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Montabaur 18/45/84

Winterwartderung des SC Simmern

Der SC Simmern veranstaltet in diesem Jahr keine Buß- und Bettagswanderung. Anstelle tritt eine große Winterwanderung am Samstag, dem 29.12.1984. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte einem der nächsten Mitteilungsblätter.

Wir haben uns zu diesem Schritt entschlossen, damit alle Freun de und Mitglieder unseres Vereins zu dem neuen Termin wieder einmal gemeinsam ein paar schöne Stunden verbringen können und Sie die Möglichkeit haben, am Buß- und Bettag mit einem anderen Verein zu wandern.

Das Liegenschaftskataster der Gemeinde Horbach, Gemarkung Horbach, ist aus Anlaß der Übernahme der Bodenschätzungs­ergebnisse und Aufstellung des automatisierten Liegenschafts­katasters erneuert worden.

Die Ergebnisse der Erneuerung werden anstelle einer besonde­ren Mitteilung durch Offenlegung der Bücher, Karteien und Flurkarten des Liegenschaftskatasters in den Diensträumen des Katasteramtes, Montabaur, Schloßweg 6, vom 3. Dez. 1984 bis 2. Januar 1985 während den Dienststunden von 8.00 bis 12.00 Uhr den Grundstückseigentümern und den Inhabern grund­stücksgleicher Rechte bekanntgegeben.

DIE NÄCHSTEN SPIELE UNSERER MANNSCHAFTEN: SAMSTAG, 10.11.84, 15.30 Uhr C-Jugend JSG Augst - SV Arzbach

SONNTAG, 11.11.84

11.00 Uhr SG Kadenbach/Simmern II - SV Ehrenbreitstein II

14.30 Uhr SC Simmern - Rübenach

Alle Spiele finden auf dem Sportplatz in Simmern statt.

Freiwillige Feuerwehr Simmern

SCHNITZELJAGD 1984

Wie alljährlich findet am Buß- und Bettag die Schnitzeljagd der Freiw. Feuerwehr Simmern statt. Alle Mitglieder und Freunde sind dazu recht herzlich eingeladen. Anmeldung bis zum 16. 11.84 bei L. Wagner, Tel. 02620/8769.

BUCHFINKENLAND

GACKENBACH Öffentliche Bekanntmachung Sitzung des Ortsgemeinderates

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderats Gackenbach findet am Freitag, dem 16. November 1984, 20.00 Uhr, imGasthof Wielhelmi statt.

TAGESORDNUNG

I. ÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 17.9.1984 (öffentlicher Teil)

2. Beratung und Beschlußfassung über eine evtl. Verlegung der 20-KV-Freileitung im Baugebiet "Halfterweg"

3. Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß einer Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge)

4. Beratung und Beschlußfassung über die Festlegung der Orts­durchfahrtsgrenze der Kreisstraße Nr. 172

5. Beratung und Beschlußfassung über die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Im Boden" - Änderung der überbaubaren Grundstücksfläche

6. Verschiedenes

II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 17.9.1984 (nichtöffentlicher Teil)

2. Beratung und Beschlußfassung über die Zahlung von Weih­nachtsgeld an geringfügig Beschäftigte der Gemeinde.

3. Beratung über den Ankauf von Waldparzellen

4. Verschiedenes

5431 Gackenbach, 5.11.84 gez. Wilhelm!, Ortsbürgermeister

HORBACH

Öffentliche Bekanntmachung

über die Offenlegung des Liegenschaftskatasters gemäß § 3 Ka­tastergesetz vom 7. Dez. 1959 (GVBI. S. 243,1960 S. 29), zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 23. Dez. 1977 (GVBI. S. 459), 3S 219-10

Mit Ablauf der Offenlegungsfrist treten die in das Liegenschafts­kataster übernommenen Angaben an die Stelle der bisherigen Angaben des Liegenschaftskatasters.

RECHTSBEHELFSBELEHRUNG

Gegen die in das Liegenschaftskataster übernommenen Anga­ben kann innerhalb eines Monats nach Beendigung der Offenle­gung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem oben genannten Katasteramt schriftlich oder zur Nieder­schrift einzulegen. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Wider­spruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde einge­gangen ist.

Montabaur, den 30.10.1984 Katasteramt

gez. Simon, Vermessungsdirektor

HÜBSNGEN

Öffentliche Bekanntmachung

über die Offenlegung des Liegenschaftskatasters gemäß § 3 Ka­tastergesetz vom 7. Dez. 1959 (GVBI. S. 243,1960 S. 29), zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 23. Dez. 1977 (GVBI. S. 459) BS 219-10

Das Liegenschaftskataster der Gemeinde Hübingen, Gemarkung

Hübingen, ist aus Anlaß der Übernahme der Bodenschätzungs­ergebnisse und Aufstellung des automatisierten Liegenschatts- katasters erneuert worden.

Die Ergebnisse der Erneuerung werden anstelle einer besonde­ren Mitteilung durch Offenlegung der Bücher, Karteien und Flurkarten des Liegenschaftskatasters in den Diensträumen des Katasteramtes, Montabaur, Schloßweg 6, vom 3. Dez. 1984 bis 2. Januar 1985 während den Dienststunden von 8.00 bis 12.00 Uhr den Grundstückseigentümern und den Inhabern grund­stücksgleicher Rechte bekanntgegeben.

Mit Ablauf der Offenlegungsfrist treten die in das Liegenschafts­kataster übernommenen Angaben an die Stelle der bisherigen Angaben des Liegenschaftskatasters.

RECHTSBEHELFSBELEHRUNG

Gegen die in das Liegenschaftskataster übernommenen Anga­ben kann innerhalb eines Monats nach Beendigung der Offenle­gung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem oben genannten Katasteramt schriftlich oder zur Nieder­schrift einzulegen. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Wider­spruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde einge­gangen ist.

Montabaur, den 30.10.1984 Katasteramt

gez. Simon, Vermessungsdirektor

Martinszug in Hitbingen

Der diesjährige Martinszug in Hübingen findet am Montag, dem 12. November 1984, statt. Wir treffen uns bereits um 17.00 Uhr in der Buchfinkenhalle. Dort führen die Kinder des Kinder­gartens ein kleines Martinsspiel auf. Um*17.30 Uhr beginnt dann der Zug zum Martinsfeuer. Das Abbrennen von Pechfackeln ist den Jugendlichen ausdrücklich untersagt.

gez. Hoffmann, Ortsbürgermeister