4
wiontabaur 8/33/84
■U.
Sonntag, 19.8.84, 15.00 Uhr SG Horressen/Elg. II gegen Steinefrenz/Weroth II
15.00 Uhr Fortuna Nauort - SG Horressen/Elg. I.
Westerwaldverein e.V., Zweigverein Montabaur
Am Sonntag, dem 19.8. Wanderung über etwa 16 Kilometer. Neuhäusel, Dicke Buche, Simmern, Rundwanderweg Humboldthöhe, Vallendar. Abfahrt 9.00 Uhr vom Haus Selker, vorherige Anmeldung bei Wanderwart, W. Nagel, Tel. 17171 erforderlich.
MGV Eschelbach - Chorprobe -
Die Aktiven der Sängervereinigung „Harmonie-Liederkranz" Eschelbach werden hiermit zur 1. Chorprobe nach den Sommerferien am Dienstag, dem 21. August 1984 in der „Waldbachhalle' eingeladen. Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten, da auch noch über andere Dinge (Ausflug am 1.9. usw.) gesprochen werden soll.
BODEN:
Kirmes in Boden
An diesem Wochenende feiert unsere Gemeinde ihr Kirchweihfest. Ausrichter der Kirmesveranstaltungen in der Ahrbachhalle ist der ortsansässige Gastwirt Alois Schultheis sowie unsere Kirmesjugend, die damit eine alte Tradition fortsetzt, wofür ich mich recht herzlich bedanke.
Der Schausteller Harry Metz wird seine Vergnügungsgeräte ebenfalls wieder an der Ahrbachhalle aufstellen.
Alle Gäste und Freunde unserer Kirmes heiße ich herzlich willkommen und wünsche ihnen und allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern an den Kirmestagen frohe und erholsame Stunden.
Eulberg, Ortsbürgermeister
PROGRAMM FÜR DIE KIRMESTAGE:
Freitag, 17.8.
20.00 Uhr Meisterschaftskampf im Ringen ASV Boden - VfL Alsbach, anschließend Tanz
Samstag, 18.8.,
20.00 Uhr Unterhaltung durch die Big-Band Boden und Tanz
Sonntag, 19.8.
9.00 Uhr Festgottesdienst in unserer Marienkirche, anschl. Frühschoppen
14.00 Uhr Kirmesumzug, anschl. Verlosung
20.00 Uhr Tanz
Montag, 20.8.
9.00 Uhr Amt für die Vermißten u. Gefallenen unserer Gemeinde
10.30 Uhr Frühschoppen mit Tanz
12.30 Uhr Eintopfessen, anschließend Kirmesausklang mit
Tanz
RUPPACH-GOLDHAUSEN:
Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 1984
(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuer gesetzes vom 7.8.1973 — BGBl. I S. 965, geändert durch Art.
15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung — EGAO 1977 — vom 14.12.1976—BGBl. I S. 3341 —, der Hundesteuer gern. § 9 Hundesteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.7.1980 h der derzeit geltenden Fassung)
Die Ortsgemeinde Ruppach-Goldh. erhebt im Kalenderjahr lg die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A)-:und die Grundstücke des Grundver- j möge*« (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1983.
Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt, Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn
1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2. der Abgabenschuldner wechselt, ^
3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,
4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung| neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.
Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die I Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese! öffentliche Bekanntmachung die gleichen-Rechtswirkungene wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zu| gegangen wäre.
RECHTSBEHELFSBELEHRUNG Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Verl öffentlichung der.Bekanntmachung Widerspruch erhoben wef den.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus 5430 Montabaur, zu erheben. Bei schriftl.Einlegung des
Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde aingegangen ist.
Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung: Zählung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.
Ruppach-Goldhausen, 10.8.1984 Ortsgemeindeverwaltung Ruppach-Goldhausen Ferdinand, Ortsbürgermeister
wa jWO
<MGV Cäc 18 La.
Ruppach - Soldhausen
'RockrS sti
Samstag
ch na.io n lfs tuoo<h 13 ea *'
staq „ '»mmS
ZUl
0*f.O9.$4 C*
Turnhalle
omp
Ruppach -Goldhausen

