Montabaur 6/40/84
Eltern vor dem Video-Horror: hilflos?
• ~ 7 o^’ 0\e *-
v \j\cS
\ro
MJov
Neue Medien
»Bteni sollen Video-Konsum überwachen” — aber wie?
30 Prozent Gewalt und Horror
Nach Schätzungen von Brachenkennern liegt der Anteil der Video-Cassetten mit Filmen, die Horror-, Brutalitäts-, Folter- oder Vergewaltigungsszenen enthalten und als jugendgefährdend angesehen werden müssen, bei rund dreißig Prozent. Unter diesen befindet sich eine nicht geringe Anzahl pornographischer und sadistischer Darstellungen.
WAS KANN MAN TUN?
oo Eltern und Erzieher sollten zu dem Thema Video so gut Bescheid wissen wie Kinder und Jugendliche selbst. Informationen kann man zum Beispiel bei Medienstellen, Jugendämtern oder der Aktion Jugendschutz bekommen. Auch einige Videohändler sind bereit, Auskünfte zu geben.
oo Eltern sollten wissen, wo ihre Kinder die Freizeit verbrin - gen und ob dort möglicherweise gemeinsam mit Freunden Videofilme angesehen werden. Selbst wenn Kinder brutale Filme gesehen haben, sollten Gespräche möglich sein. Die Ablehnung von Gewalt sollte sachlich begründet und auch durch eigenes Verhalten glaubwürdig sein.
oo Der Videorecorder sollte in sinnvoller und angemessener Weise genutzt werden, indem selbst ausgewählte Sendungen aufgezeichnet oder geeignete Filme ausgesucht werden.
oo Übermäßiger Medienkonsum ist häufig Signal,dafür, daß es in den unmittelbaren persönlichen Beziehungen Schwierigkeiten gibt. Hier die Zeit zu finden, auch mal wieder etwas gemeinsam zu tun, reale Spannung und Abenteuer zu erleben, eigene Interessen und Bedürfnisse kennenzulernen und zu verwirklichen, sind zudem wirksame Alternativen zu der Gewalt auf Video.
oo Darüber hinaus sollten Eltern ihren Kindern die Angebote von Jugendverbänden, Vereinen, Pfarreien, Jugendhäusern und ähnlichem erschließen. Dort sind andere, neue Erfahrungen möglich.
Weitere Informationen sind zu erhalten vom Kreisjugendamt des Ww-Kreises, Frau Althof, 5430 Montabaur.
Infokiste Jugendarbeit
Die Erstausgabe der „Infokiste Jugendarbeit" eines Informationsdienstes für alle ehrenamtlich in der Jugendarbeit Tätigen - erscheint Mitte Oktober. Wer die Infokiste, die künftig alle 3 Monate erscheinen soll, abonnieren will, kann sich melden bei Verbandsgemeindeverwaltung, Jugendpflegerin, Martina Banz, Tel. 02602/196 142 oder bei Uli Schmidt, Horbach, Tel. 06439/203.
„Schwoißfuß" kommt nach Montabaur"
Das Haus der Jugend, Montabaur, und die Jugendpflegerin der Verbandsgemeinde Montabaur veranstalten ein Konzert mit der schwäbischen Rockgruppe „Schwoißfuß".
Wann? Freitag, 26. Oktober 1984, 20.00 Uhr
Wo? Jugendzentrum Montabaur oder Joseph-Kehrein-Schule
„Schwoißfuß" ist eine Band, die sich mit ihren ehrlichen urö einfühlsamen Texten !! und ihrer sehr vielseitigen, rockigenh sik in die Herzen der Jugendlichen gespielt hat.
Dies übrigens nicht nur im schwäbischen Sprachraum, sonrien auch um bundesdeutschen „Ausland".
Trotz ihrer vier sehr erfolgreichen Langspielplatten, trotz Ru funk und Fernsehauftritten, spielen sie auch weiterhin infa kleinen Städten und auch für kleine Jugendzentren.
Und sie achten auf geringen Aufwand und niedrige Eintritts- preise.
Harter Rock, Blues, Spaß und schwäbische Texte mit denen sich die Jugendlichen identifizieren.
„Schwoißfuß'verspricht einen kurzweiligen Abend.
Vorverkaufsstellen in Jz Montabaur Jz Hachenburg Jz Altenkirchen Steve's Musikladen, Montabaur
Eintritt: 7,- DM.
Aus den Gemeinden
MONTABAUR
öffentliche Bekanntmachung über die Nachricht zum Ab- j markungstermin und die Offenlegung des Abmarkung* , ergebnisses
1. TERMINSNACHRICHT
Am Freitag, dem 12. Okt. 1984 von 8.00 Uhr bis 12.00Uhr in der Stadt Montabaur, Treffpunkt: Parkplatz Kalbswies«, ■ findet ein Abmarkungstermin statt, zu dem hiermit öffentlitj benachrichtigt wird (siehe §§ 9 und 10 des Landesgesetzes über die Abmarkung der Grundstücke vom 7.12.1959 (GVB, S. 240, BS 219-2) in der Fassung vom 4.12.1972 (GVBI.Si
Betroffen sind die unter Nr. 3 aufgeführten Anliegerflursödj der Kolpingstraße, Steinweg, Wallstraße, Wilhelm-Mangels- Straße. j
Der Abmarkungstermin findet statt aufgrund der von der Sa beantragten Straßenschlußyermessung. i
Während des Abmarkungstermines wird den betroffenen j Grundstückseigentümern Gelegenheit gegeben, sich mit der Abmarkung einverstanden zu erklären. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, daß auch bei Nichterscheinen abgemarkt werden kann. Die Wahrnehmung des Termines geschieht auf eigene Kosten.
2. OFFENLEGUNG DES ABMARKUNGSERGEBNISSESj Grundstückseigentümer, die an dem oben genannten Abma kungstermin nicht anwesend sind, können sich über dieera ten Abmarkungsmaßnahmen im einzenen anhand der AM kungsniederschrift unterrichten, die in der Zeit von MonüW dem 15.10.84 bis Montag, dem 12.11.84 in den Diensträurtl des Katasteramtes Montabaur, Schloßweg 6, 5430 Montaöai Tel. 02602/4017, montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr offenliegt (siehe § 14 Abs. 1 des Abmarkungsgesetzes)
Gegen die offengelegten Abmarkungsergebnisse kann iw® halb von drei Wochen nach Ablauf der Offenlegungsfrist eine Nachprüfung der Abmarkung bei dem Katasteramt . tragt werden. Die Kosten der Nachprüfung fallen dem An steiler zur Last, wenn sich die Richtigkeit der Abmarkung bestätigt (§ 14 Abs. 2 bis 7 des Abmarkungsgesetzes)
3. BETROFFENE FLURSTÜCKE „
Die folgenden Flurstücke der Gemarkung Montabaursi

