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EISBACHGEMEINDEN
GIROD
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgmeinderates Girod findet am QIENSTAG, 13. November 1984, um 19.30 Uhr im Pfarr- un d Jugendheim statt.
TAGESORDNUNG |, ÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 2.10.1984 (öffentlicher Teil)
2. Beratung und Beschlußfassung über die Festsetzung des Anteils der Ortsgemeinde am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Ortsdurchfahrt im Ortsteil Kleinholbach und die Erhebung von Vorausleistungen.
3. Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1984
4. Verschiedenes
||,NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG 1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 2.10.1984 ( nichtöffentlicher Teil).
! 2. Verschiedenes
5431, Girod, 5.11.84 Leber, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Satzung der Ortsgemeinde Girod zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für.den | Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge)
| vom 25. Okt. 1984.
Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeinde- | Ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 /GVBI.
S. 419, BS 2020-1) sowie des § 1 Abs. 1 und der §§ 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 2. September 1977 (GVBI. S. 305, BS 610-10), zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 7.2.1983 (GVBI. ; .
IS, 25) die folgende Satzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises vom 23. Okt. 1984 hiermit bekanntgemacht wird:
In
Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den I Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) vom 15. jJuni 1983 wird wie folgt geändert:
|§1 Abs. 3 erhält folgende Neufassung: juDie Bestimmungen dieser Satzung gelten auch für die Hering und den Ausbau von Erschließungsanlagen, soweit jdiese nicht beitragsfähig nach §§ 127 ff BBauG sind".
I § 2
Diese Satzungsänderung tritt am Tage nach der öffentlichen IBekanntmachung in Kraft.
| Girod, 25.10.1984,
Keber, Ortsbürgermeister
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Ortsgemeinde Girod
IGenehmigt gemäß § 2 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes
F Rheinland-Pfafa-
lWontabaur, den 23. Oktober 1984 I reisverwaltung des Westerwaldkreises
■■m Aufträge: Hannappel, Regierungsamtmann (Siegel)
Ininweis
|Gem. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz-
i Weste'l
IGemO -
vom 14.121973 (GVBI. S. 419, zuletzt geändert durch
Gesetz vom 4.3.1983 (GVBI. S. 31), wird auf folgendes hingewiesen:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
a) die Ausschließungsgründe wegen Sonderintresse (§ 22. Abs.
1 GemO) und
b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates ( § 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, 5430 Montabaur, geltend gemacht worden ist.
Ortsgemeinde Girod Girod, 25.10.1984 Leber, Ortsbürgermeister
GÖRGESHAUSEN öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen findet am DONNERSTAG, 8. Nov. 1984 um 20.00 Uhr im Rathaus statt.
TAGESORDNUNG
I. ÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß des Nachtragshaushaltsplanes und der Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 1984
2. Verschiedenes
II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG 1. Verschiedenes
5431 Görgeshausen, 31.10.84 Herz, Ortsbürgermeister
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG FÜR DIE ORTS- GEMEINDEN GÖRGESHAUSEN U. NENTERSHAUSEN
Neubau der Anschlußstelle Diez im Zuge der BAB A 3 „Köln-Frankfurt" bei km 97,300 einschließlich Ausbau der Bundesstraße B 49 in diesem Bereich bis in die Ortsdurchfahrt Nentershausen und Görgeshausen.
Die Bauarbeiten der vorgenannten Baumaßnahme sind beendet. Die betroffenen Anlieger werden gebeten, Schäden, die während der Bauzeit durch die ausführenden Firmen angerichtet und noch nicht entschädigt wurden, umgehend, spätestens jedoch bis zum 20. Nov. 1984 dem Autobahnamt Montabaur in 5430 Montabaur, Tiergartenstraße 19, anzumelden.
Schadensmeldungen, die nach diesem Termin hier eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
HEILBERSCHEID Martinszug in Heilberscheid
Am Montag, dem 12.11.84, beginnt um 17.30 Uhr mit einem Martinsspiel an der alten Schule unsere diesjährige Martinsfeier.
Anschließend ca. 18.00 Uhr, findet der Umzug durch den Ort statt, welcher mit dem Abbrennen des Martinsfeuers am Sportplatz endet. Dort erhält wieder jedes Kind eine Martinsbrezel.
Reichwein, Ortsbürgermeister
Heilberscheid 5 Jahre aktiv für die Aktion Sorgenkind Freundschaft erhalten und Feste gemeinsam gestalten, unter diesem Motto stand zwei Tage ein Straßenfest, das von den Anwohnern der Friedhofsstr. Akadienweg und der Tannenstraße zugunsten der Aktion Sorgenkind veranstaltet wurde.
Am Ende der Veranstaltung konnte man mit Fraude feststellen, daß ein Reinerlös von DM 2 774,36 , - zugunsten der Aktion Sorgenkind gespendet werden konnte.
Hierfür möchten sich Veranstalter und die Aktion Sorgenkind

