Montabaur 14/43/84
1. Die Kosten für den Bau von Kinderspielp'ätzen
werden nicht mehr in den Umlegungsfähigen Aufwand einbezogen, d.h. die Anlieger werden mit diesen Kosten nicht belastet.
2. Grundstücke, die nur mit einer wegemäßigen Verbindung an die Erschließungsanlage angrenzen^ sollen künftig wie die übrigen Anliegergrundstücke veranlagt werden, d.h. bei der Regelung hinsichtlich der Tiefenbegrenzung findet die Länge des Verbindungsweges keine Berücksichtigung.
3. Gewerbegrundstücke sollen entlastet werden, durch Reduktion des Gewerbezuschlages von 40 % auf 20 %. Diese Entlastung ist angezeigt, da Gewerbegrundstücke nach dem jetzigen Satzungsrecht ohnehin höher belastet werden in Bezug auf die regelmäßig höher liegende Geschoßflächenzahl und die Nichtanwendbarkeit der Eckgrundstücksvergünstigung.
4. Eckgrundstücke sollen nicht stärker belastet werden als Mittelliegergrundstücke, d.h. Grundstücke, die z.B. an zwei Gemeindestraßen angrenzen^werden künftig nur noch mit jeweils 50%, bei drei angrenzenden Gemeindestraßen jeweils nur noch mit 33 1/3 % belastet.
5. Bei Teilabrechnung d.h, Kostenspaltung werden Bordsteinanlagen künftig jeweils mit der Fahrbahn abgerechnet.
Beide vom Rat beschlossene Satzungsentwürfe werden nunmehr der Kreisverwaltung zur Genehmigung vorgelegt und anschließend nach Ausfertigung durch den Ortsbürgermeister bekanntgemacht. Entsprechend dem Satzungsinhalt werden beide Satzungen erst nach öffentlicher Bekanntmachung in Kraft treten, und somit erst für die künftigen Erschließungs- und Ausbaumaßnahmen zur Anwendung kommen.
Neue Geschäftsordnung beschlossen
Gemäß den Bestimmungen in der Gemeindeordnung hat der Ortsgemeinderat zu Beginn einer neuen Legislaturperiode über den Erlaß einer neuen Geschäftsordnung zu entscheiden.
Sofern der Rat nicht binnen 6 Monaten nach Beginn der neuen Legislaturperiode über den Erlaß einer neuen Geschäftsordnung entscheidet, erlangt eine vom Ministerium des Innern und für Sport erarbeitete Mustergeschäftsordnung Geltung.
Dem Rat wurde jedoch empfohlen, eine von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur im Entwurf erarbeitete Geschäftsordnung , die in einigen Details von der Mustergeschäftsordnung abweicht, zu beschließen, da hierdurch die örtlichen Gegebenheiten besser berücksichtigt werden könnten. Dem vorgelegten Entwurf der Geschäftsordnung entsprach der Rat einstimmig. Diese Geschäftsordnung enthält Ordriungsregeln über Form und Frist zu Einladungen für Ratssitzungen, den Ablauf von Ratssitzungen, die zu fertigenden Niederschriften u.ä.
Änderung des Bebauungsplanes „In der Trift" beschlossen
Durch jeweils einstimmigen Beschluß unter Ausschluß der befangenen Ratsmitglieder - wurde festgelegt, den Bebauungsplan „In der Trift" so zu ändern, daß die Straße „In der Trift" als verkehrsberuhigt" ausgewiesen wird. Des weiteren wurde in Verlängerung der Straße „In der Trift" zum Weg Nr. 187 ein Fußweg in einer Breite von 2,50 m ausgewiesen. Die bebaubare Fläche in diesem Bereich wurde entsprechend erweitert.
Die geänderte Ausweisung der Straße „In der Trift" ist aufgrund neuester Rechtsprechung zur Bauleitplanung und zum Beitragsrecht erforderlich. Die Änderung bezügl. der Breite des Fußweges ursprünglich war ein Fuß- und Wirtschaftsweg in einer Breite von 5 Metern geplant - wurde damit begründet, daß dieser Weg nur fußläufig benutzt werden soll, und somit eine Breite von 2,50 m ausreichend ist. Aufgrund dieser Änderung kann die bebaubare Fläche im Bereich des westl. an diesem Fußweg angrenzen den Grundstückes erweitert werden. Die nicht überbaubare Fläche entlang des Fußweges beträgt danach künftig beiderseits 3 Meter.
Zur Fortführung des formellen Verfahrens wurde anschließend der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur der Auftrag für die Änderungsplanung erteilt. Weiterhin wurde festgelegt, daß auf eine vorgezogene Bürgerbeteiligung verzichtet werden soll.
da sich die Planänderung auf das Plangebiet und die Nachbargebiete nur unwesentlich auswirkt. Darüber hinaus wurde die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur mit der Offenlage des Änderungsentwurfes sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beauftragt.
Planungsarbeiten für Triftstraße in Auftrag gegeben
Die Gestaltung der Straße als Verkehrsberuhigung setzt eine entsprechende Planung voraus. Seitens der Verbandsgemeinde. Verwaltung Montabaur wurde daher empfohlen, einen Architel ten mit diesen Arbeiten zu beauftragen.
Der Rat entsprach diesem Vorschlag und vergab einstimmig diesen Planungsauftrag an einen Garten- und Landschaftsarcd tekten.
Fertigstellung des Festplatzes in Auftrag gegeben
Nach vorheriger Einholung von Kostenangeboten beschloßdej Rat die Vergabe der Restarbeiten für die Fertigstellung des Festplatzes.
Über weitere Entscheidungen des Rates, die in der Sitzungam| 5.11.1984 getroffen wurden, wird in der nächsten Ausgabe des Wochenblattes berichtet so z.B. über die" Verabschiedung! des Nachtragshaushaltsplanes.
SIMMERN:
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Simmern findetaj Freitag, 23. November 1984
statt.
I. Waldbegehung Beginn 16.00 Uhr
Treffpunkt: Waldspielplatz / Bolzplatz
II. Öffentliche Sitzung Beginn 17.00 Uhr Sitzungsort: Gaststätte Hilpisch
1. Beratung und Beschlußfassung über den Hauungs-und Kulturplan 1985
2. Beratung und Beschlußfassung über Waldwegebaumaßnalti|
3. Verschiedenes.
III. Verabschiedung der mit Ablauf der vorangegangenen Legislaturperiode aus dem Rat ausgeschiedenen Mitglieder (ab ca. 18.00 Uhr)
5411 Simmern, 12.11.1984 Schneider, Ortsbürgermeister
Volkstrauertag
Aus Anlaß des Volkstrauertages findet am Samstagabend,d 17. Nov. 1984 auf dem Friedhof die Gedenkfeier mit KranzJ niederlegung statt.
Die Gedenkrede hält der Landtagsabgeordnete Karl Hopp«. Mitgestaltet wird die Feier vom -- Musikverein Simmern -- MGV Apollonia Simmern.
Der'Gang zum Friedhof findet nach dem Gottesdienst, 17.3J Uhr, statt.
Alle Mitbürger, besonders die Jugend, sind zu dieser Feierl» lieh eingeladen.
Schneider, Ortsbürgermeister
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VHS-Geschäftsstelle in neuen Räumlichkeiten und mit neuer Telefonnummer Oie Geschäftsstelle der Volkshochschule der 1 Montabaur finden Sie ab sofort im Rathauserweiterungsflau auf der 2. Etage in Zimmer 208. Die neue Rufnummer la“ 1 * 1 126.105.

