Montabaur 12/27/84
Besonders bitte ich die Eigentümer von unbebauten und unbewohnten Grundstücken, in der bewohnten Ortsiage dafür zu sorgen, daß auch sie ihrer Reinigungspflicht nachkommen. Bendel, Ortsbürgermeister
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GROSSHOLBACH/GIRÖD Alte Herren
Am Sonntag, dem 8.7.84 nehmen wir an einem Alt-Herren- Turnier bei unseren Sportkameraden in Heiligenroth teil. Gespielt wird auf dem neuen Sportplatz an der Vogelsanghalle. Zeitplan:
10.50 Uhr gegen A.H. Bad Ems
11.50 Uhr gegen A.H. Wirges
14.45 Uhr gegen A.H. Ruppach/Goldhausen
HEILBERSCHEID:
Glascontarner
Der im alten Steinbruch abgestellte Glascontainer steht während der Bauzeit der Hettensteinstraße beim Brandweiher.
Reichwein, Ortsbürgermeister
GÖRGESHAUSEN:
Beat-Party in der Löwensteinhalle
Am Freitag, 6. Juli 1984, 19.00 Uhr findet in der Löwensteinhalle in Görgeshausen eine Beat-Party statt. Eintritt 0,99 DM. Die Jugendlichen sind recht herzlich eingeladen.
HEILBERSCHEID „Alte Herren" Heilberscheid
Samstag, 7.7.84, 16.00 Uhr Auswärtsspiel in Steinefrenz .
GR0SSH0LBACH:
Die nächste Sitzung der Festausschußmitglieder der 750-Jahr- feier findet am Sonntagvormittag, 8.7.1984, 10.00 Uhr, im Gasthaus Fischbach, statt.
Der Festausschuß
Freiwillige Feuerwehr - Löschgruppe Heilberscheid -
Am Sonntag, dem 8.7.1984 findet eine Alarmübung statt.
Wir bitten um Beachtung I
NENTERSHAUSEN
Ständchen
Am Freitag, dem 6. Juli 1984 treffen wir uns um 20.00 Uhr am Vereinslokal Ohly, zu einem Ständchen.
Auftritt
Am Sonntag, dem 8. Juli 1984 spielen wir beim Kreisfeuerwehrtag in Stockum-Püschen. Abfahrt um 12.45 Uhr am Vereinslokal Ohly.
Freiwillige Feuerwehr Nomborn
Die nächste Übung der Gruppe II ist am Sonntag, dem 7.7.1984 (nach der Kirche) um 9.30 Uhr.
ELBERTGEMEINDEN
NIEDERELBERT
Hütten- und Benutzungsordnung
Der Ortsgemeinderat erläßt aufgrund der örtlichen Verhältnisse unter Berücksichtigung d. Feld- u. Forststrafgesetzes Rhld. Pf.
vom 15.12.1969 in der jeweils gültigen Fassung die nachstehende Hütten- und Benutzungsordnung für die gemeindeeigene Grillhütte, Flur 12, Flurstück 49, Gemarkung Niederelbert.
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Die Grillhütte einschließlich der Feuerstellen darf nur nach vorheriger Genehmigung durch die Ortsgemeindeverwaltung benutzt werden. Zuständig für die Erteilung der Genehmigung ' ist der Ortsbürgermeister.
§2
Feuer darf nur innerhalb der dafür angelegten Feuerstellen (gepflasterte Mulde) angezündet werden. Ferner sind die Benutzer der Grillhütte gehalten, ruhestörenden Lärm zu vermeiden. Dies gilt insbesondere bei Beendigung der Zusammenkunft in der Hütte.
In keinem Falle sind Übernachtungen in der Hütte ge stattet!
§3
Für die Benutzung der Hütte und des Grillplatzes ist eine Gebühr von 30,- DM zu entrichten. Die vorgenannte Gebühr ist bei der Anmeldung zu entrichten, wovon 15,- DM zurückgezahlt werden, wenn die Hütte in einem ordnungsgemäßen Zustand verlassen wird.
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§4
Nach der Benutzung ist die Hütte einschl. Vorplatz und Feuer- J stellen zu reinigen und in einen ordentlichen Zustand zu brin- I gen. Die angefallenen Rückstände sind von den Benutzern wieder mitzunehmen. Etwaige Beschädigungen an der Hütte, Mobiliar usw. sind sofort unaufgefordert dem Ortsbürgermei- W ster zu melden. Geschieht dies nicht, so hat die Ortsgemeindeverwaltung das uneingeschränkte Recht die Instandsetzungs- bzw. Reinigungsarbeiten auf Kosten der letzten Benutzer durchführen zu lassen.
§5
Die kostenlose Benutzung gilt nur für Schulklassen der Grundschule Niederelbert mit Aufsichtspersonen.
§6
Damit diese Hütten- und Benutzungsordnung beachtet wird, steht dem Ortsbürgermeister der Gemeinde Niederelbert. bzw. einem von ihm Beauftragten jederzeit Kontroll- und Weisungsbefugnis zu.
§7
Die eingenommenen Gebühren sind als Entschädigung für die Aufwendungen der von der Ortsgemeinde beauftragten Personei zu verwenden.
Diese Hütten- und Benutzungsordnung.wurde am 12. April 1984 durch den Ortsgemeinderat beschlossen und tritt am 1.5.1984 in Kraft.
5431 Niederelbert, den 25.6.1984
gez. Hübinger, Ortsbürgermeister.
OBERELBERT Öffentliche Bekanntmachung
der Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Oberelbert für das Jahr 1984 vom 22.6.1984
I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung der Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 14.6.1984 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

