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Montabaur 7/30/84

AHRBACHGEMEINDEN

BODEN:

Verloren - Gefunden :

Bei der Gemeindeverwaltung wurde ein schwarzer Herren-Knirps als Fundsache abgegeben.

Der Verlierer kann diesen beim Ortsbürgermeister abholen. Eulberg, Ortsbürgermeister

RUPPACH-GOLDHAUSEN:

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Orts­gemeinde Ruppach-Goldhausen für das Jahr 1984 vom 18.5.1984

l.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 16.5.1984 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1984 wird im

VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf

VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt.

816.000,- DM 816.000,- DM

996.000,- DM 996.000,- DM

b) für Grundstücke (B) 240 v.H.

2. GEWERBESTEUER:

nach Gewerbeertrag- und -kapital 320 vH.

5430 Montabaur, 16.5.1984 Kreisverwaltung des

Westerwaldkreises IS.) Im Auftrag:

Abt. 1 Az. 029/901-10 Meckel

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 30.7.1984 bis 9.8.1984 während der allgemeinen Dienststuncfen im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus. Ruppach-Goldhausen, 18.5.1984 Ortsgemeindeverwaltung Ruppach-Goldhausen (S.) Ferdinand, Ortsbürgermeister

HINWEIS:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Ruppach-Gold­hausen oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur gel­tend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO- vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 15.3.1983 (GVBI. S. 31).

was-«»M«rZwo

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 672.000,- DM (Umschuldung 418.000,- DM, Neuverschuldung 254.000,-DM)

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 100.000,-DM.

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

'maß a/A/ri2AteKdcL

Unter diesem Motto veranstalten wir Ferien­spiele für Kinder von 6-12 Jahren aus

1. GRUNDSTEUER:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A) 220 v.H.

b) für die Grundstücke

(Grundsteuer B) 240 v.H.

2. GEWERBESTEUER

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 320 v.H*

3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund 30,- DM

für den zweiten Hund 60,- DM

für jeden weiteren Hund 90,- DM

II.

GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) erforderliche Genehmi- £ing zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsge- meinde Ruppach-Goldhausen für das Haushaltsjahr 1984 wird hiermit erteilt:

Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 672.000,- DM (Umschuldung 418.000,- DM, Neuverschuldung 254.000,- DM).

Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen) 1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftl.Betriebe^

220 v.H.

Heiligenroth. Die Spiel- und Bastelangebote werden vorbereitet und durohgeführt von Jugend­lichen des "Offenen Treffs" in Zusammenarbeit mit den Jugendpflegern der Verbandsgemeinde Montabaur.

Hann: Freitag, 10. August '89,

von 9.30 - 12.00 Uhr von 13.00 - 17.00 Uhr

Samstag, 11. August '89,

von 9.30 - 12.00 Uhr von 9.30 - 16.00 Uhr

Ho? Gelände der Vogelsanghalle (bei schlechtem Hetter in der

Vogelsanghalle)

Programm: - Einsatz der Spiel- und Bastelkiste

- New Games

- Ballspiele

Olympiade für Kinder

SchnitzelJagd

Batiken

Malecke

Gipsarbeiten

Grillen

mm