Montabaur 12/35/84
(siehe §§ 9 und 10 des Landesgesetzes über die Abmarkung der Grundstücke vom 7.12.1959 (GVBL S. 240, BS 219-2) in der Fassung vom 4.12.1972 (GVBI. S. 361).
Betroffen sind die unter Nr. 3 aufgeführten Anliegerflurstücke der Danziger-, Dresdner-, Leipziger-Straße sowie der Schulstraße teilweise.
Der Abmarkungstermin findet statt aufgrund der von der Verbandsgemeinde beantragten Grenzfeststellung.
Während des Abmarkungstermines wird den betroffenen Grundstückseigentümern Gelegenheit gegeben, sich mit der Abmarkung einverstanden zu erklären.
Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, daß auch bei Nichterscheinen abgemarkt werden kann. Die Wahrnehmung des Termines geschieht auf eigene Kosten.
2. OFFENLEGUNG DES ABMARKUNGSERGEBNISSES Grundstückseigentümer, die ah dem oben genannten Abmar- kungstermin nicht anwesend sind, können sich über die erfolgten Abmarkungsmaßnahmen im Einzelnen anhand der Abmarkungsniederschrift unterrichten, die in der Zeit vom 10. Sept. 1984 bis 10. Okt. 1984 in den Diensträumen des Katasteramtes Montabaur, Schloßweg 6, 5430 Montabaur, Tel. 02602/4017, montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12*00 Uhr offenliegt, (siehe § 14 Abs. 1 des Abrtiarkuhgsgesetzes)
Gegen die offengelegten Abmarkungsergebnisse kann innerhalb von drei Wochen nach Ablauf der Offenlegungsfrist eine Nachprüfung der Abmarkung bei dem Katasteramt beantragt werden. Die Kosten der Nachprüfung fallen dem Antragsteller zur Last, wenn sich die Richtigkeit der Abmarkung bestätigt (§ 14 Abs.
2 bis 7 des Abmarkungsgesetzes)
3. BETROFFENE FLURSTÜCKE
Die folgenden Flurstücke der Gemarkung Heifigenroth sind betroffen:
Flur 51, Flurstücke-Nr.
67, 68, 69, 70, 121, 122, 123, 12*+, 125, 127,
128, 129, 130, 131, 132, 133, 13% 135, 136, 137,
138, 139, 141, 142, 143, 144, 145, 146, 147, 148,
149/1, 150, 151, 152, .153, 154, 155, 156, 157, 15», 159, 160, 161, 162, 163, 164, 165, 166, 167, 168,
169, 170, 171, 172, 173, 175, 176, 177, 178, 179,
180, 182, 183, 184, 186, 137, 188, 189, 190, 191,
192, 193, 194, 195, 196, 197, 198, 199* 200, 201,
202, 203, 204,
Katasteramt Montabaur
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AHR8ACH:
Am Sonntag, dem 9.9.1984, findet der diesjährige Kinder- und Jugendtag für die Gemeinden Ruppach-Goldhausen, Groß- und Kleinholbach, Girod und Boden in Ruppach-Goldhausen statt. Hierzu sind alle Gemeindemitglieder recht herzlich eingeladen.
Turn- und Sportverein 1921 Ahrbach e.V. Ruppach-Goldhausen- Heiligenroth
Handball:
Am 1.9.1984 findet in der Vogelsanghalle Heiligenrofh ein Damenhandballturnier statt. Folgende Mannschaften sind gemeldet: Bannberscheid, Buchholz, Eigendorf, Oberbieber, Ahrbach Beginn 14.00 Uhr.
Am Sonntag, dem 2.9.1984 werden in der Vogelsanghalle ab 10.00 Uhr Handballspiele der Senioren ausgetragen. Folgende Mannschaften werden erwartet:
Bannberscheid I, Untermosel, Bannberscheid II, Bannberscheid AH, Horchheim, Hamm I., Wissen II, Ahrbach I,
Ahrbach II, Niederkassel
Zuschauer sind wie immer sehr herzlich eingeladen.
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bei' gutem Wetter;
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EITELBORN:
Gemeindeverwaltung Eitelborn UMLEGUNGSAUSSCHUSS öffentliche Bekanntmachung
Der Umlegungsausschuß der Gemeinde Eitelborn hat am 12. Juli 1984 die Unanfechtbarkeit des Umlegungsplanes für das Umlegungsgebiet „Helfensteinstraße-Bodenweg" in der Gemarkung Eitelborn beschlossen.
Gemäß § 71 BBauG wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.
Unter Wahrung der ortsüblichen Bekanntmachungsfrist treten die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung am 1. Sept. 1984 in Kraft. Mit diesem Tag wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.
Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.
Falls ein Beteiligter e inen Grenzeinweisungstermin wünscht, in dem die Grenzen und Grenzmarken örtlich angezeigt werden sollen, bitten wir dies bis zum 20. Sept. 1984 bei dem Katasteramt in Montabaur anzuzeigen.
Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasten

