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I jterungsmaßnahmen in Angriff nehmen zu können. Hierzu hielt die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur den Auf- ' zu r Sicherstellung der Finanzierung einen Zuschußantrag Luden Westerwaldkreis zu richten.

Letztlich stand noch im öffentlichen Teil der Sitzung zur Be- Ischlußfassung an, welche Ausgaben für das Haushaltsjahr 1985 laufzuwenden sind für Anschaffungen und Reparaturen. An die IVerbandsgemeindeverwaltung Montabaur wurde hierzu der Auf- |^gerichtet, eine Bestandsaufnahme über erforderlich werden- LReparaturmaßnahmen im Innen- und Außenbereich vorzu- Inehmen und die hierfür erforderlichen Kosten zu ermitteln.

EITELBORN

löffentliche Bekanntmachung Sitzung des Ortsgemeinderates

|Dienächste Sitzung des Ortsgemeinderates Eitelborn findet am Mittwoch, dem 14. November 1984, um 19.00 Uhr, im Sitzungs­saal im Gemeindehaus statt.

Lesordnung

»ÖFFENTLICHE SITZUNG

|l,Beratung und Beschlußfassung über den Nachtragshaushalts­plan und die Nachtragshaushaltssatzung für das Haushalts­jahr 1984

.Haushaltsrechnung 1983 und Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 1983

I,Erhebung von Vorausleistungen auf den zu zahlenden Er­schließungsbeitrag für den Limesweg I,Widmung von Verkehrsflächen (Bodenweg - Bürgersteige) i.Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträgen) fc.Änderung der Hayptsatzung |.Bekanntgabe einer Eilentscheidung I,Ausbesserung der Ortsstraßen (Beseitigung der Risse)

I.Übernahme von Bachpatenschaften

|0. Antrag auf Ausweisung einer Fläche für den Gemeinbedarf im Rahmen des 2. Novellierungsverfahrens zum Flächen­nutzungsplan der Verbandsgemeinde Montabaur.

|1. Verschiedenes, Bekanntgaben

I. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG

[.Veräußerung von gemeindeeigenen Baugrundstücken

J. Pachtantrag für einen Feldweg l Bauanträge, Bauvoranfragen [Verschiedenes, Bekanntgaben

|U1 Eitelborn, 31.10.1984 p. Hümmerich, Ortsbürgermeister

iRMlNE FRAKTIONSSITZUNG pU-Fraktion:

enstag, 13.11.84, 19.00 Uhr, im kleinen Sitzungsraum des peindehauses jVG-Fraktion:

enstag, 13.11.84,19.00 Uhr, im Sitzungssaal des Gemeinde-

|uses

i- Martinszug in Eitelborn

Heg, 12.11.1984, 18.00 Uhr, ab der katholischen Kirche pwird darauf hingewiesen, daß der St. IMartinszug in diesem f am Montag, dem 12. November 1984, stattfindet. Erstmals sich der Zug an der katholischen Kirche in der Gartenstr. Fellen. Zuvor - um 17.30 Uhr - wird Herr Diakon einen Plgottesdienst halten, zu dem er alle Teilnehmer am St. Mar­ing einlädt. Diese Neuerung erfolgt auf Wunsch des Herrn | ons sowie mehrerer Eltern, so daß auch hier eine Zusam- | nar zwischen Kirchen- und Zivilgemeinde gegeben ist.

j^ugwird durch die Wilhelmshöhe, Oberdorfstraße, Struth- Verstelle am Struthweg gehen.

| i e ^ er Gelegenheit darf ich darauf verweisen, daß für die I Se e nur nutzloses Reisigmaterial verwandt werden darf.

VeQ l1terSa ?' t ' n ' c * 1t brennbares Material oder umweltfeind- egenstände zum Abbrennen dort zu lagern. Die Mitglie­

der unserer Freiw. Feuerwehr werden wieder die ordnenden Funktionen übernehmen.

