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Montabaur - 12 - 48/84

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Obere

Öffentl Bekanntmachungen

Alle Tierhalter im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur,

die von ihren Ortsgemeinden einen Zuschuß zu den Besamungs­kosten zu erwarten haben, werden gebeten, bis spätestens 15.12.1984 bei ihrem Ortsbürgermeister vorzusprechen und die entsprechenden Belege über die Anzahl der durchgeführten und bezahlten künstlichen Besamungen dort vorzulegen. Die Tierhalter in der Stadt Montabaur und in den Stadtteilen ha­ben diese Meldung bis zum gleichen Zeitpunkt an das Bauamt der Verbandsgemeinde Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, Zimmer 221, 5430 Montabaur, abzugeben.

Es handelt sich in unserem Verbandsgemeindebereich um die Tierhalter in den Ortsgemeinden Boden, Görgeshausen, Groß­holbach, Heiligenroth, Holler, Niederelbert, Oberelbert, Rup­pach-Goldhausen, Welschneudorf und Untershausen sowie in der Stadt Montabaur und in den Stadtteilen.

In ihrem eigenen Interesse bitten wir um Einhaltung des ange­gebenen Meldetermines, da später eingehende Meldungen für 1984 nicht mehr berücksichtigt werden können.

Montabaur, 26. November 1984 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Bauamt -

Hallenbad Montabaur vom 2. bis 26.12.1984 geschlossen

Zur Durchführung der alljährlichen Generalüberholungs- und Grundreinigungsarbeiten ist das Hallenbad der Verbandsge­meinde Montabaur vom

Sonntag, 2.12. bis 26.12.1984 (einschließlich) geschlossen.

HINWEIS:

Am Sonntag, dem 2.12.1984 findet ein Schwimmwettkampf des TuS Montabaur statt. Aus diesem Grunde bleibt die Schwimmhalle auch schon an diesem Tag für das Familienbaden geschlossen.

Zuschauer sind jedoch herzlich willkommen.

ren verwendet werden. Zur Berechnung der Tierseuchenkasseni beiträge werden die Angaben der allgemeinen Viehzählung 1984 jedoch nur dann herangezogen, wenn sich der Viehhalte r | ausdrücklich damit einverstanden erklärt. Ferner dürfen die Emzelangaben ohne Nennung des Namens an d'e für ErnährunJ Landwirtschaft und Fersten zuständigen obersten Bundes­und Landesbehörden und die von ihnen bestimmten Stellen ul Personen weitergeleitet werden. Eine Verwendung zu steuer­lichen Zwecken ist untersagt.

Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz

Schluckimpfung im Winter 1984/85

Wie in den vergangenen Jahren findet auch in diesem Jahr eine Schluckimpfung gegen Kinderlähmung in zwei Impfgängel statt.

Um einen wirksamen Schutz gegen alle drei Erregertypenzu erlangen, ist eine Teilnahme an zwei Impfgängen im Abstand von 6 - 8 Wochen und eine Wiederholungsimpfung nach Abtaul von ca. 8-10 Monaten erforderlich.

Zur Teilnahme an der Impfung werden aufgerufen:

1. die Kinder des Geburtsjahrganges 1983 soweit sie noch nic| oder nicht vollständig geimpft wurden und der Jahrgang

1984 ab 3. Lebensmonat,

2. alle Kinder des 4. Schuljahres ( Auffrischimpfung),

3. jeder, der nicht ausreichend gegen Kinderlähmung geimpft| und bei dem kein Impfhindernis besteht.

Daraus ergibt sich als empfehlenswertes Impfschema: erste Impfung im Säuglingsalter ab 3. Lebensmonat zweite Impfung 6 - 8 Wochen nach der ersten Impfung, dritte Impfung ab Beginn des 2. Lebensjahres (8-10 Monat! nach der zweiten Impfung),

vierte Impfung (Auffrischimpfung) im 10. Lebensjahr (ca. 4. Schuljahr),

weitere Impfungen (Auffrischung) nach jeweils 8 - 10 Jahre| An einer erneuten Schluckimpfung soll teilnehmen:

a) wer früher weniger als 3 x geimpft wurde,

b) wer früher nur Spritzimpfungen erhalten hat,

c) wer vor mehr als zehn Jahren das letzte Mal an einer Schluckimpfung teilgenommen hat.

Allgemeine Viehzählung am 3. Dezember 1984

Am 3. Dezember findet bundesweit eine allgemeine Viehzählung statt. Die Zählung erstreckt sich auf

Pferde, Rinder, Schweine, Schafe und Geflügel.

Auskunftspflichtig sind nach dem Viehzählungsgesetz die Vieh­halter sowie die mit der Viehhaltung befaßten Personen. Beste­hen Anordnungen der Veterinärbehörden, die den Personenver­kehr auf einzelnen Betrieben beschränken, werden die Aus­kunftspflichtigen gebeten, darauf hinzuweisen.

Die Einzelangaben unterliegen dör Geheimhaltung. Nach dem Viehzählungsgesetz dürfen jedoch bestimmte Angaben der allge­meinen Viehzählung für behördliche Maßnahmen zur Durchfüh­rung des Tierzucht- und Tierseuchengesetzes sowie für die Be­rechnung der Beiträge zu den öffentlichen Viehseuchenentschä­digungskassen und der öffentlichen Dasselbekämpfungsgebüh-

Wie bereits von früheren Schluckimfpungen bekannt, müsse! auch diesmal wieder die Erziehungsberechtigten für ihre min jährigen Kinder eine schriftliche Einverständniserklärung ab] geben. Diese sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung (Einwohnermeldeamt oder Ortspolizeibehörde) und bei den] jeweiligen Ortsbürgermeister erhältlich.

Vorhandene Impfbücher sind zum Impftermin mitzubringenl Sofern keine Impfbücher vorhanden sind, werden sie bei derj Impfung ausgegeben.

Wie immer ist die Impfung freiwillig und kostenlos.

Nachstehend geben wir die Termine für den ersten Impfgangl

bekannt:

Horressen

Eigendorf

Niederelbert

Mittwoch, 28.11.84, 14 Uhr Waldschule Mittwoch, 28.11.84, 14 Uhr Waldschule j Mittwoch, 28.11.84, 14.20 Uhr Schule

Welse

Hübin Horba Gacke ' Daube I Stahlf | Unters Holler | Eschel

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1 1 Die Börgerzeitung erscheint wöchentlich. Herausgeber, Druck u. Verlag: Verlag * Druck Linus V/ittich. 5410 Höhr-Grenzhause n, Rheinstr. 41, Postfach I

I verl>g ffi Telefon (02624) 3061-4. -Telex 869502>mgirm Verantwortlich für den Inhalt Linus Wittich.

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