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19.00 Uhr in Oberelbert Amt für Familie Loth und Schaaf FREITAG
17,30 Uhr Sprechstunde des Pfarrers in Oberelbert | SAMSTAG
14,00 Uhr in Oberelbert Brautamt und Trauung des Paares I Merfels - Michels, 19.00 Uhr in Oberelbert Amt für Ehel. Bastian, Waldemar Bastian, Ehel. Willi Decker, Edith Reuter, Hermann Döring und Julia Hahn
IwALLFAHRT NACH BORNHOFEN |Die Abfahrt der Prozession nach Bornhofen erfolgt um 113.30 Uhr in Welschneudorf ab dem Rathaus. In Oberelbert 113.30 Uhr ab der Kirche.
|Kath. Pfarrgemeinde Heiligenroth
Samstag
|l8.30 Uhr Vorabend messe, Amt für die Pfarrgemeinde SONNTAG
B.00 Uhr Frühmesse (Amt für Karl Quirmbach), 9.30 Uhr Hochamt (J.A. f. Peter Ortseifen). Die Kollekte ist für die Merke der Caritas.
WONTAG
|.00 Uhr hl. M.f. Farn. Gläser-Heibel
Dienstag
! ^l9.00 Uhr Amt f. Ehel. Jakob Girmann u. + Kinder |HTTWOCH
100 Uhr Gern. Messe d. Frauen, hl. M. f. gef. Brüder Franz hd Josef Herbst
lONNERSTAG
6.00 Uhr Schülermesse, Dankamt f. Leb. u. Verstorb. d. Farn, leinrich Knie
1 EITAG
^.00 Uhr in Ruppach Firmgottesdienst mit Spendung der p. Firmung. Das Firmopfer der Firmlinge ist für die Diaspora.
\MSTAG
1.30 Uhr Vorabendmesse, Amt für die Pfarrgemeinde pichtgelegenheir.
bntag von 17 - 18 Uhr für das 5. u. 6. Schuljahr Jjntag von 18 • 19 Uhr für das 7. u. 8. Schuljahr lenstag ab 17 Uhr bis zur Abendmesse für das 9. Schuljahr enstag nach der Abendmesse für Schulentlassene und alle jrigen.
jttwoch ab 19.30 Uhr für Eltern und Paten (fremder Beicht- |er)
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AOK: Mehr als eine Krankenkasse
Viele sind der Meinung, daß eine AOK nur dazu da ist, um Leistungen bei Krankheitsfällen zu erbringen Darüber hinaus, und das wissen nur wenige, beauf tragt der Gesetzgeber die gesetzlichen Krankenkas sen, insbesondere dabei die AOK, mit Verwaltungs aufgaben. Wenn dafür vor allem die AOK geeignet er scheint, dann deshalb, weil sie orts- und bürgernah arbeitet und sich der modernsten Arbeitsmittel (z. B. der EDV) bedient.
An erster Stelle der „Fremdaufgaben” einer AOK steht der Einzug von Beiträgen für die Renten- und Arbeitslosenversicherungsträger.
Im Auftrag des Bundes betreuen die AOK’en die in ihrem Kassenbezirk wohnenden Kriegsopfer sowie die unter das Heimkehrergesetz fallenden Personen. Einen großen Umfang nehmen auch die Auftragsgeschäfte ein, die jede AOK für die Unfallversicherungsträger erbringt. Wichtigster Bestandteil dieser Aufgaben ist die Zahlung von Übergangsgeld wegen eines Arbeits- oder Wegeunfalles bzw. einer Berufsunfähigkeit.
Wie Sie sehen, nimmt die AOK für den Staat und viele Institutionen Aufgaben wahr.
Denn sie alle wissen: Auf die AOK ist Verlaß.
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