ein Kosten­anteil von ca. 6 000,-- DM. Hierzu wurde vorgeschlagen, die von der Gemeinde zu finanzierenden Kosten je zur Hälfte auf die Jahre 1984 und 1985 zu verteilen. Für 1984 wurde ange­merkt, daß hier eine Deckung der Ausgabe gewährleistet sei durch erzielte Kosteneinsparungen.

Die dem Rat vorgelegten Planwerke sowie die Empfehlung zur Ausführung einer zusätzlichen Wegebaumaßnahme fanden ein­stimmige Zustimmung. Beide im Rat vertretenen Fraktionen sprachen dem Forstbeamten Dank für seine bisherige gute Ar­beit aus. Zum Abschluß der Diskussion wurden von Herrn Sanner noch Angaben über die am Gemeindewald festgestellten Immissionsschäden erbeten. Forstamtmann Sanner erklärte, daß aufgrund der in der Gemarkung vorhandenen optimalen Böden und durch den günstigen Standort die bisher verzeichne- ten Schäden bei weitem nicht den Bundesdurchschnitt erreicht hätten.

Investitionsschwerpunkte für 1985 und 1986 festge­legt

Durch einstimmigen Beschluß des Rates wurden im Investi­tionsprogramm für die Jahre 1985 und 1986 folgende Maßnah­men festgeschrieben:

1985:

1. Gestaltung des Rathausplatzes

2. Rathausausbau

3. Zuschuß für Instandsetzung des Sportplatzes (diese Zuschuß­gewährung soll unter der Voraussetzung erfolgen, daß die Gesamtfinanzierung der Maßnahme durch weitere Zuschüsse so z.B. Kreiszuschuß gesichert ist).

1986:

1. Ausbau der Hollerer Straße oder Ausbau der Oststraße (Der Rat traf hierzu die Aussage, daß nur eine der beiden ge­nannten Straßen 1986 ausgebaut werden soll. Der Ausbau der Straße, der 1986 nicht zur Ausführung gelangt, soll 1987 realisiert werden).

2. Sanierung oder Neubau der Brücke in der Wiesenstraße

3. Ausbau der Bürgersteige entlang der Hauptstraße (Ob sich diese Maßnahme im Jahre 1986 realisieren läßt, hängt im wesentlichen von der Planung des Straßenbauamtes ab).

Der Antrag, für 1986 zusätzlich noch den Bau eines Brücken­steges am Anwesen Benno Schmidt vorzusehen, fand nicht die Mehrheit des Rates.

Erneuter Aufstellungsbeschluß für den Bebauungsplan "Ortslage"

Um den Erfordernissen neuester Rechtsprechung gerecht zu werden, wurde ein erneuter Beschluß über die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die "Ortslage" empfohlen. Konkret lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Wegen Sonderinteresse eines Großteils der Ratsmitglieder wur­de von der Kreisverwaltung der I. Beigeordnete der Verbands­gemeinde Montabaur, Herr Reusch, als Beauftragter für das Bebauungsplanverfahren "Ortslage" bestellt. Dem Beauftragten obliegt es, anstelle des Gemeinderates die zur Durchführung des Verfahrens erforderlichen Entscheidungen zu treffen. Hier­zu werden jeweils die nicht befangenen Ratsmitglieder vom Beauftragten angehört.

Im Nachhinein wurde nun festgestellt, daß eines der Ratsmit­glieder, welches jeweils vor den Entscheidungen durch den Be­auftragten angehört wurde, befangen, d.h. mit Sonderinteresse belastet war. Dieser Tatbestand ergab sich, nachdem aufgrund neuester Rechtsprechung u.a. auch dann Sonderinteresse an­zunehmen ist, wenn, wie es hier der Fall war, für einen nahen Verwandten ein dingliches Nutzungsrecht an einem im Gel­tungsbereich liegenden Gebäude oder Grundstück eingetragen ist. Um nun die Ordnungsmäßigkeit des Bebauungsplanverfah­rens nicht zu gefährden, beschloß der Beauftragte erneut, nach Anhörung der nicht ausgeschlossenen Ratsmitglieder für das Gebiet der Ortslage einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Planbereich wird im Planaufstellungsbeschluß, der in einer der folgenden Ausgaben des Wochenblattes öffentlich bekanntge­macht wird, nochmals zur Kenntnis gegeben.

Die Notwendigkeit zur Durchführung dieses Bebauungsplanver-| fahrens wird wie folgt begründet:

a) Es soll eine geordnete Verkehrserschließung in der bebautenj Ortslage (insbesondere entlang der L 327) gewährleistet werden.

b) Die geordnete Schließung der Baulücken soll ermöglicht und

c) die Voraussetzungen für die Friedhofserweiterung geschaf­fen werden.

Zum Verfahren selbst wurde noch angemerkt, daß ein erneutesj Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange nicht durchgeführt und auch die vorgezogene Bürgerbeteiligung nicht] mehr wiederholt wird.

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Umsetzung von 2 Straßenleuchten beschlossen . Unter dem Gesichtspunkt, daß nach Neuinstallation der City-, Lux-Leuchten in der Kirchstraße und Gartenstraße je eine der] bisher dort aufgestellten Straßenleuchten entbehrlich wird, stand im Rat zur Diskussion, ob diese entfernt und an anderer! Stelle installiert werden sollten. Ducch einstimmigen Beschluß! des Rates wurde festgelegt, je eine Straßenleuchte in der Kircfj Straße (im Bereich des Anwesens Theis) und in der Garten­straße (im Bereich des Anwesens Lenz) zu entfernen und dies^ stattdessen in der Bergstraße (im Bereich des Anwesens Men­ningen bzw. am Verbindungsweg NordstraßeHerbergstraße) j aufzustellen. Darüber hinaus wurde beschlossen, eine Auf­satzleuchte an dem Verbindungsweg Nordstraße-Bergstraße (Wasserpfädchen) zu installieren.

1. Aussagen zur Gestaltung des Dorfplatzes getroffenl Im Rahmen der Diskussion über die Neugestaltung des Dorfpl] zes zwischen dem Rathaus und dem Gerätehaus waren beide Fraktionen sich darüber einig, daß zunächst nur über die Durij führung der "Grobarbeiten" beschlossen werden sollte. Die Festlegung über die Gestaltung des Platzes toll erst zu einem späteren Zeitpunkt getroffen werden.

Durch einstimmige Ratsentscheidung wurde zunächst die Einl ebnung des Platzes hinter dem Rathaus sowie die Einbringung des Unterbaues beschlossen. Die Fortführung der Arbeiten zur Neugestaltung des Platzes wird im kommenden Jahr er­folgen.

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