Montabaur 12/47/84
Risse in den Ortsstraßen werden im kommenden Frühjahr ausgebessert
Umfangreiche Ausbesserungsarbeiten sind zur Erhaltung des Ortsstraßennetzes, vorwiegend im Bereich der Aufbruchstellen nachträglicher Arbeiten notwendig.
Die entsprechenden Arbeiten zur Beseitigung dieser Mängel sollen im Frühjahr nächsten Jahres vorgenommen , die Mittel hierfür im Haushalt 1985 bereitgestellt werden.
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes „In der Trift" der Ortsgemeinde Simmern
Offenlage des Änderungsplanes einschl. Begründung gemäß § 2 a Äbs. 6 des Bundesbaugesetzes (BBauG)
Der Ortsgemeinderat von Simmern hat in seiner Sitzung am 5.11.1984 beschlossen, den Bebauungsplan „In der Trift" wie folgt zu ändern:
SPD-Ortsverband übernimmt Bachpatenschaft
Einer Empfehlung des Kreises folgend, wird die SPD-Ortsgruppe Eitelborn die Patenschaft über einen unserer Bachläufe übernehmen und für deren Unterhaltung Sorge tragen.
Gemeindebedarfsfläche im Flächennutzungsplan ausgewiesen
Lt. einstimmigem Beschluß des Rates (1 Enthaltung) soll eine Fläche innerhalb unseres Ortes im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Montabaur als öffentliche Gemeindebedarfsfläche ausgewiesen und alsdann später seiner Zweckbestimmung folgend erworben, hergerichtet und ausgebaut werden.
Bauruine in der Obexdarfstraße bleibt vorerst erhalten
Der Ortsbürgermeister informiert den Rat über die beabsichtigte Verwendung des teilweise abgebrochenen Fachwerkhauses in der Oberdorfstraße.
Die Ratsmitglieder mußten zur Kenntnis nehmen, daß dieses Gebäude seitens der Denkmalpflegebehörde als erhaltungswürdiges Haus angesehen wird, für das noch „Restaurierungsliebhaber" gefunden werden müssen.
Wie aus der Verlautbarung der Denkmalschutzbeauftragten zu entnehmen war, ist jedoch mit einer Erneuerung des Gebäudes in naher Zukunft nicht zu rechnen.
Gemeindewappen in Auftrag gegeben Für einen der mehrfach eingereichten Entwürfe des künftigen Ortswappens entschieden sich die Ratsmitglieder, das sowohl den Dorfbrunnen als auch die Burgruine enthält, und beauftragten ein grafisches Institut, diesen Entwurf ins Reine zu übertragen, so daß die Gemeinde alsbald im Besitze ihres Wappens sein wird.
Gemeindebaugrundstücke wurden veräußert
Für die Mehrheit der zum Verkauf anstehenden Gemeindebaugrundstücke im Bereich des Bebauungsgebietes „Rest Helfensteinstraße" hatten sich Bewerber gemeldet, die allesamt ihre Baufläche erhalten haben.
Hümmerich, Ortsbürgermeister
SIMMERN:
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes „In der Trift" der Ortsgemeinde Simmern; Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 6 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 des Bundesbaugesetzes (BBauG)
Der Ortsgemeinderat von Simmern hat in seiner Sitzung am 5.11.1984 beschlossen, den Bebauungsplan „In der Trift" wie folgt zu ändern:
1. Die Straße „In der Trift' wird als verkehrsberuhigt ausgewiesen
2. In Verlängerung der Straße „In der Trift" zum Weg Nr. 187 wird ein Fußweg in einer Breite von 2,50 m ausgewiesen.
Die überbaubare Fläche in diesem Bereich wird erweitert.
Der Beschluß des Ortsgemeinderates wird hiermit gemäß § 2 Abs. 6 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BBauG öffentlich bekanntgemacht.
Simmern 16.11.1984 Schneider, Ortsbürgermeister
1. Die Straße „In der Trift" wird als verkehrsberuhigt ausge- ’ wiesen,
2. In Verlängerung der Straße „In der Trift" zum Weg Nr. 187 wird ein Fußweg in einer Breite von 2,50 m ausgewiesen. Die überbaubare Fläche in diesem Bereich wird erweitert,
Gleichzeitig hat der Ortsgemeinderat Beschluß darüber gefaßt auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung (§ 2 a Abs. 1 und 2 BBaud zu verzichten und unmittelbar die Offenlage nach § 2 a Abs. 6 BBauG durchzuführen.
Der Entwurf des Änderungsplanes einschließlich Begründung liegt gemäß § 2 a Abs. 6 BBauG in der Zeit
vom 3.12.1984 bis 10.1.1985 (einschließlich) jeweils während den Dienststunden (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr sowie dienstags von 7.30 -12.30 Uhr und 13.30- 18.30 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur,
K onrad-Adenauer Platz 8, Zimmer 201 sowie nachrichtlich bei j dem Ortsbürgermeister in Simmern während den ortsüblichen Dienststunden öffentlich aus.
Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der] Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur sowie der Ortsgemein Simmern schriftlich und mündlich zur Niederschrift vorget werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes , ( ln der Trift" wirdij groben wie folgt begrenzt:
im Norden und Osten im Süden: im Westen:
Simmern, 16.11.1984 Schneider, Ortsbürgermeister
vom Wirtschaftsweg Nr. 187 von der Kreisstraße Nr. 113 vom Flurstück Nr. 182.
Fortsetzung der Berichterstattung über die Sitzung des Ortsgemeinderates Simmern vom 5.11.1984
Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 19 verabschiedet
Einsimmig wurde vom Rat der im Entwurf vorgelegte Nachtn Haushaltsplan bzw. die Nachtragshaushaltssatzung für 1984 ul abschiedet.
Die Nachtragshaushaltssatzung, die eine summarische Zusamfflj fassung des geänderten Haushaitsverlaufes darstellt, enthält folgende Festsetzungen:
Die Einnahmen - und Ausgabenansätze im Verwaltungshaui werden um je 51.000,- DM erhöht. Das Volumen des' tungshaushaltes beträgt somit 748.000,- DM.
Im Vermögenshaushalt reduziert sich das Gesamtvolumen» nahmen und Ausgaben um je 194.000,- DM auf nunmehr 730.000,- DM.
Detaillierte Aussagen über die Haushaltssituation bzw. überdt Gründe, die zur Erarbeitung eines Nachtragshaushaltsplanes* laß gaben, enthält der Vor bericht zum Nachtragshausha(tspl afl ] Hieraus werden nachstehend einige Angaben zur Kenntnis gegeben.
Für den Anstieg des Volumens im Verwaltungshaushalt 2 ®* insbesondere die erheblichen Mehreinnahmen aus der Konw abgabe sowie die Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer^ wörtlich. Daß die Ausgabenseite bei weitem nicht so einen stieg zu verzeichnen hat, verdeutlicht die Zuführung zum vs I mögenshaushalt. Ursprünglich waren hier 27.000,- DMrt Nunmehr wird eine Zuführung in Höhe von 76.000,■M' 1

