Montabaur 20/28/84
Bebauungsplanes „Festerling" beschlossen.
Die Textfestsetzungen zum Bebauungsplan werden um folgende Festsetzung ergänzt:
„Bei Dächern mit unterschiedlicher Dachneigung darf die
Summe der beiden Winkel an der Dachtraufe
bei 1-geschossiger Bauweise 90°
bei 2-geschossiger Bauweise 56°
nicht überschreiten.
Der Beschluß des Ortsgemeinderates vom 14.3.1984 wird hiermit gemäß § 2 Abs. 6 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BBauG öffentlich bekanntgemacht.
Oberelbert, 5.7.1984 Weyand, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes „Festerling" der Ortsgemeinde Oberelbert; Offenlage nach §'2 a Abs. 6 des Bundesbaugesetzes (BBauG)
Der Ortsgemeinderat von Oberelbert hat in seiner Sitzung am 14.3.1984 beschlossen, folgende Textfestsetzung zum Bebauungsplan „Festerling" aufzunehmen
„Bei Dächern mit unterschiedlicher Dachneigung darf die Summe der beiden Winkel an der Dachtraufe bei 1-geschossiger Bauweise 90° bei 2-geschossiger Bauweise 56° nicht überschreiten".
Die neue Textfestsetzung liegt gemäß § 2 a Abs. 6 BBauG in der Zeit
vom 23. Juli bis 23. August 1984 (einschließlich^ jeweils während der Dienstzeit (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr sowie dienstags von 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 18.30 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Ade nauer-Platz 2, 5430 Montabaur, Zimmer 201 sowie nachrichtlich in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Oberelbert während den ortsüblichen Dienststunden öffentlich aus.
Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur und der Ortsgemeinde Oberelbert mündlich oder schriftlich vorgebracht werden.
Die neue Textfestsetzung bezieht sich auf den gesamten Planbereich des Bebauungsplanes. Der Planbereich - grob umschrieben wird wie folgt begrenzt:
im Norden: die Grenze des Plangebietes bilden die Grundstücke Nr. 1 -21 (Flur 2)
im Osten: von den Wegeparzellen Nr. 324/2, 331/3 (tlw.)
332/2, 329/3 (tlw.), 324/3 im Süden: von der Straße „Zum Wiesengrund" im Westen: von der Hauptstraße Weyand, Ortsbürgermeister Oberelbert, 5.7.1984
WELSCHNEUDORF:
Verloren - Gefunden:
Gefunden wurde in einem Geschäft unseres Ortes ein Geldschein. Der Verlierer kann diesen bei der Gemeindeverwaltung abholen.
Stahlhofen, Ortsbürgermeister
Bericht über die konstituierende Sitzung des Ortsgemeinderates Welschneudorf am 4. Juli 1984
Am Anfang der ersten Sitzung des neu gewählten Ortsgemeinderates stand die Verpflichtung sämtlicher in den Rat gewählter Mitglieder. Dies vollzog der amtierende Ortsbürgermeister durch Handschlag und Hinweis auf die mit der Übernahme des Ehrenamtes verbundenen Pflichten. Nach anschließender Beschlußfassung über die künftige Regelung bezügl. der Unterzeichnung von Sitzungsniederschriften, die Wahl von zwei Wahlausschußmitgliedern für die Wahl des Ortsbürgermeisters bzw. der Ortsbeigeordneten und Bestellung eines Ratsmitgliedes für die Ernennung des neuzuwählenden Ortsbürgermeisters stand in drei getrennten Wahlgängen die Wahl des Ortsbürgermeisters und
der Ortsbeigeordneten an. I
Zur Wahl des Ortsbürgermeisters wurde der bisherige Amts- I inhaber Lambert Stahlhofen als einziger Kandidat nominiert. I Die Auszählung der abgegebenen Stimmen ergab, daß Lamberti Stahlhofen einstimmig wiedergewählt wurde. I
Auch zur Wahl des I. Ortsbeigeordneten wurde, nachdem die I bisherige Amtsinhaberin erklärte, sie stehe wegen anderweiti- I ger Verpflichtungen für dieses Amt nicht mehr zur Verfügung, lediglich' ein Kandidat und zwar Josef Kilian nominiert. Dieser wurde mit 9-Ja-Stimmen und 1 Enthaltung gewählt.
Die Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt muß zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden, da der Gewählte aus gesundheitlichen Gründen an der konstituiere] den Sitzung nicht teilnehmen konnte.
Zur Wahl des 11. Ortsbeigeordneten wurde ebenfalls lediglich ein Kandidat nominiert.
Dieses Ehrenamt wurde Franz-Josef Best einstimmig übertragen, Der Ortsbürgerrheister vollzog nach Feststellung des Wahlergebnisses die Ernennung zum II. Ortsbeigeordneten durch Überreichung der Ernennungsurkunde und anschließendem Handschlag. Darüber hinaus wurde Franz Josef Best vereidigt und in sein Amt eingeführt.
WELSCHNEUDORF:
Sommerfest im kath. Kindergarten Welschneudorf
Am Sonntag, dem 15.7.84 beginnt um 14 Uhr unser diesjähriges Sommerfest.
Wir freuen uns auf alle Eltern, Großeltern, Geschwister, Verwandte und Bekannte, die sich zu Kaffee, Kuchen,Getränke, Würstchen, Salate, Spiel und Spaß bei uns im Kindergarten einfinden, '
Für unsere kleinen Gäste kommt um 15 Uhr der Kasperl in den Kindergarten.
Alle Kindergartenkinder und Erzieherinnen freuen sich auf Ihren Besuch und hoffen auf fröhliche Stunden bei strahlendem Sonnenschein.
Fahrt nach Kommern
Für die Senioren der Gemeinde Oberelbert bietet sich die Möglichkeit am 25.7.1984 an einer Fahrt nach Kommern teilzunehmen.
Der Preis beträgt 20,- DM. Abfahrt ist um 9.00 Uhr an der Kirche.
Wer mitfahren möchte, melde sich umgehend bei Frau M. Schwarz { 517).
Berichtigung zur Gottesdienstordnung Oberelbert/Welschneudorf:
Sa. 14.7., 19.00 Ihr in Welschneudorf Amt für Alois und Helene Herrmann und alle verst. Angehörigen.
Seniorengymnastik
Die Seniorengruppe Oberelbert trifft sich am Mittwoch, dem 18.7.84 um 15 Uhr im Sportlerheim zur Gymnastik.
NIEDERELBERT:
Sportverein Blau -Weiß, Abt. Alte Herren
Am Samstag, dem 14.7.1984 spielen wir in einem Heimspiel gegen die Altherren-Mannschaft von Oberelbert Anstoß: 17.00 Uhr.
Sportverein Blau-Weiß, Niederelbert AUSFLUGSBESPRECHUNG
Die Spieler der 1. und 2. Mannschaft treffen sich am Freitag, dem 13.7.1984 um 20 Uhr im Sportlerheim zwecks Ausflugsbesprechung.

