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Montabaur - 23 - 48/84

j 5 Beratung und Beschlußfassung über Arbeiten im Außenbe reich der Schule 6 , Verschiedenes.

II, NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG

1, Beratung und Beschlußfassung über eine Bauvoranfrage

2, Verschiedenes.

Hübingen, 26.11.1984 Hoffmann, Ortsbürgermeister

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HORBACH

MGV "Cacilia" Horbach

/\m Freitag, dem 30. November 1984 beginnt die Chorprobe bereits um 19.30 Uhr.

Wegen der Wichtigkeit wird um pünktliches und vollzähliges Erscheinen gebeten.

| Spvgg. Horbach

Folgende Spiele finden am Wochenende statt: f; Sonntag, 2.12.1984:

Horbach I Hundsangen I um 14.00 Uhr

[ Horbach II Niedererbach II um 12.00 Uhr.

HÜBINGEN

i Freiw. Feuerwehr Hübingen Termin Weihnachtsfeier

[(Unsere diesjährige Weihnachtsfeier findet im gewohnten Rah- liimnam Samstag, dem 15. Dezember 1984, ab 20.00 Uhr, in [der Buchfinken landhalle in-Hübingen statt, rbitten alle Mitglieder um Vormerkung dieses Termins.

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[Grundschule Niedererbach-Görgeshausen -Schuleinschreibung -

[Die Anmeldung der Schulbesuchspflichtigen für das Schuljahr [I985/86 erfolgt am Montag, dem 10. Dezember 1984, um 3 Uhr in Niedererbach.

[Schulpflichtig werden alle Kinder, die bis zum 30.6.1985 [das sechste Lebensjahr vollenden.

IKinder, die bis zum 31.12.1985 6 Jahre alt werden, können an- [jmeldet werden.

ler Anmeldung ist das Familienstammbuch (Geburtsur- Itade) vorzulegen.

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Sitzung des Ortsgemeinderates Girod vom 13.11.1984

iSemeindeanteil für den Ausbau der Ortsdurchfahrt pinholbach festgelegt

pstimmig unter Ausschluß eines befangenen Ratsmitgliedes prdevom Rat der Anteilsder Ortsgemeinde am beitragsfähigen Mwand für den Ausbau der Ortsdurchfahrt L 314 (Haupt- We) im Ortsteil Kleinholbach auf 60 % festgelegt, d.h., der fdie Anlieger zukommende Anteil der Kosten beträqt

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gleich wurde vom Rat beschlossen, einen Vorausleistungsbe- ^von 2,- DM pro qm beitragspflichtiger Grundstücksfläche ^erheben. Diese Veranlagung wird die Verbandsgemeinde- ^altung Montabaur nächster Zeit durchführen.

Unkosten für Erschließung "Bornstück/Kappesfeld" e Wimigt

1 Ortsgemeinderat wurde zur Kenntnis gegeben, daß die aushaltsjahr 1984 für die Erschließung des Baugebietes T nstück/Kappesfeld" bereitgestellten Mittel nicht ausreieh- Unc *eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 13.200,- DM

verursacht wurde. Die Mehrausgaben wurden damit begründet, daß entgegen ursprünglichen Planungen zusätzlicher Erdabtrag erforderlich wurde und wegen des Vorgefundenen weichen Lehmbodens ein stärkerer Unterbau eingebracht werden muß­te.

Mit 10 Ja-Stimmen bei einer Gegenstimme erklärte der Rat, daß er die Haushaltsüberschreitung dem Grunde und der Höhe nach genehmigt. Um in 1984 eine Deckung des Haushaltes zu gewährleisten, soll eine Entnahme aus der allgemeinen Rück­lage erfolgen.

Beschädigung von Wirtschaftswegen durch Wendung land­wirtschaftlicher Fahrzeuge

Bei herbstlichen Feldbestellungen muß immer wieder beobach­tet werden, daß Wegebankette und -ränder mit umgeackert werden und daß die Maschinen nicht auf dem Feld, sondern auf den Wegen gewendet werden. Dies führt regelmäßig zu einer Beschädigung der Wege; Schadensverursacher müssen da­mit rechnen, daß die Wege auf ihre Kosten wieder in einen abnahmefähigen Zustand gebracht werden.

Wir bitten hiermit alle Landwirte, das Allgemeingut zu respek­tieren und um einen Schutz der Wirtschaftswege bemüht zu sein.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - als Ortspolizeibehörde -

GROSSHOLBACH Seniorennachmittag in Großholbach

Die Zivilgemeinde Großholbach lädt hiermit ihre älteren Mit­bürger ab 68 Jahren mit Ehepartner für Sonntag, den 2.12.

1984, um 14.00 Uhr in das Pfarrheim zu einem gemütlichen Beisammensein bei Kaffee und Kuchen höfliehst ein.

Sollten durch bisherige Ermittlungen noch für gehbehinderte Personen Anspruch auf Beförderung mit dem Auto eintreten, kann dieses nachträglich bis Sonntag, um 12.00 Uhr beim Ortsbürgermeister unter Telefon-Nr. 4157 gemeldet werden. Bringen Sie bitte ein aufgeschlossenes Herz und frohe Laune mit.

Metternich, Ortsbürgermeister

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Großholbach vom 23.11.1984

Erlaß einer neuen Geschäftsordnung beschlossen Zu Beginn einer neuen Legislaturperiode hat der Rat gern, den Bestimmungen der Gemeindeordnung über den Erlaß einer neuen Geschäftsordnung zu beschließen. Sofern der Rat diesem Gebot binnen 6 Monaten nicht nachkommt, erlangt eine vom Ministerium des Innern und für Sport erlassene Musterge­schäftsordnung Geltung. Seitens der Verbandsgemeindeverwal­tung Montabaui wurde jedoch empfohlen, eine eigene und in einigen Passagen von der Mustergeschäftsordnung abweichende Geschäftsordnung zu beschließen, um den örtlichen Belangen besser Rechnung tragen zu können. Unter diesem Gesichts­punkt wurde ein Entwurf einer Geschäftsordnung dem Rat vorgelegt. Diesem stimmte der Rat einstimmig zu. Die'Geschäfts Ordnung enthält Ordnungsregeln, die Geltung haben für das In­nenverhältnis zwischen Ortsbürgermeister und Ortsgemeinde­rat. Diese Regelungen beziehen sich z.B. auf die Form und Frist für Einladungen, Durchführung von Ratssitzungen, Fer­tigung von Niederschriften u.ä.

Zuschußgewährung für Schullandheimaufenthalte 1985 beschlossen

Aufgrund des Antrages der Freiherr-v.-Stein-Schule Nenters­hausen entschied der Rat einstimmig, seitens der Gemeinde für die im Jahre 1985 anstehenden Schullandheimaufenthalte, an denen Schüler der Gemeinde teilnehmen, Zuschüsse zu ge­währen. Die Zuschußhöhe für 1985 wurde überschlägig mit 1.500,-- DM ermittelt:

Anschaffung von Käffeegedecken

Zur Ausstattung des Gemeindehauses wurde beschlossen, 30

Kaffeegedecke anzukaufen.