Montabaur 5/32/84
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Herr Waldemar Stotz, ln der Eck 20, 5411 Kadenbach in den Ortsgemeinderat berufen.
Die Voraussetzungen der Wählbarkeit nach § 4 KWG liegen vor. Die Berufung wird hiermit gemäß § 66 Abs. 3 KWO öffentlich bekanntgemacht.
5411 Kadenbach , 6. August 1984
Bechtle, I. Ortsbeigeordneter als stellvertr. Gemeindewahlleiter
NEUHÄUSEL:
Umlegungsausschuß
Öffentliche Bekanntmachung
Der Umlegungsausschuß der Ortsgemeinde Neuhäusel hat am 4. Juli 1984 für folgende Einlage- bzw. Abfindungsgrundstücke des Umlegungsgebietes „Feldchen", Gemarkung Neuhäusel, nach Vorwegnahme der Entscheidung die Unanfechtbarkeit des Umlegungsplanes festgestellt:
Drdn.Nr. 1.1 für die Altgrundstücke Flur 9, Flurstücks-Nr.
65, 66 und 69/2 und die Zuteilungsgrundstücke Flur 9, Flurstücks Nr. 65/2, 66/2, 69/3 und 69/5,
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Ordn.Nr. 1.5 für die Altgrundstücke Flur 9, Flurstücks-Nr.
25, 26 und 24/2 und die Zuteilungsgrundstücke Flur 9, Flurstücks-Nr. 23/3, 24/4 u. 28/2,
Ordn.Nr. 3 für das Altgrundstück Flur 9, Flurstücks-Nr.
28 und das Zuteilungsgrundstück Flur 9, Flurstücks-Nr. 25/1;
Ordn.Nr. 4 für das Altgrundstück Flur 9, Flurstücks-Nr.27 | und das Zuteilungsgrundstück Flur 9,
Flurstücks Nr. 26/1;
Ordn.Nr. 11: für das Altgrundstück Flur 9, Flurstücks-Nr. 29
und die Zuteilungsgrundstücke Flur 9, Flurstücks Nr. 29/2 und 24/3;
Ordn.Nr. 15: für das Altgrundstück Flur 9, Flurstücks-Nr.
23/2 und die Zuteilungsgrundstücke Flur 9, Flurstücks Nr. 27/1 und 23/4;
Ordn.Nr. 16: für das Altgrundstück Flur 9, Flurstücks-Nr. 30
und das Zuteilungsgrundstück Flur 9, Flurstücks Nr. 30/2.
Gemäß § 71 BBauG wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.
Unter Wahrung der ortsüblichen Bekanntmachungsfrist treten die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung am 11. Aug. 1984 in Kraft. Mit diesem Tag wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.
Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein, Falls ein Beteiligter einen Grenzeinweisungstermin wünscht, in dem die Grenzen und Grenzmale örtlich angezeigt werden sollen, bitten wir dies bis zum 25. August 1984 beim Katasteramt Montabaur anzuzeigen.
Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.
RECHTSBEHELFSBELEHRUNG
5 - _ Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach
Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch Orts- ■ 'st bei dem Katasteramt Montabaur, Schloßweg 6, 5430 Monta- iderates| baur, als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Ortsgemeinde Neuhäusel schriftlich oder zur Niederschrift einzule- > WahleB gen.
wahlge'H Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Wider- 69, B s Pitich noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten t berufiB Katasteramt eingegangen ist.
/orschl*B Neuhäusel, den 31. Juli 1984
Der stellvertr.Vorsitzende des Umlegungsausschusses Siegel (Rohrbacher) Ltd.Verm.Dir.
EITELBORN:
MGV Eitelborn 1866
Entgegen unserer Bekanntmachung muß sich der Chorprobenbeginn um eine Woche verzögern. Erste Chorprobe des MGV Eitelborn 1866 nach der Sommerpause: Donnerstag, 16. Aug. 1984, 20 Uhr im Vereinslokal „Zur Sporkenburg".
EITELBORN/NEUHÄUSEL:
Die I. Mannschaft der SG Eitelborn/Neuhäusel trifft am Samstag, 11.8.1984 um 17.00 Uhr auf dem Sportplatz in Eitelborn auf die Spvgg. Nickenich.
Rosenkranzverein Eitelborn
Am Mittwoch, dem 5. Sept. 1984, findet unsere nächste Halbtagstour statt. Die Abfahrt ist um 13.00 Uhr am Westerwälder Hof.
Anmeldungen können erfolgen bei Elisabeth Weisbrod.
KADENBACH:
MGV Lyra und Kirchenchor St. Josef, Kadenbach
Aus Anlaß der Silberhochzeit eines Mitgliedpaares erinnern wir alle Sängerinnen und Sänger beider Chöre, sich am Sonntag, dem 12. August morgens 8.20 Uhr an der Kirche in Kadenbach einzufinden.
NEUHÄUSEL:
Sportgemeinschaft Neuhäusel e.V.
Das alljährlich ausgetragene Fußball-Straßenturnier der SG Neuhäusel wird in diesem Jahr am 8. und 9. Sept. durchgeführt.
4 Straßenmannschaften der Senioren und 2 Jugendmannschaften bewerben sich um die begehrten Pokale.
Am Samstagabend, dem 8.9. findet am Sportplatz das traditionelle Waldfest statt, zu dem wir bereits jetzt recht herzlich einladen.
Die „Manager" der einzelnen Mannschaften bitten wir, baldmöglichst mit den erforderlichen Vorbereitungen zu beginnen.
SIMMERN:
Freiwillige Feuerwehr Simmern
Die Freiw. Feuerwehr führt am Samstag, dem 1. September 1984 eine Ganztagsfahrt durch. Alle aktiven und inaktiven Mitglieder sind hierzu recht herzlich eingeladen.
Die Fahrt geht durch den Hunsrück bis Hermeskeil. Hier besichtigen wir eine Flugausstellung, weiter nach Idar-Oberstein, Besuch der einzigen Edelsteinmine Europas im Steinkaulenberg. Zum Abschluß der Fahrt steht eine Weinprobe mit gemütlichem Beisammensein auf dem Programm. '
Anmeldungen bis 12. August 1984 bei Hans Mondorf, Tel.
8940 und Heribert Wittelsberger, Tel. 8187.
Seniorenfahrt am Samstag, dem 25. August 1984 Für die Bürger ab 65 Jahre veranstaltet der Pfarrgemeinderat .am 25. August 1984 eine Fahrt über Limburg - Emsbachtal - Laubustal • Weiltal - Weilburg zum Kloster Altenberg. Einzelheiten werden noch bekanntgegeben.
BODEN:
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Boden findet am Mittwoch, 15. Aug. 1984 um 20 Uhr im Sitzungsraum der Ahrbachhalle statt.

