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Mittwoch, dem 7.11.1984, um 20.00 Uhr, findet der Kurs "Backen und Basteln mit Salzteig" unter der Leitung von Frau Berta Görg statt.
Mitzubringen sind 1 p. Mehl 1 p Salz, Tapetenkleister, Teigschüssel, Teigbrett, Backblech, Löffel, kl. Messer, Teigrolle,
Teigrädchen.
Für die beiden letztgenannten Termine bitte anmelden bei Loni Thewalt, Tel. 16906 oder Brigitte Lind, Tel.: 5436.
JSG Horressen/E/E/St. SAMSTAG, 29.9.1984: 14,00 Uhr E-Jugend 15,00 Uhr D-Jugend
16.00 Uhr Cll-Jgd.
16.00 Uhr Cl-Jgd.
Elbert/W — Horressen/E/E/St Grenzhausen/H — Horressen/E/E/St. Sportplatz in Hilgert (Bus) Niedererbach/Di/G — Horressen/E/E/ St., Sportplatz in Dreikirchen Saynbachtal/M. — Horressen/E/E/St. Sportplatz in Maxein (Bus)
SONNTAG, 30.9.1984:
11.00 Uhr Bl-Jgd. Diez — Horressen/E/E/St.
Hartplatz Oranienstein
II. 00Uhr All-Jgd.. Nomborn — Horressen/E/E/St. (Bus)
A I-Jugend spielfrei.
I TSV Eigendorf, Abt. Alte-Herren
Am Freitag, dem 28.9.1984 spielen wir gegen unsere Sportfreunde von Hadamar.
(Treffpunkt 18.00 Uhr Forellenstube. Spielbeginn: 19.00 Uhr | m Hadamar.
SG Horressen/Elgendorf SONNTAG, 30.9.1984, 15.00 Uhr:
ISG Horressen/Elg. I — SV Güllesheim IRansbach/Baumbach — SG Horressen/Elg. II.
[TuS 1846/19 1 2 e.V. Montabaur - Fußballjugend -
|Am kommenden Wochenende werden folgende Spiele ausge- I tragen:
ISAMSTAG, 29.9.1984 114.00 Uhr E-Jugend 115,00 Uhr D-Jugend 116.00 Uhr C-Jugend jtö.OO Uhr B-Jugend
ISONNTAG, 30.9.1984
III. 00 Uhr A-Jugend
Hundsangen/W. — Montabaur Montabaur — Hundsangen Montabaur — Dernbach Siershahn/St. — Montabaur
Moschheim — Montabaur
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|TuS 1846/1912 e.V. Montabaur - Fußball-Senioren
3NNTAG, 30. September 1984 |15.00Uhr Bezirksliga-Staffel Ost:
TuS Westerburg — TuS I |15.00 Uhr Kreisliga C UW/W:
TuS II — VfR Nomborn.
|uS Montabaur - Abteilung "Alte-Herren"
p AMSTAG, 29.9.1984: Eintracht Glas-Chemie Wirges — TuS Jfontabaur. Spielbeginn in Wirges: 17.00 Uhr; Treffpunkt: 16.15 Uhr, Gaststätte Wolkenkratzer.
PUGENR0TH
P'“ n 9 des Bebauungs- und Grünordnungsplanes "Industrie f 161 der Ortsgemeinde Heiligenroth;
■eroffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 6 " erbindung mit § 2 Abs. 1 des Bundesbaugesetzes (BBauG)
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 4.9.1984 folgende Änderung des Bebauungsplanes "Industriegebiet" beschlossen:
1. Die im Bebauungsplan ausgewiesene verkehrsmäßige Anbindung des Gebäudes der Autobahnpolizeistation an den Zubringer zur BAB A 3 entfällt.
2. Im Bereich des Grundstückes Nr. 70/2 wird die überbaubare Grundstücksfläche im westlichen Bereich erweitert.
3. Der Grünordnungsplan wird der Bebauungsplanänderung angepaßt.
Der Änderungsbeschluß des Ortsgemeinderates wird hiermit gemäß § 2 Abs. 6 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BBauG öffentlich bekanntgemacht.
Heiligenroth, 24.9.1984 Zerfas, Ortsbürgermeister
Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes "Industriegebiet" der Ortsgemeinde Heiligenroth;
Offenlage der Änderungsunterlagen gemäß § 2 a Abs. 6 des Bundesbaugesetzes (BBauG)
Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth hat in seiner Sitzung am 4.9.1984 beschlossen, den Bebauungsplan "Industriegebiet" wie folgt zu ändern:
1. Die im Bebauungsplan ausgewiesene verkehrsmäßige Anbindung des Gebäudes der Autobahnpolizeistation an den Zubringer zur BAB A 3 entfällt.
2. Im Bereich des Grundstückes Nr. 70/2 wird die überbaubare Grundstücksfläche im westlichen Bereich erweitert.
3. Der Grünordnungsplan wird der Bebauungsplanänderung angepaßt.
Der Entwurf des geänderten Bebauungs- und Gründordnungsplanes einschl. Begründung liegt gemäß § 2 a Abs. 6 BBauG in der Zeit
vom 8.10.1984 bis 8.11.1984 (einschl.) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Bauamt - Konrad-Adenauer-Platz 8, Zimmer 219, 5430 Montabaur, jeweils während den Dienststunden (montags, mittwoch, donnerstags und freitags von 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr sowie dienstags von 7.30 -12.30 Uhr und 13.30 - 18.30 Uhr) sowie nachrichtlich bei der Ortsgemeinde Heiligenroth während der ortsüblichen Dienststunden öffentlich aus. Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur und der Ortsgemeinde Heiligenroth schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Heiligenroth, 24.9.1984 Zerfas, Ortsbürgermeister
RUPPACHGOLDHAUSEN
Die KEVAG informiert:
Mitteilung für unsere Kunden in Ruppach-Goldhausen.
Um die erfahrungsgemäß sichere Stromversorgung gewährleisten zu können, sind neben der Errichtung neuer Stromversorgungsanlagen die vorhandenen Einrichtungen ständig zu warten. Hierzu gehören vor allem Wartungsarbeiten in Transforpnatorenstationen.
Zur Durchführung solcher betriebsnotwendiger Arbeiten wird die Stromversorgung
am Mittwoch, dem 3.10.1984 in der Zeit von 13.00 bis etwa 16.00 Uhr unterbrochen.
Wir bitten unsere Kunden um Verständnis.
Ihre KEVAG

