Montabaur 2/40/84
SCH LÖSS KONZE RT
Ein Klavier-Abend im Rittersaal des Schlosses Montabaur
Prof. Franzpeter Goebels spielt Werke von G. Fr. Händel, J.S. Bach und D. Scarlatti,
am FREITAG, 19. Oktober 1984 um 20.00 Uhr.
PROGRAMM:
Hommage ä Scarlatti Vorspiel: G.Fr. Händel:
J.S. Bach:
D. Scarlatti:
Domenicö Scarlatti
Preluda Choral Sonate in C
Sechs Sonaten (d,g,g, F,B,F)
II
Intermezzo: Normann dello Joio
Salute to Scarlatti (1980)
Domenico Scarlatti
III
Fünf Sonaten (C, G, D, d,d) (
Nachspiel: Sonate „in diem navitatis"
(in drei Teilen)
Eintritt: 12,-- DM,
Jugendliche, Wehrpflichtige, Ersatzdienstleistende und Gruppen erhalten Ermäßigung.
KARTENVORVERKAUF:
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 204, Tel. 02602-196 110 bzw. ab 16.10.1984 Tel. 02602-126 110.
Auch für diese Veranstaltung hält die Stadt Montabaur eine begrenzte Anzahl von Freikarten für hilfsbedürftige Einwohner der Stadt gegen Antrag bereit.
Öfkntl Bekanntmachungen
Kulturamt Westerburg
Öffentliche Bekanntmachung für die Ortsgemeinden Girod, Großholbach, Nomborn, Heilbsrscheid, Nentershausen und Ruppach-Goldhausen
LADUNG zum Anhörungstermin über die Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes.
I.
Im Flurbereinigungsverfahren Girod, Westerwaldkreis -G.2063-
habe ich gemäß § 59 des Flurbereinigungsgesetzes -FlurbG— in der Fassung vom 16. März 1976 -BGBl. I S. 546
TERMIN ZUR BEKANNTGABE DES FLURBEREI|\|| GUNGSPLANES UND ANHÖRUNG DER BETEILIGTE,. ÜBER DESSEN INHALT AUF N
DIENSTAG, den 23, Oktober 1984, vormittags 9.00 Uhr im Saal der Gastwirtschaft Schönberger in Girod
anberaumt, zu dem die Beteiligten hiermit geladen werden und zwar |
1 . als Teilnehmer für ihre dem Flurbereinigungsverfahren
unterliegenden Grundstücke, ,
2. als Inhaber von Rechten an Grundstücken, die dem Flur-1 bereinigungsverfahren unterliegen,
3. als Angrenzer an das Flurbereinigungsgebiet wegen der Neu Vermessung der Grenze (§ 56 FlurbG).
Widersprüche gegen den Inhalt des Flurbereinigungsplanes, insbesondere gegen die Abfindung, müssen die Beteiligten- Vermeidung des Ausschlusses - entweder im Anhörungstermini Vorbringen oder innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach (d sem Anhörungstermin schriftlich oder zur Niederschrift beim I Kulturamt in Westerburg, Jahnstraße 5, erheben.
Die im Anhörungstermin vorgebrachten Widersprüche sind in eine Verhandlungsniederschrift aufzunehmen.
Die schriftlichen Widersprüche müssen innerhalb der zweiwöchigen Fijist beim Kulturamt in Westerburg eingegangen sein.
Vorherige Eingaben oder Vorsprachen beim Kulturamt oder! sonstigen Stellen sind zwecklos und haben keinerlei rechtlidl Wirkungen. Hierauf wird besonders hingewiesen.
BETEILIGTE, DIE KEINE WIDERSPRÜCHE VORZUG!^ GEN HABEN, BRAUCHEN ZUM ANBERAUMTEN TERMIN NICHT ZU ERSCHEINEN.
Wer an der Wahrnehmung des Termins verhindert ist, kann» durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte muß seine Vertretungsbefugnis durch eine ordnuiij gemäße Vollmacht nachweisen, die auch nachgereicht wem kann. Dies gilt auch für Eheleute, falls ein Ehepartner denanj deren vertritt.
Vollmachtsfarmulare können beim Kulturamt angefordert oder anläßlich des Offenlegungs- und Anhörungstermins im Terminslokal in Großholbach in Empfang genommen wert Die Unterschrift des Vollmachtgebers muß durch die Verbs gemeinde- oder Stadtverwaltung, den Ortsbürgermeister odaj eine Gerichts- oder Polizeibehörde beglaubigt sein. Die Beglaj bigung muß gemäß § 108 FlurbG kostenfrei erfolgen.
II.
Der Flurbereinigungsplan liegt am Freitag, dem 19. OktobsfJ 1984 von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.30IT und am Montag, dem 22. Okt. 1984 von 9.00 Uhr bis12.Wj Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr in der Gastwirtschsft| Schönberger in Girod zur Einsichtnahme für die B aus.
An diesen Tagen wird ein Beauftragter des Kulturamtes zur j| Erläuterung der neuen Feldeinteilung, zur AuskunfterteiliW und - auf Antrag - zur Einweisung einzelner Beteiligter in irojj neuen Grundstücke anwesend sein.
Jeder Teilnehmer erhält einen Auszug aus dem FlurbereintJ plan, der seine neuen Grundstücke nach Fläche und Wert»J wie das Verhältnis seiner Gesamtabfindung zu dem von ih®J eingebrachten Grundbesitz nachweist.
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