Montabaur - 5 - 38/84
jm Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
stattfinden.
Anmeldungen und Anfragen sind daher ab sofort an die Verbandsgemeinde Montabaur (Telefon 02602 / 196 - 156) zu richten.
Die Beratungsstelle befindet sich im Altbau der Verbandsgemeindeverwaltung, 2. Stock, Zimmer Nr. 21, und wird für das Jahr 1984 an folgenden Tagen besetzt sein:
l.und 15. Oktober 1984 5. und 19. November 1984 3. und 17. Dezember 1984.
Referat für Öffentlichkeitsarbeit
Heizungsbeihilfe (Winterbeihilfe) im Rahmen des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) für die Heizperiode 1984/85
i. allgemeines
Nach § 12 des Bundessozialhilfegesetzes umfaßt der notwendige Lebensunterhalt auch den Heizungsbedarf. Zur Deckung des Heizungsbedarfes während der Wintermonate wird eine Heizungsbeihilfe gewährt. Anspruch auf diese Leistung haben neben Empfängern laufender Hilfe zum Lebensunterhalt auch einkommensschwache Personen, die zwar mit ihrem Einkommen den laufenden Lebensunterhalt bestreiten können, aber zur Beschaffung des Winterbrandes nicht in der Lage sind.
||. ANSPRUCHSBERECHTIGTER PERSONENKREIS Heizungsbeihilfen können erhalten:
1. Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt, nach Abschnitt 2 BSHG,
2. Hilfesuchende, die nicht laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach Abschnitt 2 BSHG erhalten, wenn ihr Einkommen die Bedarfsgrenze der Hilfe zum Lebensunterhalt um nicht mehr als 10 v.H. des maßgebenden Regelsatzes übersteigt.
3. Hilfesuchende, deren monatliches Einkommen 110 v.H. des Regelsatzes, die Kosten der Unterkunft und einen evtl. Mehrbedarf übersteigt mit der Maßgabe, daß das 7-fache des übersteigenden Einkommens auf die Heizungsbeihilfe anzurechnen ist.
III. HÖHE DER HEIZUNGSBEIHILFE Unter Berücksichtigung der differierenden Preise für feste und flüssige Brennstoffe werden folgende Beihilfesätze gewährt:
Haushaltsgruppe
feste
flüssige
Brennstoffe
1 - 2 Personen-Haushalt
444,-
594,-
Untermieter
311,-
416,-
3 - 4 Personen-Haushalt
555,-
743,-
5 und mehr Personen- Haushalt
666,-
891,-
Wir bitten zu beachten, daß der höchste Beihilfesatz (für Heizölverbraucher) nur dann gewährt werden kann, wenn ein Nachweis üb er die Verwendung von Heizöl vorgelegt wird.
IV. VERFAHREN:
1. Für Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach Abschnitt 2 BSHG wird die Heizungsbeihilfe von Amts wegen gewährt.
2. Den übrigen empfangsberechtigten Personen wird die Heizungsbeihilfe auf Antrag gewährt. Entsprechende Anträge
i können beim Sozialamt der Verbandsgemeindeverwaltung,
I altes Rathausgebäude, 1. Etage, gestellt werden. Die An- | tragsvordrucke werden ebenfalls bei den Ortsbürgermeistern bereitgehalten und können auch dort wieder eingereicht | werden. Bei der Antragstellung sind die Angaben über Ein- | kommen, Vermögen, sowie Aufwendungen für die Unterkunft und etwaige Beiträge zu öffentl. oder privaten Versicherungen entsprechend zu belegen.
I Es ist darauf zu achten, daß die Anträge bis spätestens [ 31-10.84 gestellt werden.
