Montabaur 18/36/84
dem 15.9.1984 bitten wir alle Sänger zur Chorprobe am Mon- tag, dem 10.9.1984 pünktlich um 19.00 Uhr zu erscheinen.
EISBACHGEMEINDEN
GIROD:
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Girod vom 30.8.1984
Hauungs- und Kulturplan 1985 beschlossen
Zur Vorbereitung der Beschlußfassung über den Hauungs- und Kulturplan 1985 wurde dem Rat mit der Einladung eine Beschlußvorlage vorgelegt. Aus dieser Vorlage war zu entnehmen, daß der erarbeitete Hauungs- und Kulturplan Gesamteinnahmen von 101.415,- DM und Gesamtausgaben von 90.300,- DM beinhaltete. Diese Mittel finden Verwendung für den Holzeinschlag von insgesamt 750 fm, der sich wie folgt aufteilt:
20 fm Eiche, 80 fm Buche, 475 fm Fichte, 175 fm Kiefer. Nachdem der zuständige Revierbeamte in der Sitzung des Rates den Plan erläuterte, wurde beschlossen, diesen zu ergänzen und zusätzlich für den Bau von 700 m Waldwegen ca. 10.000,- DM bereitzustellen. Durch diese Ergänzung des Planes werden sich die prognostizierten Überschüsse von zunächst 11.150,- DM auf ca. 1.100,- DM vermindern. Der Ortsgemeinderat erklärte zum Hauungs- und Kulturplan nebst der Ergänzung seine einstimmige Zustimmung.
Neue Geschäftsordnung beschlossen
Gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung hat der Ortsgemeinderat binnen 6 Monate nach Beginn der neuen Legislaturperiode über eine Geschäftsordnung zu beschließen.
Sofern eine Beschlußfassung nicht zustande kommt, tritt die vom Ministerium des Inneren und für Sport erlassene Mustergeschäftsordnung in Kraft. Der Ortsgemeinderat machte jedoch von seinem Beschlußrecht Gebrauch und verabschiedete eine von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur im Entwurf vorgelegte Geschäftsordnung.
Diese Geschäftsordnung enthält im wesentlichen Ordnungsregeln zum Verfahren bei Einladungen zu Sitzungen, zum Sitzungsverlauf, zu der anschließend zu fertigenden Niederschrift und ähnliches.
Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen
Für die 1984 anstehende Schöffenwahl obliegt der Gemeinde Girod entsprechend ihrer Gemeindegröße (Einwohnerzahl) ein Vorschlagsrecht für drei Personen. Die Benennung dieser Personen wird anschließend dem beim Amtsgericht zu bildenden Gremium, welches die Wahlen der Schöffen vollzieht, zur Kenntnis gegeben.
Durch einstimmigen Beschluß wurden vom Rat folgende Mitglieder zur Schöffenwahl vorgeschlagen :
Theo Hannappel Franz Hommrich Karlheinz Fendt
Investitionsschwerpunkte festgelegt
Im Rahmen der Vorplanung für den Haushaltsplan 1985 ist u.a. vom Rat eine Aussage erforderlich, welche Investitionsschwerpunkte für die kommenden Jahre vorzusehen sind. Durch einstimmigen Beschluß erklärte der Rat, daß im Jahre 1985 500.000,-
DM für den Sportplatzbau und 100.000,- DM für Maßnahmen im Rahmen des Dorferneuerungsprogrammes bereitgestellt werden sollten. Die Verwirklichung der Maßnahmen im Rahmen der Dorferneuerung sollen 1985 begonnen und in den folgenden Jahren fortgesetzt werden.
Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Kleinholbach" weitgehend abgeschlossen
In zwei getrennten Tagesordnungspunkten standen Entscheidungen zum Änderungsverfahren für den Bebauungsplan „Kleinholbach" an. Zunächst war über die im Rahmen der Offenlage vorgetragenen Bedenken und Anregungen zu entscheiden. Der Rat hatte hierzu über zwei Einzelangaben zu befinden. Zu beiden Eingaben wurde erklärt, daß diese keine Berücksichtigung im jetzigen Änderungsverfahren finden könnej Daran anschließend wurde vom Rat die Zustimmung zum vorgelegten Änderungsplan erklärt und der Satzungsbeschluß sowiel die rückwirkende Inkraftsetzung ab 20.5.1983 beschlossen.
Das Änderungsverfahren iaf somit, was die Mitarbeit des Rates [ anbelangt, beendet. Der Plan wird nun der Kreisverwaltung zur) Genehmigung vorgelegt.
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Berufung eines Nachfolgers in den Ortsgemeinderat
Nachdem am 26.8.1984 Ratsmitglied Gerhard Schmidt verstarb, wird die Berufung eines Nachfolgers in den Ortsgemeindel rat Girod erforderlich.
Als nächster noch nicht berufener Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl wird hiermit
Herr Dieter Schmidt, Gartenstr. 7, 5431 Girod in den Ortsgemeinderat berufen (§ 45 Abs. 5 KWG).
Die Voraussetzungen der Wählbarkeit liegen vor (§ 4 KWG). Gern. § 66 Abs. 3 KWO wird die Berufung hiermit öffentlich bekanntgemacht.
5431 Girod, 3. Sept. 1984
Leber, Ortsbürgermeister als Wahlleiter ,
der Gemeinde Girod.
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Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Großholbach vom 23.8.1984
Der Hauungs- und Kulturplan 1985 enthält folgende Festset-j -Zungen :
Gesamteinnahmen 38.990,- DM
Gesamtausgaben 38.447,- DM
Der Gesamtholzeinschlag beträgt 410 fm und teilt sich wie folgt auf:
20 fm Eiche, 90 fm Buche, 90 fm Fichte, 210 fm Kiefer. Ausweislich der der Planung zugrunde gelegten Berechnung wird für 1985 mit der Erwirtschaftung eines geringfügigen Überschusses gerechnet.
Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen
Für die im Jahre 1984 anstehende Schöffenwahl wurde von j der Gemeinde die Benennung geeigneter Personen erbeten. Die Schöffenwahl selbst erfolgt durch ein vom Amtsgericht zu berufendes Wahlgremium. Diesem Wahlgremium werde 11 1 die Vorschläge, die von den einzelnen Gemeinden unterbr6'| werden, vorgelegt. Das Vorschlagsrecht der Gemeinde Gro 1 holbach erstreckt sich auf 2 Personen, entsprechend der meindegröße.
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Nachtragsfällungsplan für 1984 sowie Hauungs- und Kulturplaj 1985 verabschiedet
Zur Erläuterung des Nachtragsfällungsplanes sowie des Hauung und Kulturplanes für 1985 war der zuständige Revierförster zuj Sitzung eingeladen. Nach Sachvortrag stimmte der Rat den von gelegten Plänen jeweils einstimmig zu. Der Nachtragsfällungs I plan für 1984 sieht eine zusätzliche, zunächst nicht eingeplant| Vornutzung von 226 fm Holz in verschiedenen Abteilungen des Waldes vor. Für diese Maßnahme sind Gesamtkosten von ca. 10.000,- DM angesetzt, deren Deckung gewährleistet ist durch Mehreinnahmen ..aus Holzverkäufen. Zur Begründungl für die Verabschiedung eines Fällungsplanes wurde angeführt.J daß zusätzlich zu der ursprünglichen Planung für 1984 eine Vornutzung von Eichen, Buchen, Fichten und Kiefern vorge-J sehen ist. Diese Durchforstung sei ein waldbaulich dringende wendiger Pflegeeingriff in den Beständen der zum Teil durch | immissions- und trocknisbedingten Abgang erforderlich wurde

