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Montabaur 14/43/84

1. Die Kosten für den Bau von Kinderspielp'ätzen

werden nicht mehr in den Umlegungsfähigen Aufwand ein­bezogen, d.h. die Anlieger werden mit diesen Kosten nicht belastet.

2. Grundstücke, die nur mit einer wegemäßigen Verbindung an die Erschließungsanlage angrenzen^ sollen künftig wie die übrigen Anliegergrundstücke veranlagt werden, d.h. bei der Regelung hinsichtlich der Tiefenbegrenzung findet die Länge des Verbindungsweges keine Berücksichtigung.

3. Gewerbegrundstücke sollen entlastet werden, durch Reduk­tion des Gewerbezuschlages von 40 % auf 20 %. Diese Ent­lastung ist angezeigt, da Gewerbegrundstücke nach dem jetzi­gen Satzungsrecht ohnehin höher belastet werden in Bezug auf die regelmäßig höher liegende Geschoßflächenzahl und die Nichtanwendbarkeit der Eckgrundstücksvergünstigung.

4. Eckgrundstücke sollen nicht stärker belastet werden als Mit­telliegergrundstücke, d.h. Grundstücke, die z.B. an zwei Gemeindestraßen angrenzen^werden künftig nur noch mit jeweils 50%, bei drei angrenzenden Gemeindestraßen jeweils nur noch mit 33 1/3 % belastet.

5. Bei Teilabrechnung d.h, Kostenspaltung werden Bordstein­anlagen künftig jeweils mit der Fahrbahn abgerechnet.

Beide vom Rat beschlossene Satzungsentwürfe werden nunmehr der Kreisverwaltung zur Genehmigung vorgelegt und anschlie­ßend nach Ausfertigung durch den Ortsbürgermeister bekannt­gemacht. Entsprechend dem Satzungsinhalt werden beide Sat­zungen erst nach öffentlicher Bekanntmachung in Kraft treten, und somit erst für die künftigen Erschließungs- und Ausbau­maßnahmen zur Anwendung kommen.

Neue Geschäftsordnung beschlossen

Gemäß den Bestimmungen in der Gemeindeordnung hat der Ortsgemeinderat zu Beginn einer neuen Legislaturperiode über den Erlaß einer neuen Geschäftsordnung zu entscheiden.

Sofern der Rat nicht binnen 6 Monaten nach Beginn der neuen Legislaturperiode über den Erlaß einer neuen Geschäfts­ordnung entscheidet, erlangt eine vom Ministerium des Innern und für Sport erarbeitete Mustergeschäftsordnung Geltung.

Dem Rat wurde jedoch empfohlen, eine von der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur im Entwurf erarbeitete Ge­schäftsordnung , die in einigen Details von der Mustergeschäfts­ordnung abweicht, zu beschließen, da hierdurch die örtlichen Gegebenheiten besser berücksichtigt werden könnten. Dem vor­gelegten Entwurf der Geschäftsordnung entsprach der Rat ein­stimmig. Diese Geschäftsordnung enthält Ordriungsregeln über Form und Frist zu Einladungen für Ratssitzungen, den Ab­lauf von Ratssitzungen, die zu fertigenden Niederschriften u.ä.

Änderung des BebauungsplanesIn der Trift" beschlossen

Durch jeweils einstimmigen Beschluß unter Ausschluß der be­fangenen Ratsmitglieder - wurde festgelegt, den Bebauungsplan In der Trift" so zu ändern, daß die StraßeIn der Trift" als verkehrsberuhigt" ausgewiesen wird. Des weiteren wurde in Ver­längerung der StraßeIn der Trift" zum Weg Nr. 187 ein Fußweg in einer Breite von 2,50 m ausgewiesen. Die bebaubare Fläche in diesem Bereich wurde entsprechend erweitert.

Die geänderte Ausweisung der StraßeIn der Trift" ist aufgrund neuester Rechtsprechung zur Bauleitplanung und zum Beitrags­recht erforderlich. Die Änderung bezügl. der Breite des Fußweges ursprünglich war ein Fuß- und Wirtschaftsweg in einer Breite von 5 Metern geplant - wurde damit begründet, daß dieser Weg nur fußläufig benutzt werden soll, und somit eine Breite von 2,50 m ausreichend ist. Aufgrund dieser Änderung kann die be­baubare Fläche im Bereich des westl. an diesem Fußweg angrenzen den Grundstückes erweitert werden. Die nicht überbaubare Fläche entlang des Fußweges beträgt danach künftig beiderseits 3 Meter.

Zur Fortführung des formellen Verfahrens wurde anschließend der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur der Auftrag für die Änderungsplanung erteilt. Weiterhin wurde festgelegt, daß auf eine vorgezogene Bürgerbeteiligung verzichtet werden soll.

da sich die Planänderung auf das Plangebiet und die Nachbar­gebiete nur unwesentlich auswirkt. Darüber hinaus wurde die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur mit der Offenlage des Änderungsentwurfes sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beauftragt.

Planungsarbeiten für Triftstraße in Auftrag gegeben

Die Gestaltung der Straße als Verkehrsberuhigung setzt eine entsprechende Planung voraus. Seitens der Verbandsgemeinde. Verwaltung Montabaur wurde daher empfohlen, einen Architel ten mit diesen Arbeiten zu beauftragen.

Der Rat entsprach diesem Vorschlag und vergab einstimmig diesen Planungsauftrag an einen Garten- und Landschaftsarcd tekten.

Fertigstellung des Festplatzes in Auftrag gegeben

Nach vorheriger Einholung von Kostenangeboten beschloßdej Rat die Vergabe der Restarbeiten für die Fertigstellung des Festplatzes.

Über weitere Entscheidungen des Rates, die in der Sitzungam| 5.11.1984 getroffen wurden, wird in der nächsten Ausgabe des Wochenblattes berichtet so z.B. über die" Verabschiedung! des Nachtragshaushaltsplanes.

SIMMERN:

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Simmern findetaj Freitag, 23. November 1984

statt.

I. Waldbegehung Beginn 16.00 Uhr

Treffpunkt: Waldspielplatz / Bolzplatz

II. Öffentliche Sitzung Beginn 17.00 Uhr Sitzungsort: Gaststätte Hilpisch

1. Beratung und Beschlußfassung über den Hauungs-und Kulturplan 1985

2. Beratung und Beschlußfassung über Waldwegebaumaßnalti|

3. Verschiedenes.

III. Verabschiedung der mit Ablauf der vorangegangenen Legislaturperiode aus dem Rat ausgeschiedenen Mitglieder (ab ca. 18.00 Uhr)

5411 Simmern, 12.11.1984 Schneider, Ortsbürgermeister

Volkstrauertag

Aus Anlaß des Volkstrauertages findet am Samstagabend,d 17. Nov. 1984 auf dem Friedhof die Gedenkfeier mit KranzJ niederlegung statt.

Die Gedenkrede hält der Landtagsabgeordnete Karl Hopp«. Mitgestaltet wird die Feier vom -- Musikverein Simmern -- MGV Apollonia Simmern.

Der'Gang zum Friedhof findet nach dem Gottesdienst, 17.3J Uhr, statt.

Alle Mitbürger, besonders die Jugend, sind zu dieser Feierl» lieh eingeladen.

Schneider, Ortsbürgermeister

was

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