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Montabaur 3/35/84

Kulturamt Westerburg

Öffentliche Bekanntmachung für die Ortsgemeinden Großhol­bach, Girod, Ruppach-Goldhausen, Heiligenroth, Niederer­bach, Nentershausen, Nomborn und die Stadt Montabaur (mit Stadtteilen)

LADUNG

zum Anhörungstermin über die Bekanntgabe des Flurbereini­gungsplanes.

I.

Im Flurbereinigungsverfahren Großholbach, Westerwaldkreis G. 2091, habe ich gemäß § 59 des Flurbereinigungsgesetzes FlurbG in der Fassung vom 16. März 1976 -BGBl. I S. 546 -

TERMIN zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und Anhörung der Beteiligten über dessen Inhalt auf

DIENSTAG, den 18. September 1984, vormittags 9.00 Uhr in der alten Schule in Großholbach

anberaumt, zu dem die Beteiligten hiermit geladen werden, und zwar

1. als Teilnehmer für ihre dem Flurbereinigungsverfahren unterliegenden Grundstücke,

2. Inhaber von Rechten an Grundstücken, die dem Flurberei­nigungsverfahren unterliegen

3. Angrenzer an das Flurbereinigungsgebiet wegen der Neu­vermarkung der Grenzen gemäß § 56 FlurbG. '

WIDERSPRÜCHE GEGEN DEN INHALT DES FLURBEREI­NIGUNGSPLANES,

insbesondere gegen die Abfindung, müssen die Beteiligten -zur Vermeidung des Ausschlusses - entweder im Anhörungs­termin Vorbringen oder innerhalb einer Frist von zwei Wo­chen nach diesem Anhörungstermin schriftl. oder zur

Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr in der al­ten Schule in Großholbach zur Einsichtnahme für die Beteilig­ten aus.

An diesen Tagen wird ein Beauftragter des Kulturamtes zur Erläuterung der neuen Feldeinteilung, zur Auskunfterteilung und -auf Antrag zur Einweisung einzelner Beteiligter in ihre neuen Grundstücke anwesend sein.

Jeder Teilnehmer erhält einen Auszug aus dem Flurbereinigungs plan, der seine neuen Grundstücke nach Fläche und Wert sowie das Verhä ltnis seiner Gesamtabfindung zu dem von ihm einge- brachten Grundbesitz nachweist. Der Auszug ist zum Termin mitzubringen.

NEBENBETEILIGTE, deren Rechte aus dem Grundbuch er­sichtlich sind, erhalten ebenfalls einen Auszug. In diesem Aus­zug ist nachgewiesen, welche neuen Grundstücke an die Stelle der belasteten alten Grundstücke getreten sind. Grund­sätzlich werden alle nachgewiesenen Rechte, soweit sie nicht durch den Flurbereinigungsplan entbehrlich oder gegenstands­los werden, im Flurbereinigungsplan durch Belastung entspre­chender neuer Grundstücke gewahrt.

MITEIGENTÜMER (z.B. Erbengemeinschaften) erhalten nur einen Auszug. Dieser wird in der Regel dem gemeinsamen Be­vollmächtigten oder dem am Flurbereinigungsort wohnhaften in den Akten des Kulturamtes an erster Stelle genannten Mit­eigentümer zugestellt. Der Empfänger hat die Verpflichtung, den Auszug auch den übrigen Miteigentümern zugänglich zu machen.

Ein Abdruck dieser Ladung liegt bei den Verbandsgemeinde- verwältungen in Montabaur und Wallmerod zur Einsichtnahme für alle Beteiligten aus.

Der Kulturamtsvorsteher Herz, Reg.Direktor

Niederschrift beim Kulturamt in Westerburg, Jahnstr. 5, erheben. Die im Anhörungstermin vorgebrachten Widersprüche sind in eine Verhandlungsniederschrift aufzunehmen.Die schriftl. Wider­sprüche müssen innerhalb der zweiwöchigen Frist beim Kultur­amt in Westerburg eingegangen sein.

^Vorherige Eingaben oder Vorsprachen beim Kultur­iamt oder bei sonstigen Stellen sind zwecklos und ha­ben keinerlei rechtliche Wirkungen.

