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Montabaur 5/32/84

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Herr Waldemar Stotz, ln der Eck 20, 5411 Kadenbach in den Ortsgemeinderat berufen.

Die Voraussetzungen der Wählbarkeit nach § 4 KWG liegen vor. Die Berufung wird hiermit gemäß § 66 Abs. 3 KWO öffent­lich bekanntgemacht.

5411 Kadenbach , 6. August 1984

Bechtle, I. Ortsbeigeordneter als stellvertr. Gemeindewahlleiter

NEUHÄUSEL:

Umlegungsausschuß

Öffentliche Bekanntmachung

Der Umlegungsausschuß der Ortsgemeinde Neuhäusel hat am 4. Juli 1984 für folgende Einlage- bzw. Abfindungsgrundstücke des UmlegungsgebietesFeldchen", Gemarkung Neuhäusel, nach Vorwegnahme der Entscheidung die Unanfechtbarkeit des Umlegungsplanes festgestellt:

Drdn.Nr. 1.1 für die Altgrundstücke Flur 9, Flurstücks-Nr.

65, 66 und 69/2 und die Zuteilungsgrund­stücke Flur 9, Flurstücks Nr. 65/2, 66/2, 69/3 und 69/5,

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Ordn.Nr. 1.5 für die Altgrundstücke Flur 9, Flurstücks-Nr.

25, 26 und 24/2 und die Zuteilungsgrund­stücke Flur 9, Flurstücks-Nr. 23/3, 24/4 u. 28/2,

Ordn.Nr. 3 für das Altgrundstück Flur 9, Flurstücks-Nr.

28 und das Zuteilungsgrundstück Flur 9, Flurstücks-Nr. 25/1;

Ordn.Nr. 4 für das Altgrundstück Flur 9, Flurstücks-Nr.27 | und das Zuteilungsgrundstück Flur 9,

Flurstücks Nr. 26/1;

Ordn.Nr. 11: für das Altgrundstück Flur 9, Flurstücks-Nr. 29

und die Zuteilungsgrundstücke Flur 9, Flur­stücks Nr. 29/2 und 24/3;

Ordn.Nr. 15: für das Altgrundstück Flur 9, Flurstücks-Nr.

23/2 und die Zuteilungsgrundstücke Flur 9, Flurstücks Nr. 27/1 und 23/4;

Ordn.Nr. 16: für das Altgrundstück Flur 9, Flurstücks-Nr. 30

und das Zuteilungsgrundstück Flur 9, Flur­stücks Nr. 30/2.

Gemäß § 71 BBauG wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekannt­gegeben.

Unter Wahrung der ortsüblichen Bekanntmachungsfrist treten die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung am 11. Aug. 1984 in Kraft. Mit diesem Tag wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszu­stand ersetzt.

Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein, Falls ein Beteiligter einen Grenzeinweisungstermin wünscht, in dem die Grenzen und Grenzmale örtlich angezeigt werden sollen, bitten wir dies bis zum 25. August 1984 beim Kataster­amt Montabaur anzuzeigen.

Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskata­sters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.

RECHTSBEHELFSBELEHRUNG

5 - _ Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach

Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch Orts- 'st bei dem Katasteramt Montabaur, Schloßweg 6, 5430 Monta- iderates| baur, als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Orts­gemeinde Neuhäusel schriftlich oder zur Niederschrift einzule- > WahleB gen.

wahlge'H Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Wider- 69, B s Pitich noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten t berufiB Katasteramt eingegangen ist.

/orschl*B Neuhäusel, den 31. Juli 1984

Der stellvertr.Vorsitzende des Umlegungsausschusses Siegel (Rohrbacher) Ltd.Verm.Dir.

EITELBORN:

MGV Eitelborn 1866

Entgegen unserer Bekanntmachung muß sich der Chorproben­beginn um eine Woche verzögern. Erste Chorprobe des MGV Eitelborn 1866 nach der Sommerpause: Donnerstag, 16. Aug. 1984, 20 Uhr im VereinslokalZur Sporkenburg".

EITELBORN/NEUHÄUSEL:

Die I. Mannschaft der SG Eitelborn/Neuhäusel trifft am Sams­tag, 11.8.1984 um 17.00 Uhr auf dem Sportplatz in Eitelborn auf die Spvgg. Nickenich.

Rosenkranzverein Eitelborn

Am Mittwoch, dem 5. Sept. 1984, findet unsere nächste Halbtagstour statt. Die Abfahrt ist um 13.00 Uhr am Wester­wälder Hof.

Anmeldungen können erfolgen bei Elisabeth Weisbrod.

KADENBACH:

MGV Lyra und Kirchenchor St. Josef, Kadenbach

Aus Anlaß der Silberhochzeit eines Mitgliedpaares erinnern wir alle Sängerinnen und Sänger beider Chöre, sich am Sonntag, dem 12. August morgens 8.20 Uhr an der Kirche in Kadenbach einzufinden.

NEUHÄUSEL:

Sportgemeinschaft Neuhäusel e.V.

Das alljährlich ausgetragene Fußball-Straßenturnier der SG Neu­häusel wird in diesem Jahr am 8. und 9. Sept. durchgeführt.

4 Straßenmannschaften der Senioren und 2 Jugendmannschaften bewerben sich um die begehrten Pokale.

Am Samstagabend, dem 8.9. findet am Sportplatz das traditio­nelle Waldfest statt, zu dem wir bereits jetzt recht herzlich einladen.

DieManager" der einzelnen Mannschaften bitten wir, bald­möglichst mit den erforderlichen Vorbereitungen zu beginnen.

SIMMERN:

Freiwillige Feuerwehr Simmern

Die Freiw. Feuerwehr führt am Samstag, dem 1. September 1984 eine Ganztagsfahrt durch. Alle aktiven und inaktiven Mitglieder sind hierzu recht herzlich eingeladen.

Die Fahrt geht durch den Hunsrück bis Hermeskeil. Hier besich­tigen wir eine Flugausstellung, weiter nach Idar-Oberstein, Besuch der einzigen Edelsteinmine Europas im Steinkaulenberg. Zum Abschluß der Fahrt steht eine Weinprobe mit gemütlichem Beisammensein auf dem Programm. '

Anmeldungen bis 12. August 1984 bei Hans Mondorf, Tel.

8940 und Heribert Wittelsberger, Tel. 8187.

Seniorenfahrt am Samstag, dem 25. August 1984 Für die Bürger ab 65 Jahre veranstaltet der Pfarrgemeinderat .am 25. August 1984 eine Fahrt über Limburg - Emsbachtal - Laubustal Weiltal - Weilburg zum Kloster Altenberg. Einzelheiten werden noch bekanntgegeben.

BODEN:

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Boden findet am Mittwoch, 15. Aug. 1984 um 20 Uhr im Sitzungsraum der Ahr­bachhalle statt.