Montabaur 7/30/84
AHRBACHGEMEINDEN
BODEN:
Verloren - Gefunden :
Bei der Gemeindeverwaltung wurde ein schwarzer Herren-Knirps als Fundsache abgegeben.
Der Verlierer kann diesen beim Ortsbürgermeister abholen. Eulberg, Ortsbürgermeister
RUPPACH-GOLDHAUSEN:
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen für das Jahr 1984 vom 18.5.1984
l.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 16.5.1984 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1984 wird im
VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf
VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt.
816.000,- DM 816.000,- DM
996.000,- DM 996.000,- DM
b) für Grundstücke (B) 240 v.H.
2. GEWERBESTEUER:
nach Gewerbeertrag- und -kapital 320 v’H.
5430 Montabaur, 16.5.1984 Kreisverwaltung des
Westerwaldkreises IS.) Im Auftrag:
Abt. 1 Az. 029/901-10 Meckel
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 30.7.1984 bis 9.8.1984 während der allgemeinen Dienststuncfen im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus. Ruppach-Goldhausen, 18.5.1984 Ortsgemeindeverwaltung Ruppach-Goldhausen (S.) Ferdinand, Ortsbürgermeister
HINWEIS:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Ruppach-Goldhausen oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO- vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 15.3.1983 (GVBI. S. 31).
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Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 672.000,- DM (Umschuldung 418.000,- DM, Neuverschuldung 254.000,-DM)
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 100.000,-DM.
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
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Unter diesem Motto veranstalten wir Ferienspiele für Kinder von 6-12 Jahren aus
1. GRUNDSTEUER:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) 220 v.H.
b) für die Grundstücke
(Grundsteuer B) 240 v.H.
2. GEWERBESTEUER
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 320 v.H*
3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund 30,- DM
für den zweiten Hund 60,- DM
für jeden weiteren Hund 90,- DM
II.
GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) erforderliche Genehmi- £ing zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsge- meinde Ruppach-Goldhausen für das Haushaltsjahr 1984 wird hiermit erteilt:
Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 672.000,- DM (Umschuldung 418.000,- DM, Neuverschuldung 254.000,- DM).
Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen) 1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftl.Betriebe^
220 v.H.
Heiligenroth. Die Spiel- und Bastelangebote werden vorbereitet und durohgeführt von Jugendlichen des "Offenen Treffs" in Zusammenarbeit mit den Jugendpflegern der Verbandsgemeinde Montabaur.
Hann: Freitag, 10. August '89,
von 9.30 - 12.00 Uhr von 13.00 - 17.00 Uhr
Samstag, 11. August '89,
von 9.30 - 12.00 Uhr von 9.30 - 16.00 Uhr
Ho? Gelände der Vogelsanghalle (bei schlechtem Hetter in der
Vogelsanghalle)
Programm: - Einsatz der Spiel- und Bastelkiste
- New Games
- Ballspiele
Olympiade für Kinder
SchnitzelJagd
Batiken
Malecke
Gipsarbeiten
Grillen
mm

