Montabaur 15/35/84
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Alle die vorgenannten im Haushaltsjahr 1984 angefallenen Haushaltsüberschreitungen wurden vom Rat dem Grunde und der Höhe nach anerkannt und genehmigt. Um einen Haushaltsausgleich zu gewährleisten, würde beschlossen,Mehreinnahmen aus der von der Kevag geleisteten Konzessionsabgabe heranzuziehen.
Wirtschaftswegebau in Auftrag gegeben
Für die Befestigung und den Ausbau von Wirtschaftswegen hatte der Rat bereits im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung 1984 20.000,- DM bereitgestellt, Nachdem inzwischen von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für die in Betracht kommenden Wegebauarbeiten eine Ausschreibung durchgeführt wurde, hatte der Rat in der Sitzung am 21.8.1984 über die Auftragsvergabe aufgrund der vorliegenden Angebote zu befinden. Durch einstimmigen Beschluß wurde der Auftrag der billigstbietenden Firma erteilt.
Das Auftragsvolumen beträgt ca 18.500,- DM.
Kostenbeteiligung an den laufenden Betriebskosten für den Kindergarten zugestimmt
Gleich den übrigen beteiligten Gemeinden (Gackenbach und Horbach) wurde auch der Ortsgemeinde Hübingen dargelegt, daß es die zunehmende Finanzlast des Familiendorfes Hübingen nicht mehr zulaßt, allein die jährlich anfallenden Sachkosten für den Betrieb des Kindergartens zu tragen. Von seiten der Verwaltung des Feriendorfes wurde dargelegt, daß die bisherige Regelung, diesen Kindergarten in gleicher Weise wie einen kirchlichen Kindergarten zu behandeln, nicht länger durchgehalten werden kann, da dem Feriendorf eigene Einnahmen in ; der Art wie einer Kirchengemeinde fehlten. Der dargelegte Sach- . verhalt war Grund für eine Zusammenkunft zwischen der Ver- Iwaltungsleitung des Feriendorfes und den Ortsbürgermeistern <der beteiligten Gemeinden. In dieser Besprechung wurde ein Lösungsvorschlag zur finanziellen Entlastung des Familienferiendorfes erarbeitet. Dieser wurde nun dem Rat vorgelegt, und von diesem einstimmig gebilligt. Die neu getroffene Rege- | lung hat folgende wesentliche Bestandteile:
1. Die Ortsgemeinden Gackenbach, Horbach und Hübingen beteiligen sich an den Sachkosten des Kindergartens entsprechend der Zahl der Kinder. Von den Sachkosten wird vorweg der Zuschuß der Kirche'ngemeinde abgezogen. Von den verbleibenden Kosten übernimmt das Feriendorf 1/4. Der Rest wird von den Gemeinden getragen.
|2. Werden Aufwendungen bei der Gebäudeunterhaltung oder zur Beschaffung von Mobiliar über 1.000,- DM notwendig, so werden die Gemeinden vorher beteiligt.
|3. Die Gemeinden.vertreten durch ihre Ortsbürgermeister, werden Mitglied im Familienferiendorf e.V.
[Die vorgenannte Regelung soll rückwirkend ab Januar 1983 in IKraft treten.
ilnvestitionsschwerpunkte für die kommenden Jahre festgelegt
[lin Rahmen der Vorberatungen für den Haushaltsplan 1985 ■wurde vom Rat die Aussage erbeten, welche Investitionen in Iden kommenden Jahren geleistet werden sollen.
JHierzu wird alljährlich das sogenanntelnvestitionsprogramm, ’ Iwelches sich auf einen Planungszeitraum von 5 Jahren erstreckt, Ifortgeschrieben. .
|Dieeinstimmige Aussage des Rates hierzu war, daß ab 1985 fol- |gende Maßnahmen verwirklicht werden sollen:
Dorfverschönerungsmaßnahmen (auszutühren in den Jahren 1985 bis 1988 mit einem Gesamtkostenaufwand von 30.000,- DM),
Wanderwegebau
(Mittelbereitstellung in 1985 5.000,- DM
in 1986 10.000,-DM
in 1987 10.000,-DM).
- Erschließung „Ober dem Dorf incl. Installation der Straßenbeleuchtung ( die hierfür aufzuwendenden Kosten sind zunächst überschlägig von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur zu ermitteln)
- Friedhofsausbau (Kostenbereitstellung in
1985 10.000,-DM
1986 5.000,- DM).
- Wirtschaftswegebau
(1985 10.000,-DM
1986 5.000,-DM
1987 5.000,- DM)
- Erschließung „Im Grund und Boden" (auch hier sind die noch aufzuwendenden Kosten von der Verbandsgemeindeverwaltung zu ermitteln)
Neugestaltung des Kinderspielplatzes (weitgehende Ausführung dieser Arbeiten in 1985 mit einem Kostenaufwand von 20.000,- DM.
Fortführung der Maßnahme in den Jahren 1986 und 1987 unter weiterer Mittelbereitstellung von je 5.000,- DM).
Neugestaltung des Kinderspielplatzes
Wie bereits zuvor erwähnt, sollen im Jahre 1985 ein Großteil der Arbeiten zur Neugestaltung des Kinderspielplatzes ausgeführt werden. Zur Erlangung von Zuschüssen wurde daher der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schon jetzt der Auftrag für die Erstellung der notwendigen Planunterlagen erteilt.
Benutzung der Grillanlage in Hübingen
Nachdem nun die Grillanlage am Sportplatz fertiggestellt ist, gelten für die Benutzung folgende Punkte:
1. Jede Benutzung der Grillanlage ist vorher anzumelden
2. Bei der Anmeldung sind 50,- DM zu hinterlegen
3. Für die Holzbeschaffung ist vor jeder Nutzung eine Rücksprache mit dem zuständigen Revierförster notwendig.
(Herr Manfred Henkes, Windener Straße)
4. Für Ordnung und Sauberkeit ist der jeweilige Nutzer der Anlage verantwortlich
5. Ist die Anlage nach einer Nutzung wieder in einem ordentlichen Zustand, so werden die hinterlegten 50,- DM wieder zurückzugeben.
6. Ortsfremde Benutzer der Grillanlage zahlen einen Unkosten beitrag von 20,-DM.
7. Zuständig für die Benutzung der Grillanlage ist-der 2. Ortsbeigeordnete, Herr Wilfried Knopp, Schulstr. 21, Tel.
7414.
Hoffmann, Ortsbürgermeister
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Naturschutzgruppe Buchfinkenland
„Die Natur braucht unsere Hilfe" - unter diesem Motto findet vom 25.8. bis 5.9.84 in ganz Rheinland-Pfalz eine Haus- und Straßensammlung statt. Hieran beteiligt sich auch die „Naturschutzgruppe Buchfinkenland", die von dem Sammelergebnis 50 % für die eigene Naturschutzarbeit verwenden kann. Wir bitten^die Sammlung zu unterstützen.
Zu ihrem nächsten Treffen lädt die Naturschutzgruppe alle Naturfreunde aus dem Buchfinkenland am Montag, 3.9. um 20 Uhr ins Gasthaus Schneider nach Gackenbach ein.
GACKENBACH:
Altennachmittag des DRK Daubach
Der Altennachmittag des DRK Daubach findet in diesem Jahre am Sonntag, dem 16. Sept. 1984 in der Gastwirtschaft

