Einzelbild herunterladen

Montabaur 2/29/84

Mor

Öffentl ßekanntntachungen

1. Änderung und Erweiterung des Flächennutzungspanes der Verbandsgemeinde Montabaur

Veröffentlichung des Änderungs- und Erweiterungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 6 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 des Bundesbau­gesetzes (BBauG)

Der Verbandsgemeinderat hatte durch Beschluß vom 8.6.1982 die 1. Änderung und Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur eingeleitet.

Die Änderung und Erweiterung des Flächennutzungsplanes wurde gemäß § 1 Abs. 4 BBauG, § 20 Landesplanungsgesetz Rheinland-Pfalz an die Ziele der Raumordnung und Landespla­nung angepaßt. Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.3.1984 dem Ergebnis der durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises - Untere Landesplanungsbeörde- erteilten landesplanerischen Stellungnahme zugestimmt. Hiernach wird der Flächennutzungsplan wie folgt geändert bzw. erweitert:

BODEN:

1. Einbeziehung des Planbereiches des BebauungsplanesUnter dem Dorf"

2. Darstellung der Trassenführung der Umgehung Boden L 300

3. Versorgungsanlagen:

Trafo-Station an der Hauptstraße entfällt, hierfür neue Trafo- Station in westlicher Richtung

DAUBACH:

1. Ausweisung einerSonderbaufläche" statt bisherFestplatz"

2. Versorgungsanlagen

a) neue Trafo-Station im östlichen Bereich

b) Änderung der 20 kV-Freileitung

EITELBORN:

1. Umwandlung einer Mischbaufläche in Wohnbaufläche nörd­lich der K 113

2. Neuausweisung von Wohnbauflächen am Ostrand als Arrondierung

3. Neuausweisung von Wohnbauflächen am Westrand als Arrondierung

4. Versorgungsanlagen:

a) geplante Trafo-Station der Kevag

b) Erweiterung des Schutzstreifens der 380 kV-Leitung auf 71 m

GACKENBACH:

1. Ausweisung einer Wohnbaufläche als Abrundung der südöst­lichen Orts läge

2. Versorgungsanlagen:

20 kV-Leitung im nordwestlichen Bereich entfällt

3. Ausweisung einer Wohnbaufläche als Abrundung am Südende der Ortslage im Ortsteil Dies

GIROD:

1. Umwandlung einer Mischbau- in eine Wohnbaufläche im Be­reichAm Biehl"

2. Geringfügige Erweiterung einer Gemeinbedarfsfläche in Anleh­nung an den BebauungsplanAm Biehl"

3. Ausweisung einer Sportfläche nordwestlich der Schulfläche

4. Erweiterung der Friedhofsfläche nach Nordosten

5. Erweiterung der Wohnbaufläche im BereichAuf der Nörr"

6. Ausweisung neuer Mischbauflächen als Abrundung bereits vorhandener Mischbauflächen im Ortsteil Kleinholbach

7. Eintragung von Symbolen für Bolzplätze südöstlich Girod und zwischen der A 3 und dem Ortsteil Kleinholbach

8. Übernahme der neuen Trassenführung der B 49

9. Darstellung klassifizierter Straßen, Wege, Gewässer und Bodenschutzflächen entsprechend dem Flurbereinigungsver.| fahren

10. Versorgungsanlagen:

Trafo-Station der Kevag westlich der Ortsmitte entfällt, als Ersatz östlich hiervon neue Station geplant

GÖRGESHAUSEN:

1. Ausweisung einer neuen Wohnbaufläche als Arrondierung im Südosten der Ortslage

2. Ausweisung einer Mischbaufläche als Arrondierung zur L 318

3. Symbol für Bolzplatz am Ostrand der Ortslage

4. Die im Flächennutzungsplan angedeutete südwestliche Umgehungsstraße wird aus dem Plan herausgenommen

5. Versorgungsanlagen:

Trafo-Station im Bereich des Spielplatzes

GROSSHOLBACH

1. Ausweisung einer Bauzeile entlang der Parkstraße am Süd­ostrand und der Hohestraße

2. Ausweisung einer gemischten Baufläche für Erweiterungsmi lichkeiten im Westen der Ortslage

3. Ausweisung einer Fläche für einen Feuchtbiotop

4. Darstellung der neu geplanten Trasse der B 49

5. Die Wegeführung entsprechend der Flurbereinigung wird in den Plan übernommen

6. Versorgungsanlagen:

Trafostation in der Nähe der Ortsdurchfahrt der K 101

HEILIGENROTH:

1. Erweiterung des Sportgeländes für Tennisplätze und weitere Freizeitanlagen, Planzeichen für Turnhalle wird umgewan­delt in ein solches der Mehrzweckhallenbenutzung

2. Versorgungsanlagen:

Trafo-Station in der Nähe des neuen Sportplatzes entfällt

HOLLER:

1. Eine im FNP im nordöstlichen Bereich ausgewiesene Wohn-, baufläche entfällt und wird als Außenbereich in die ursprürJ liehe Nutzung zurückgestuft.

2. Ausweisung einer neuen Wohnbaufläche östlich der L 326 im BereichUnter der Struth"

3. Neue Wohnbaufläche als erschließungswirtschaftliche Abrun düng im nordöstlichen Ortsbereich

4. Versorgungsanlagen:

a) Trafostation der Kevag westlich der L 326 entfällt

b) geplante 2 Trafo-Stationen beiderseits der L 326

STADT MONTABAUR:

1. Darstellung von SanierungsgebietenErweiterung Altstadt I' undAltstadt 111'"

2. Ausweisung der innerstädtischen Haupterschließungsstraße

3. Umwandlung der Sportplatzfläche (Koblenzer Straße) in Wohn- bzw. Mischbaufläche

4. Erhaltung der Tennisplätze an der Koblenzer Straße

5. Ausweisung des NaturschutzgebietesSpießweiher"

6. Versorgungsanlagen

a) geplante Trafo-Station im Änderungsbereich 3. und am Krankenhaus sowie zwischen Kaserne und Schwimmbad

STA

Ausv

liehe

STA

Dars

JEU

SIMM I. Au au1 Da

2 .

Die Bürgerzeitung erscheint wöchentlich. Herausgeber, Druck u. Verlag: Verlag + Druck Linus Witti ch. 5410 Höhr-Grenzhausen, Rheinstr. 41, Postfach 1451

Telefon (02Ö24) 3061-4. -Telex 869502 mgirm - Verantwortlich für den Inhalt Linus Wiltich.

Bezugspreis monatl. DM 2,30 bei Ortszustellung Im Einzelversand durch den Verlag DM 0,80 + Versandkosten

BURGERZEITUNG ÖFFENTLICHEN BEKANNTMACHUNGEN DER KOMMUNALVERWALTUNGEN

Besuc

Uhr, t

femsj

Für Anzeigenveröffentlichungen u. Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Bei Nichlh* lieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den^Ver^ü^

bandsi

dienst

Ronte

Volks!