Hierauf wird besonders hingewiesen.

BETEILIGTE, DIE KEINE WIDERSPRÜCHE VORZUBRINGEN HABEN, BRAUCHEN ZUM ANHÖRUNGSTERMIN NICHT ZU ERSCHEINEN.

IWer an der Wahrnehmung des Termins verhindert ist, kann [sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Be- jvollmächtigte muß seine Vertretungsbefugnis durch eine [ordnungsgemäße Vollmacht nachweisen, die auch nachgereicht > [werden kann.

[Dies gilt auch für Eheleute, falls sie sich gegenseitig vertreten.

/ollmachtsformulare können beim Kulturamt angefordert [oder anläßlich des Offenlegungs- und Anhörungstermins im |Terminlokal in Großholbach in Empfang genommen werden.

|Die Unterschrift des Vollmachtgebers muß durch die Verbands- pemeinde- oder Stadtverwaltung, den Ortsbürgermeister oder [eine Gerichts- oder Polizeibehörde beglaubigt sein. Die Beglau­bigung muß gemäß § 108 FlurbG kostenfrei erfolgen.

(Der Flurbereinigungsplan liegt am Freitag, dem 14. September 1984 von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 5.30 Uhr und am Montag, dem 17. September 1984 von 9.00

Vit Verwaltung informiert

ln Zusammenarbeit mit der Kreis-VHS veranstaltet die Volks­hochschule der Verbandsgemeinde Montabaur ein

Bauherren-Seminar

Beginnt Mittwoch, 19. Sept. 1984, 19.00 Uhr Dauer: 8 Abende

Gebühr: 85,-DM (bei 10 Teilnehmern)

Ort: Hauptschule Montabaur, Schulzentrum

Interessenten kommen zum ersten Kursabend.

Allen Bauwilligen und allen, die ihr Eigenheim renovieren möchten, wird dieser Kurs sicherlich helfen, das Bauvorhaben gut über die Runden zu bringen". Auch wenn Sie selbst hand­werklich nicht tätig werden, wollen, so sind diese Themen doch für alle, die bauen oder modernisieren wollen, wichtig - nicht zuletzt um sachgerechte Gespräche mit den beauftragten Hand­werkern zu führen.

Folgende Themen werden besprochen:

1. Einführung in das Baugeschehen, Planung und Gestaltung

2. Baukosten, Kostenermittlung, Finanzierung

3. Öffentliches Baurecht, Bauordnung, Durchführungsbestim­mungen, Vertragsrecht, VOB

4. Planungsbeispiele und Anwendungen aufgrund der Themen 1-3, statische Grundbegriffe

^hr U dknst4V , vor8 V Mbis n n^^h? d lToo n Mj ,8 30 uh? 8 8 Gr ° ßer Markt 10 Und Konrad -Adenauer-Platz, montags, mittwochs bis freitags von 8.00 bis 11.00

^e?mS«toJ S H?i^ S r Se v. der . Verbands S emeindeverwaltun S 02602/196-0 (Durchwahlmöglichkeit) - nach Dienstschluß über Anrufbeantworter unter Nr. 02602/196-0- P n dsgemeinrie m v .erbandsgemeinde und der Stadt Montabaur DivPosset-Dölken 02602/196.100 (nach Dienstschluß 02602/196.184), I. Beigeordneter der Ver- enstf ^eusch 026 0 2 / 196.1°l (nach Dienstschluß 02602/196.187), VerbändSgemeindewerk (Wasserwerk) nach DienstschluB: siehe Bereitschafts-

onuonsschluß für das Wochenblatt ist jeweils montags 12.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung.

r?.? nds ?. om ®i. ndella8SO = Kreissparkasse Montabaur Nr. 500017 (BLZ 57051001), Nassaiiische Sparkasse Montabaur Nr. 803 000 212 (BLZ 510500 >51 ° r Nr. 108 (BLZ 570 910 00), Postscheckamt Frankfurt/Main Nr. 108 006 03 (BLZ 500100 60), Deutsche Bank Montabaur 430 5959 (BLZ 570 700 45)!