Montabaur 16/44/84
Mähnenclub Klatschmohn
Statt dem monatl. TREFF am 8.11.84 wollen wir unsere diesjährige Fastnachtskampagne mit einem Matratzenball einleiten.
WANN: am 10.11.84 - 20.00 Uhr WO Gasthaus" Zur Post" (Saal)
Alle Mitglieder sind, mit entsprechender Kostümierung, recht herzlich eingeladen.
An diesem Abend werden auch die Filme von Schwerdonnerstag 84 gezeigt.
Außerdem weisen wir daraufhin, daß am 16.11.84 - 18.00 Uhr- die Kevag zu einem Kochkurs einlädt.
Thema: Mikrowellenherd - vielseitig und schnell- Vorschläge für die Festtage Unkostenbeitrag: DM 7,50
Anmeldung 2. Kochkurs bis 10.11.84 bei U. Braun Tel. 1455.
Martinsfest
In diesem Jahr soll das Martinsfest am Sonntag, dem 11.11.84 stattfinden.
Die Teilnehmer versammeln sich zunächst in der Kirche , um dann nach einer kurzen Feier durch die Westerwald-, Niedererbacher- und Rheinstraße zum Holzstoß zu gehen.
Der Weg ist dadurch kürzer und die Hauptstraße wird nicht benutzt.
Feuerwehr und Rotes Kreuz sind benachrichtigt.
Karnevafsverein Nentershausen BEATPARTY der KVK Wann: 10. Nov. 1984, 19.00 Uhr Wo: Turnhalle Nentershausen
Eintritt: 1,50 DM
Spielsmannzug Nentershausen
MITSPIELER GESUCHT
Der Spielmannszug Nentershausen sucht noch mehrere Mit- spieler/-innen.
2 Paukenschläger, 1 Beckenschläger, 3 Tambourin-Spieler
(Mädchen)
Interessenten melden sich bitte während den Proben.
PROBE
Die nächste Probe findet am Sonntag, dem 4. Nov. 84 um 9.45 Uhr, in der Turnhalle statt.
NIEDERERBACH Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Niedererbach findet am Montag, 5.11.1984 um 20.00 Uhr, im Sitzungsraum in der Schule statt.
TAGESORDNUNG
I. Öffentliche Sitzung
1. Genehmigung der Niederschrift über die Ratssitzung vom 12.10.1984
(öffentlicher Teil)
2. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe von Straßennamen im Baugebiet „Hehlberg"
3. Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß eines Baugebotes im Rahmen des Umlegungsverfahrens „Hehlberg"
4. Beratung und Beschlußfassung über die Gewährung eines Zuschusses an die Freiherr-vom-Stein-Schule Nentershausen
5. Verschiedenes
II. Nichtöffentliche Sitzung
1. Genehmigung der Niederschrift über die Ratsitzung vom 12.10.1984 (Nichtöffentlicher Teil)
2. Mietangelegenheiten
3. Verschiedenes
5431 Niedererbach, 29.10.1984 Zey, Ortsbürgermeister
SV 1920 Niedererbach e. V.
Am Samstag, dem 3.11.1984 spielen folgende Mannschaften' die E-Jugend um 13.45 in Hundsangen die D-Jugend um 14.30 in Niedererbach gegen Elbert/W. die B-Jugend um 15.30 in Selters gegen Saynbachtal Die AH-Mannschaft spielt um 16.00 Uhr in Niedererbach gegen Hundsangen
Am Sonntag, dem 4.11.84 spielt die A-Jugend um 11.00 Uhr in Görgeshausen gegen Nomborn Um 12.30 Uhr spielt die 2. Mannschaft gegen Nomborn in Niedererbach
Die 1. Mannschaft des SVN hat spielfrei.
Freiwillige Feuerwehr - Fahrt zum Feuerwehrball
Zur Abfahrt zum Besuch des diesjährigen Feuerwehrballs in der Vogelsanghalle in Heiligneroth treffen sich die Feuerwehrkameraden nebst den Ehefrauen und Bräuten am 3.11, 84, 18.30 Uhr am Gerätehaus. Die Fahrt wird mit einem Bus durchgeführt.
OBERELBERT
ELBERTGEMEINDEN
öffentl. Bekanntmachung für die Ortsgemeinden Oberelbert und Niederelbert
1. Die Verbandsgemeindeverwaltung , 5430 Montabaur, hat aufgrund des § 19 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts vom 16.10.1976 (BGB1. I S. 3017) - WHG- sowie der §§ 13, 122, 123 und 105 Abs. 2 des Landeswassergesetzes vom 4.3.1983 (GVB1. S. 31) - LWG - für die öffentliche Wasserversorgung beantragt, nach Maßgabe der vorgelegten Planunterlagen ein Wasserschutzgebiet mit verschiedenen Zonen festzusetzen.
Das Wasserschutzgebiet soll in den Gemarkungen Oberelbert, Flur 9 und Niederelbert, Fluren 14,20 und 21 mit
Zone I = Fassungsbereich (blaue Umrandung),
Zone II = Engere Schutzzone (grüne Umrandung) und
Zone III = Weitere Schutzzone (rote Umrandung)
gebildet werden.
2. Die Grenzbeschreibung der einzelnen Schutzzonen ergibt sich aus den beiliegenden Unterlagen.
3. Es wird darauf hingewiesen, daß ein Lageplan , ein Auszug aus dem Flurbuch* und Eigentümerverzeichnis , aus denen sich Ausdehnung und Grenzen des Wasserschutzgebietes im einzelnen ergeben, und ein Entwurf der vorgesehenen Rechtsverordnung mit den für die einzelnen Schutzzonen maßgeblichen Verboten und Duldungspflichten während der unter 6. angegebenen Zeit bei der dort aufgeführten Behörde zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausliegen,
4. Einwendungen gegen die Festsetzung des Wasserschutzgebietes sind zur Vermeidung des Ausschlusses spätestens innerhalb von zwei Wochen nach dem Ende der Auslegungsfrist bei den unter 7. erwähnten Behörden schriftlich oder zur Niederschrift - dreifach - zu erheben.
Hierbei ist das Datum des Eingangs bei den erwähnten Behörden maßgebend.
5. Ein Termin zur Verhandlung der fristgerecht erhobenen Einwendungen und sonstiger Anträge wird erforderlichenfalls gesondert festgesetzt.
6. Die Planunterlagen liegen aus vom 5.11.1984 bis 5.12.84 einschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Markt 10, 5430 Montabaur, Dienstzimmer Nr. 28.
7. Einwendungen müssen eingehen bei der Verbandsgemein e- Verwaltung Montabaur oder der Bezirksregierung Koblenz spätestens am 19.12.1984.
In Vertretung Schulte Beckhausen

