Einzelbild herunterladen

Montabaur - 2 - 48/84

Die musikalische Unterhaltung übernimmt:

von 11.00 bis 13.30 Uhr Musikverein Ebernhahn (Bühne Rathaus) von 14.00 bis 16.00 Uhr Musikverein Ransbach-Baumbach (Bühne Rathaus).

Als besonderen Service bietet die Stadt kostenloses Parken (z.B. in der Tiefgarage, auf der Kalbswiese, auf der Eichwiese, usw.) auf allen städtischen Parkplätzen an.

Die Sperr-und Umleitungsstrecken entsprechen der Regelung anläßlich der Kirmesfußgängerzone.

HE

3

HI

Geschäftsverteilungs-, Verwaltungsgliederungs- und Dienstverteilungsplan der VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG MONTABAUR

Gemäß § 15 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz ist die Verbandsge­meindeverwaltung verpflichtet, die Einwohner über ihren Verwaltungsgliederungs­und Geschäftsverteilungsplan zu unterrichten.

Wir möchten mit unserer Information über das gesetzlich Vorgeschriebene hinaus­gehen, und auch den Dienstverteilungsplan bekanntgeben. Dadurch soll es dem Bür­ger, der sich an die Verbandsgemeindeverwaltung wenden möchte, ermöglicht werden, gleich "seinen Sachbearbeiter zu erreichen. Zum besseren Verständnis geben wir nach­folgend einige Hinweise zum Inhalt und Zweck der Pläne:

Der Geschäftsverteilungsplan weist den Dezernenten ihren Geschäftsbereich zu.

Dezernenten sind in der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur die hauptamt­lichen Wahlbeamten (Bürgermeister und I. Beigeordneter).

Der Verwaltungsgliederungsplan ordnet die (zuvor erfaßten und systematisch geordneten) Aufgaben der Verwaltung organi-J satorischen Einheiten zu. Bei der Verbandsgemeindeverwaltung sind das die Abteilungen und Sachgebiete.

Der Dienstverteilungsplan regelt die Verteilung der Aufgaben auf die vorhandenen Mitarbeiter. Bei den Aufgaben, die im nad stehend abgedruckten Dienstverteilungsplan aufgeführt sind, handelt es sich nicht um eine erschöpfende Aufzählung. Vielma wurden die Aufgaben aufgeführt, die für den Bürger von Interesse sind. Aufgaben mit reiner Innenwirkung sind nicht genannl

Geschäfts v ertei lungsplan

Zentral Verwaltung

Ordnungs­

verwaltung

Finanzverwa

Eigenbetrieb

VERWALTUNGSGLIEDERUNGSPLAN

ABTEILUNG I - Zentraiverwaltung -

1. Allgemeine Verwaltung

2. Personal Verwaltung

3. Statistik, Wahlen, Wochenblatt

4. Schulen, Kultur, Fremdenverkehr

5. Jugendhilfe und Sport

6. Archivwesen

7. Versicherungs­wesen

j 8. Rechnungsprüfung ^

ABTEILUNG 11 - Ordnungs- und Sozial Verwaltung -

ABTEILUNG III - Bauverwaltung -

1. Öffentliche Sicherheit I und Ordnung

2. Einwohner- und Meldewesen

3. Personenstands­wesen

4. Friedhöfe

5. Märkte

6. Sozia)Verwaltung

1. Ortsplanung

2. Bauaufsicht

i. Hochbau

4. Tiefbau

5. öffentliche Einrichtungen_

3. Soziales Wohnungswesen

7. Brand-, Zivil- u. Katastrophen- schütz

ABTEILUNG IV - Finanzverwaltung

1. Haushalts- und Rechnungswesen

2. Steuern und Abgaben

,3. Liegenschaften und Forsten

4. Kasse

5. Zentrale

_Buchungsstelle

6. Altenheim (Stiftung)

ABTEILUNG V - Ei genbetrit.b "Wasseryersqroi "AhwasseroeseitiJ

Wasserversorgung!

Abwasserbeseitigjj

1 )

zur Zeit nicht besetzt