Montabaur 2/46/84
der Zukunft gerichtet. Wir haben uns versöhnt. Wir haben uns verständigt. Wir sind Freunde geworden."
(Aus der gemeinsamen Erklärung von Bundeskanzler Kohl und dem französischen Staatspräsidenten Francois Mitterand am 22 , 9.1984 in Veri u Frankreich).
Fast 40 Jahre liegen zwischen dem letzten Weltkrieg und heute. Alle sind wir uns einig, daß Frieden auf Erd bleiben möge.
Kriegsgräber sind daher eine dauernde Mahnung zum Frieden.
Was Staatspräsident Francois Mitterand und Bundeskanzler Helmut Kohl in Verdun erklärten, ist Ausdruck) Versöhnung und Verständigung zwischen zwei Völkern.
Möge er den Anstoß dazu geben, daß sich alle versöhnen werden.
Volkstrauertag als Tag der Versöhnung und Besinnung über den Gräbern auf dem Weg zum Frieden, sollteun Bewußtsein gerufen werden.
Aus diesem Anlaß findet die Gedenkstunde auf dem Ehrenhain Westerwald in Montabaur an der FriedensstrJ am
Sonntag, dem 18. November 1984 um 17.30 Uhr
statt.
Die Kranzniederlegung erfolgt im Auftrag der Landesregierung.
Nach der Gedenkfeier findet anschließend durch einen Schweigemarsch zu dem ‘Ehrenhain 1914/18 dort t weitere Totenehrung statt.
Wir wollen dabei der Gefallenen des Ersten Weltkrieges besonders gedenken.
Gestaltet wird diese Feier durch
Kirchenchor „.Cäcilia" Montabaur
unter der Leitung von Herrn Kirchenmusik-Direktor Alfred Koob
Bläsergruppe und Schüler der Hauptschule Montabaur unter der Leitung von Herrn Lehrer Herbert Thome Ehrenzug der Bundeswehr Freiwillige Feuerwehr Montabaur Schützenverein St. Sebastian e.V. Montabaur Die Gedenkrede hält Herr Kreisdeputierter Alois Schuth
Zu dieser Gedenkfeier dürfen wir Sie alle, besonders auch die Jugendlichen, herzlich einladen.
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister Dieter Kanz
Beauftragter des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge
Öfkntl Bekanntmachungen
Schluckimpfung im Winter 1984/85
Wie in den vergangenen Jahren findet auch in diesem Jahr eine Schluckimpfung gegen Kinderlähmung in zwei Impfgängen statt.
Um einen wirksamen Schutz gegen alle drei Erregertypen zu erlangen, ist eine Teilnahme an zwei Impfgängen im Abstand von 6 - 8 Wochen und eine Wiederholungsimpfung hach Ablauf von ca. 8-10 Monaten erforderlich.
Zur Teilnahme an der Impfung werden aufgerufen:
1. die Kinder des Geburtsjahrganges 1983 soweit sie noch nicht oder nicht vollständig geimpft wurden und der Jahrgang
1984 ab 3. Lebensmonat,
2. aile Kinder des 4. Schuljahres ( Auffrischimpfung),
3. jeder, der nicht ausreichend gegen Kinderlähmung geimpft ist und bei dem kein Impfhindernis besteht.
Daraus ergibt sich als empfehlenswertes Impfschema: erste Impfung im Säuglingsalter ab 3. Lebensmonat zweite Impfung 6 - 8 Wochen nach der ersten Impfung, dritte Impfung ab Beginn des 2. Lebensjahres (8 -10 Mo nach der zweiten Impfung), vierte Impfung (Auffrischimpfung) im 10. Lebensjahr (ca. 4. Schuljahr),
weitere Impfungen (Auffrischung) nach jeweils 8- 10Ja| An einer erneuten Schluckimpfung soll teilnehmen:
a) wer früher weniger als 3 x geimpft wurde,
b) wer früher nur Spritzimpfungen erhalten hat,
c) wer vor mehr als zehn Jahren das letzte Mal an einer j Schluckimpfung teilgenommen hat.
Wie bereits von früheren Schluckimfpungen bekannt,« auch diesmal wieder die Erziehungsberechtigten für ihr® jährigen Kinder eine schriftliche Einverständniserklärun geben. Diese sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung (Einwohnermeldeamt oder Ortspolizeibehörde) und bei jeweiligen Ortsbürgermeister erhältlich.
Die Bürgerzeitung erscheint wöchentlich. Herausgeber, Druck u. Verlag: Verlag + Druck Linu$ Wittich. 5410 Höhr-Grenzhausen, R/ie/nsfr. 41,
Telefon (02624) 3061-4. -Telex 869502 mgirm - Verantwortlich für den Inhalt Linus Wittich.
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