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Montabaur 20/28/84

BebauungsplanesFesterling" beschlossen.

Die Textfestsetzungen zum Bebauungsplan werden um fol­gende Festsetzung ergänzt:

Bei Dächern mit unterschiedlicher Dachneigung darf die

Summe der beiden Winkel an der Dachtraufe

bei 1-geschossiger Bauweise 90°

bei 2-geschossiger Bauweise 56°

nicht überschreiten.

Der Beschluß des Ortsgemeinderates vom 14.3.1984 wird hier­mit gemäß § 2 Abs. 6 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BBauG öffentlich bekanntgemacht.

Oberelbert, 5.7.1984 Weyand, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des BebauungsplanesFesterling" der Ortsgemeinde Oberelbert; Offenlage nach §'2 a Abs. 6 des Bundesbaugesetzes (BBauG)

Der Ortsgemeinderat von Oberelbert hat in seiner Sitzung am 14.3.1984 beschlossen, folgende Textfestsetzung zum Bebau­ungsplanFesterling" aufzunehmen

Bei Dächern mit unterschiedlicher Dachneigung darf die Summe der beiden Winkel an der Dachtraufe bei 1-geschossiger Bauweise 90° bei 2-geschossiger Bauweise 56° nicht überschreiten".

Die neue Textfestsetzung liegt gemäß § 2 a Abs. 6 BBauG in der Zeit

vom 23. Juli bis 23. August 1984 (einschließlich^ jeweils während der Dienstzeit (montags, mittwochs, donners­tags und freitags von 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr sowie dienstags von 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 18.30 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Ade nauer-Platz 2, 5430 Montabaur, Zimmer 201 sowie nachrichtlich in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Oberelbert wäh­rend den ortsüblichen Dienststunden öffentlich aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur und der Orts­gemeinde Oberelbert mündlich oder schriftlich vorgebracht wer­den.

Die neue Textfestsetzung bezieht sich auf den gesamten Plan­bereich des Bebauungsplanes. Der Planbereich - grob umschrie­ben wird wie folgt begrenzt:

im Norden: die Grenze des Plangebietes bilden die Grundstücke Nr. 1 -21 (Flur 2)

im Osten: von den Wegeparzellen Nr. 324/2, 331/3 (tlw.)

332/2, 329/3 (tlw.), 324/3 im Süden: von der StraßeZum Wiesengrund" im Westen: von der Hauptstraße Weyand, Ortsbürgermeister Oberelbert, 5.7.1984

WELSCHNEUDORF:

Verloren - Gefunden:

Gefunden wurde in einem Geschäft unseres Ortes ein Geld­schein. Der Verlierer kann diesen bei der Gemeindeverwaltung abholen.

Stahlhofen, Ortsbürgermeister

Bericht über die konstituierende Sitzung des Ortsgemeindera­tes Welschneudorf am 4. Juli 1984

Am Anfang der ersten Sitzung des neu gewählten Ortsgemeinde­rates stand die Verpflichtung sämtlicher in den Rat gewählter Mitglieder. Dies vollzog der amtierende Ortsbürgermeister durch Handschlag und Hinweis auf die mit der Übernahme des Ehren­amtes verbundenen Pflichten. Nach anschließender Beschluß­fassung über die künftige Regelung bezügl. der Unterzeichnung von Sitzungsniederschriften, die Wahl von zwei Wahlausschuß­mitgliedern für die Wahl des Ortsbürgermeisters bzw. der Orts­beigeordneten und Bestellung eines Ratsmitgliedes für die Ernennung des neuzuwählenden Ortsbürgermeisters stand in drei getrennten Wahlgängen die Wahl des Ortsbürgermeisters und

der Ortsbeigeordneten an. I

Zur Wahl des Ortsbürgermeisters wurde der bisherige Amts- I inhaber Lambert Stahlhofen als einziger Kandidat nominiert. I Die Auszählung der abgegebenen Stimmen ergab, daß Lamberti Stahlhofen einstimmig wiedergewählt wurde. I

Auch zur Wahl des I. Ortsbeigeordneten wurde, nachdem die I bisherige Amtsinhaberin erklärte, sie stehe wegen anderweiti- I ger Verpflichtungen für dieses Amt nicht mehr zur Verfügung, lediglich' ein Kandidat und zwar Josef Kilian nominiert. Dieser wurde mit 9-Ja-Stimmen und 1 Enthaltung gewählt.

Die Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt muß zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden, da der Gewählte aus gesundheitlichen Gründen an der konstituiere] den Sitzung nicht teilnehmen konnte.

Zur Wahl des 11. Ortsbeigeordneten wurde ebenfalls lediglich ein Kandidat nominiert.

Dieses Ehrenamt wurde Franz-Josef Best einstimmig übertragen, Der Ortsbürgerrheister vollzog nach Feststellung des Wahlergeb­nisses die Ernennung zum II. Ortsbeigeordneten durch Über­reichung der Ernennungsurkunde und anschließendem Hand­schlag. Darüber hinaus wurde Franz Josef Best vereidigt und in sein Amt eingeführt.

WELSCHNEUDORF:

Sommerfest im kath. Kindergarten Welschneudorf

Am Sonntag, dem 15.7.84 beginnt um 14 Uhr unser diesjähri­ges Sommerfest.

Wir freuen uns auf alle Eltern, Großeltern, Geschwister, Ver­wandte und Bekannte, die sich zu Kaffee, Kuchen,Getränke, Würstchen, Salate, Spiel und Spaß bei uns im Kindergarten einfinden, '

Für unsere kleinen Gäste kommt um 15 Uhr der Kasperl in den Kindergarten.

Alle Kindergartenkinder und Erzieherinnen freuen sich auf Ihren Besuch und hoffen auf fröhliche Stunden bei strahlen­dem Sonnenschein.

Fahrt nach Kommern

Für die Senioren der Gemeinde Oberelbert bietet sich die Mög­lichkeit am 25.7.1984 an einer Fahrt nach Kommern teilzu­nehmen.

Der Preis beträgt 20,- DM. Abfahrt ist um 9.00 Uhr an der Kirche.

Wer mitfahren möchte, melde sich umgehend bei Frau M. Schwarz { 517).

Berichtigung zur Gottesdienstordnung Oberelbert/Welschneu­dorf:

Sa. 14.7., 19.00 Ihr in Welschneudorf Amt für Alois und Helene Herrmann und alle verst. Angehörigen.

Seniorengymnastik

Die Seniorengruppe Oberelbert trifft sich am Mittwoch, dem 18.7.84 um 15 Uhr im Sportlerheim zur Gymnastik.

NIEDERELBERT:

Sportverein Blau -Weiß, Abt. Alte Herren

Am Samstag, dem 14.7.1984 spielen wir in einem Heimspiel gegen die Altherren-Mannschaft von Oberelbert Anstoß: 17.00 Uhr.

Sportverein Blau-Weiß, Niederelbert AUSFLUGSBESPRECHUNG

Die Spieler der 1. und 2. Mannschaft treffen sich am Freitag, dem 13.7.1984 um 20 Uhr im Sportlerheim zwecks Ausflugs­besprechung.