Ich darf schon jetzt darum bitten, die gesamte Veranstaltung in geordnetem Rahmen durchzuführen und den Anordnungen der Feuerwehrleute Folge zu leisten.

gez. Hümmerich, Ortsbürgermeister

NEUHÄUSEL

Aus der Arbeit des Ortsgemeinderates Der Ortsgemeinderat Neuhäusel trat am 30. Oktober 1984 zu einer Sitzung zusammen und traf eine Reihe von Entscheidun­gen, deren wichtigste nachstehend genannt sind.

NEUE GESCHÄFTSORDNUNG BESCHLOSSEN Nach den Vorschriften der Gemeindeordnung hat der Ortsge­meinderat jeweils binnen 6 Monaten nach Beginn einer neuen Legislaturperiode über den Erlaß einer Geschäftsordnung zu entscheiden, da anderenfalls eine vom Ministerium des Innern und für Sport erarbeitete Muster-Geschäftsordnung Geltung er­langt. Um den örtlichen Gegebenheiten Rechnung zu tragen, wurde von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur der Er­laß einer eigenen Geschäftsordnung vorgeschlagen. Hierzu wur­de ein entsprechender Entwurf vorgelegt, dem der Rat einstim- mig entsprach. Die Geschäftsordnung enthält Ordnungsregeln für den Rat, die sich u. a. beziehen auf Form und Frist zu Ein­ladungen für Ratssitzungen, den Verlauf der Ratssitzungen, die zu fertigenden Niederschriften etc..

ÜBERPLANMÄSSIGE AUSGABE FÜR DAS HAUSHALTS­JAHR 1984 GENEHMIGT

Der Neubau der Friedhofshalle wurde im Jahre 1982 abge­schlossen, für die erbrachten Architektenleistungen stand jedoch noch die Schlußrechnung aus. Das mit der Ausführung der Bau­maßnahme beauftragte Architekturbüro hat nunmehr die Ge­samtmaßnahme abgerechnet. Danach hat die Ortsgemeinde Neu­häusel an Architektenhonorar noch einen Betrag von 26.720,25 DM zu zahlen. Diese Kosten konnten bei Aufstellung des Haus­haltsplanes 1984 nicht berücksichtigt werden, so daß die Mittel außerplanmäßig bereitzustellen sind. Nach Aussprache stimmte der Rat einhellig der Leistung der außerplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1984 in Höhe von 26.720,25 DM zu.

BEBAUUNGSPLAN "AUF DER HAID"

Dem Ortsgemeinderat lag der Antrag eines Bauwilligen vor, ihm an der Grenze zu einer gemeindlichen Grünfläche gemäß § 31 Abs. 2 BBauG die Errichtung einer Pkw-Garage zu gestatten.

Nach Erörterung der Angelegenheit stimmte der Rat dem zu.

WAHRNEHMUNG EINES VORKAUFSRECHTES DER GEMEINDE

In einer Kaufvertragssache hatte der Rat darüber zu befinden, ob die Gemeinde von dem ihr nach §§ 24 und 25 BBauG zu­stehenden Vorkaufsrecht Gebrauch macht. Der Ortsbürgermei­ster informierte den Rat ausführlich über den Sachverhalt und gab insbesondere zu bedenken, daß nach den ihm fernmündlich gegebenen Hinweisen das angesprochene Objekt möglicherwei­se zum Kulturdenkmal erklärt wird. Vor diesem Hintergrund beschloß der Rat nach längerer Aussprache einstimmig, von dem nach §§ 24 und 25 BBauG der Gemeinde zustehenden Vor­kaufsrecht keinen Gebrauch zu machen.

ÄNDERUNG DER BAULEITPLANUNG In einem weiteren Punkt befaßte sich der Rat mit der Frage, ob zur Abrundung der Bebauung am Ortsrand ein aus wenigen Parzellen bestehender kleinerer Bereich in die Bauleitplanung einbezogen werden soll. Nach der am Ende der Beratung vom Rat mehrheitlich getroffenen Entscheidung soli für die nächste Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemein­de Montabaur angestrebt werden, daß der angesprochene Be­reich als Baugelände in die Planung einbezogen wird.