Vereine u.Verbände berichten
Neue Kurse beim Berufsfortbildungswerk
Ende Sept. bzw. Anfang Okt. 84 beginnen die neuen Kurse wie Fachtheor. Fortbildung Büro-/Großhandelskaufmann, Fachtheor. Fortbildung Bankkaufmann, Geprüfte Sekretärin mit anerkanntem Abschluß, Grundlagen der EDV, Geprüfter Baumaschinenführer und Geprüfter Polier, die vom Berufsfortbildungswerk des DGB durchgeführt werden. Auskünfte und Anmeldung:
montags - donnerstags von 8.00 - 15.00 Uhr
freitags von 8.00 - 13.00 Uhr,
Schloßstr. 40, 5400 Koblenz, Telefon: 0261/14 038.
4. Westerwälder Großtauschtag
mit Ausstellung für Briefmarken, Münzen und Ansichtskarten
Der Verein für Briefmarkenkunde und Postgeschichte Montabaur/Wirges e.V. veranstaltet am Sonntag, dem 23.9.1984, von 9.00 - 17.00 Uhr im Bürgerhaus zu Wirges den 4. Westerwälder Großtauschtag für Briefmarken, Münzen und Ansichtskarten. Angeschlossen ist eine Ausstellung, die einen Überblick über das Hobby der Philatelie und Philokratie geben wird. U.a. werden Spezialsammlungen alter Ansichtskarten, bereits hochprämierte Sammlungen "Norwegen" und "Olympia" zu sehen sein; sowie Sammlungen Europäischer Gemeinschaftsausgaben, Österreich und Heimatsammlungen.
Zum Westerwälder Großtauschtag sind Philatelisten, Philokra- tisten, Sammler, Hobby-Sammler, War-mal-Sammler und heimatkundlich interessierte recht herzlich eingeladen.
Der Veranstalter sorgt in einer Cafeteria für das leibliche Wohl der Gäste und hält in einer Tombola viele interessante philate- listische und keramische Preise bereit!
Eisbachtaler Vereinsnachrichten
Samstag, 22.9.1984:
15.30 Uhr Amateuroberliga: FC Ensdorf — Eisbachtal in Ensdorf. Es fährt ein Bus. Abfahrt: 9.45 Uhr Stadionklause Nentershausen. Fahrpreis einschließlich Eintrittskarte 15,-- DM. Anmeldungen bei Ottmar Schmidt, Kreissparkasse Dernbach 02602/7489 oder freitags zwischen 19.30 und 21.00 Uhr unter 06485/1323.
Sonntag, 23.9.1984:
11.00 Uhr A-Jugend: SVC Kastellaun — Eisbachtal in Braunshorn
15.00 Uhr Landesliga: Eisbachtal 2 — SV Remagen in Nentershausen.
Auszeichnungen für bewährte Kraftfahrer
Die Bezirksverkehrswacht Montabaur gibt bekannt:
Der alte Auszeichnungsmodus, 10-20-30-40 und 50 Jahre bewährtes Kraftfahren, bleibt dank der Initiative einiger Verkehrswachten vorerst bestehen. Somit können ab sofort Auszeichnungen in der bisherigen oben aufgeführten Form sowie solche für Kraftfahrer mit 25jähriger bewährter Fahrpraxis (neue Form) verliehen werden (10-20-30-40-50 sowie 25). Wir machen darauf aufmerksam, daß ab 1. Juli ein Unkostenbeitrag von 15 Mark zu entrichten ist. Bisher sind die Unkosten immer von uns getragen worden, was leider nicht mehr möglich ist.
Bitte fordern Sie unsere neuen Formulare an.
Es genügt eine Postkarte an: Bezirksverkehrswacht Montabaur e.V., Postfach 1409, 5430 Montabaur. Eine Ehrung bei einer unserer beliebten Abendveranstaltung erwartet Sie.
5. Internationale Chortage vom 28. - 30. September 84 in Nentershausen
Kartenvorverkauf (Internationales Chorkonzert, Sa. 29.9.84)
Ab sofort beginnt der Kartenvorverkauf für das Intern. Chor-

