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Montabaur -15 39/84

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Mittwoch, dem 7.11.1984, um 20.00 Uhr, findet der Kurs "Backen und Basteln mit Salzteig" unter der Leitung von Frau Berta Görg statt.

Mitzubringen sind 1 p. Mehl 1 p Salz, Tapetenkleister, Teig­schüssel, Teigbrett, Backblech, Löffel, kl. Messer, Teigrolle,

Teigrädchen.

Für die beiden letztgenannten Termine bitte anmelden bei Loni Thewalt, Tel. 16906 oder Brigitte Lind, Tel.: 5436.

JSG Horressen/E/E/St. SAMSTAG, 29.9.1984: 14,00 Uhr E-Jugend 15,00 Uhr D-Jugend

16.00 Uhr Cll-Jgd.

16.00 Uhr Cl-Jgd.

Elbert/W Horressen/E/E/St Grenzhausen/H Horressen/E/E/St. Sportplatz in Hilgert (Bus) Niedererbach/Di/G Horressen/E/E/ St., Sportplatz in Dreikirchen Saynbachtal/M. Horressen/E/E/St. Sportplatz in Maxein (Bus)

SONNTAG, 30.9.1984:

11.00 Uhr Bl-Jgd. Diez Horressen/E/E/St.

Hartplatz Oranienstein

II. 00Uhr All-Jgd.. Nomborn Horressen/E/E/St. (Bus)

A I-Jugend spielfrei.

I TSV Eigendorf, Abt. Alte-Herren

Am Freitag, dem 28.9.1984 spielen wir gegen unsere Sport­freunde von Hadamar.

(Treffpunkt 18.00 Uhr Forellenstube. Spielbeginn: 19.00 Uhr | m Hadamar.

SG Horressen/Elgendorf SONNTAG, 30.9.1984, 15.00 Uhr:

ISG Horressen/Elg. I SV Güllesheim IRansbach/Baumbach SG Horressen/Elg. II.

[TuS 1846/19 1 2 e.V. Montabaur - Fußballjugend -

|Am kommenden Wochenende werden folgende Spiele ausge- I tragen:

ISAMSTAG, 29.9.1984 114.00 Uhr E-Jugend 115,00 Uhr D-Jugend 116.00 Uhr C-Jugend jtö.OO Uhr B-Jugend

ISONNTAG, 30.9.1984

III. 00 Uhr A-Jugend

Hundsangen/W. Montabaur Montabaur Hundsangen Montabaur Dernbach Siershahn/St. Montabaur

Moschheim Montabaur

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|TuS 1846/1912 e.V. Montabaur - Fußball-Senioren

3NNTAG, 30. September 1984 |15.00Uhr Bezirksliga-Staffel Ost:

TuS Westerburg TuS I |15.00 Uhr Kreisliga C UW/W:

TuS II VfR Nomborn.

|uS Montabaur - Abteilung "Alte-Herren"

p AMSTAG, 29.9.1984: Eintracht Glas-Chemie Wirges TuS Jfontabaur. Spielbeginn in Wirges: 17.00 Uhr; Treffpunkt: 16.15 Uhr, Gaststätte Wolkenkratzer.

PUGENR0TH

P' n 9 des Bebauungs- und Grünordnungsplanes "Industrie f 161 der Ortsgemeinde Heiligenroth;

eroffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 6 " erbindung mit § 2 Abs. 1 des Bundesbaugesetzes (BBauG)

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 4.9.1984 folgende Änderung des Bebauungsplanes "Industriegebiet" beschlossen:

1. Die im Bebauungsplan ausgewiesene verkehrsmäßige An­bindung des Gebäudes der Autobahnpolizeistation an den Zubringer zur BAB A 3 entfällt.

2. Im Bereich des Grundstückes Nr. 70/2 wird die überbau­bare Grundstücksfläche im westlichen Bereich erweitert.

3. Der Grünordnungsplan wird der Bebauungsplanänderung angepaßt.

Der Änderungsbeschluß des Ortsgemeinderates wird hiermit gemäß § 2 Abs. 6 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BBauG öf­fentlich bekanntgemacht.

Heiligenroth, 24.9.1984 Zerfas, Ortsbürgermeister

Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes "In­dustriegebiet" der Ortsgemeinde Heiligenroth;

Offenlage der Änderungsunterlagen gemäß § 2 a Abs. 6 des Bundesbaugesetzes (BBauG)

Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth hat in seiner Sitzung am 4.9.1984 beschlossen, den Bebauungsplan "Industriege­biet" wie folgt zu ändern:

1. Die im Bebauungsplan ausgewiesene verkehrsmäßige An­bindung des Gebäudes der Autobahnpolizeistation an den Zubringer zur BAB A 3 entfällt.

2. Im Bereich des Grundstückes Nr. 70/2 wird die überbaubare Grundstücksfläche im westlichen Bereich erweitert.

3. Der Grünordnungsplan wird der Bebauungsplanänderung angepaßt.

Der Entwurf des geänderten Bebauungs- und Gründordnungs­planes einschl. Begründung liegt gemäß § 2 a Abs. 6 BBauG in der Zeit

vom 8.10.1984 bis 8.11.1984 (einschl.) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Bauamt - Konrad-Adenauer-Platz 8, Zimmer 219, 5430 Montabaur, je­weils während den Dienststunden (montags, mittwoch, don­nerstags und freitags von 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr sowie dienstags von 7.30 -12.30 Uhr und 13.30 - 18.30 Uhr) sowie nachrichtlich bei der Ortsgemeinde Heiligenroth während der ortsüblichen Dienststunden öffentlich aus. Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur und der Ortsge­meinde Heiligenroth schriftlich oder mündlich zur Nieder­schrift vorgebracht werden.

Heiligenroth, 24.9.1984 Zerfas, Ortsbürgermeister

RUPPACHGOLDHAUSEN

Die KEVAG informiert:

Mitteilung für unsere Kunden in Ruppach-Goldhausen.

Um die erfahrungsgemäß sichere Stromversorgung gewähr­leisten zu können, sind neben der Errichtung neuer Strom­versorgungsanlagen die vorhandenen Einrichtungen stän­dig zu warten. Hierzu gehören vor allem Wartungsarbeiten in Transforpnatorenstationen.

Zur Durchführung solcher betriebsnotwendiger Arbeiten wird die Stromversorgung

am Mittwoch, dem 3.10.1984 in der Zeit von 13.00 bis etwa 16.00 Uhr unterbrochen.

Wir bitten unsere Kunden um Verständnis.

Ihre KEVAG