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wiontabaur 8/33/84

U.

Sonntag, 19.8.84, 15.00 Uhr SG Horressen/Elg. II gegen Steine­frenz/Weroth II

15.00 Uhr Fortuna Nauort - SG Horressen/Elg. I.

Westerwaldverein e.V., Zweigverein Montabaur

Am Sonntag, dem 19.8. Wanderung über etwa 16 Kilometer. Neuhäusel, Dicke Buche, Simmern, Rundwanderweg Humboldt­höhe, Vallendar. Abfahrt 9.00 Uhr vom Haus Selker, vorherige Anmeldung bei Wanderwart, W. Nagel, Tel. 17171 erforderlich.

MGV Eschelbach - Chorprobe -

Die Aktiven der SängervereinigungHarmonie-Liederkranz" Eschelbach werden hiermit zur 1. Chorprobe nach den Sommer­ferien am Dienstag, dem 21. August 1984 in derWaldbachhalle' eingeladen. Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten, da auch noch über andere Dinge (Ausflug am 1.9. usw.) gesprochen wer­den soll.

BODEN:

Kirmes in Boden

An diesem Wochenende feiert unsere Gemeinde ihr Kirchweih­fest. Ausrichter der Kirmesveranstaltungen in der Ahrbachhalle ist der ortsansässige Gastwirt Alois Schultheis sowie unsere Kir­mesjugend, die damit eine alte Tradition fortsetzt, wofür ich mich recht herzlich bedanke.

Der Schausteller Harry Metz wird seine Vergnügungsgeräte ebenfalls wieder an der Ahrbachhalle aufstellen.

Alle Gäste und Freunde unserer Kirmes heiße ich herzlich willkommen und wünsche ihnen und allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern an den Kirmestagen frohe und erholsame Stun­den.

Eulberg, Ortsbürgermeister

PROGRAMM FÜR DIE KIRMESTAGE:

Freitag, 17.8.

20.00 Uhr Meisterschaftskampf im Ringen ASV Boden - VfL Alsbach, anschließend Tanz

Samstag, 18.8.,

20.00 Uhr Unterhaltung durch die Big-Band Boden und Tanz

Sonntag, 19.8.

9.00 Uhr Festgottesdienst in unserer Marienkirche, anschl. Frühschoppen

14.00 Uhr Kirmesumzug, anschl. Verlosung

20.00 Uhr Tanz

Montag, 20.8.

9.00 Uhr Amt für die Vermißten u. Gefallenen unserer Gemeinde

10.30 Uhr Frühschoppen mit Tanz

12.30 Uhr Eintopfessen, anschließend Kirmesausklang mit

Tanz

RUPPACH-GOLDHAUSEN:

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeinde­abgaben für das Kalenderjahr 1984

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuer gesetzes vom 7.8.1973 BGBl. I S. 965, geändert durch Art.

15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung EGAO 1977 vom 14.12.1976BGBl. I S. 3341, der Hundesteuer gern. § 9 Hundesteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Lan­desgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.7.1980 h der derzeit geltenden Fassung)

Die Ortsgemeinde Ruppach-Goldh. erhebt im Kalenderjahr lg die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirt­schaft (Grundsteuer A)-:und die Grundstücke des Grundver- j möge*« (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1983.

Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt, Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt, ^

3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung| neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die I Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese! öffentliche Bekanntmachung die gleichen-Rechtswirkungene wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zu| gegangen wäre.

RECHTSBEHELFSBELEHRUNG Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Verl öffentlichung der.Bekanntmachung Widerspruch erhoben wef den.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus 5430 Montabaur, zu erheben. Bei schriftl.Einlegung des

Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde aingegangen ist.

Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung: Zählung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.

Ruppach-Goldhausen, 10.8.1984 Ortsgemeindeverwaltung Ruppach-Goldhausen Ferdinand, Ortsbürgermeister

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