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Montabaur 20 / 25 / 84

19.00 Uhr Festkommers anl. der Gründungsfeier der Jugend­feuerwehr Bannberscheid, unter Mitwirkung der Ortsvereine, des Judo-Clubs Siershahn, der Jugendfeuerwehren des Kreises, der Jägergruppe und dem Musikverein Heilitjen- roth.

Anschließend Tanz SONNTAG, 24.6.84

9.00 Uhr Beginn der Wetkämpfe für Leistungsspange und Bundeswettkampf der Jugendfeuerwehren des Westerwaldkreises auf dem Sportplatz in Bannber­scheid

12.00 Uhr Mittagspause mit Eintopf und Spezialitäten vom Grill

anschließend Fortführung der Wettkampfe 14.00 Uhr Festzug vom Sportplatz zur Aubachhalle 15.00 Uhr Siegerehrung der Jugendmannschaften und Ausklang des Kreisjugendfeuerwehrtages unter Mitwirkung v. Musikverein Wirges, SpielmannszugFrei Weg" Wirges und dem Fanfarenzug Staudt.

Alle Bürger des Westerwaldkreises sind zu diesem Fest herzlich eingeladen.

Naspa Tennisturniere '84

Die Nassauische Sparkasse veranstaltet mit der Tennisvereini­gung Westerwald e.V, in diesem Jahr wieder verschiedene Tennis­turniere. Am 30. Juni / 1. Juli finden in Hachenburg und Wirges zunächst die Vorrundenspiele in den Wettbewerben: Damen-Doppel,

Herren-Doppel u.

Mixed

statt. Zugelassen sind alle Spielerinnen der Spielstärke bis Klasse C und alle Spieler bis Klasse D, die im Westerwald ihren Wohnsitz haben.

Anmeldeschluß für diese Turniere ist Montag, 25. Juni 1984. Anmeldevordrucke sind zu haben bei den örtlichen Tennisver­einen und allen Filialen der Nassauischen Sparkasse.

Weitere An- und Rückfragen können gerichtet werden an den Sportwart des Kreis-Tennisverbandes, Herrn Windt, Tel.Nr. 02602/193-384 o. 3751.

Sprechstunde des CDU-Bundestagsabgeordneten August Hanz

Die nächste Sprechstunde des CDU-Bundestagsabgeordneten August Hanz findet am Samstag, 23. Juni 1984, 10.30 Uhr, in der der CDU-Kreisgeschäftsstelle Koblenzer Straße 48, in Montabaur statt. Es wird empfohlen, sich vorher mit der CDU-Kreisgeschäfts­stelle telefonisch in Verbindung zu setzen. Tel. 02602/2030.

Fachausbildung für Hauswirtschaft an der Berufsbildenden Schule Landwirtschaft und ländliche Hauswirtschaft,

5440 Mayen

Die hauswirtschaftliche Ausbildung für Mädchen an der Berufs­bildenden Schule Landwirtschaft und ländliche Hauswirtschaft, Mayen, im Winterhalbjahr beginnt Anfang November und schließt Ende März. Der Lehrplan enthält besonders Fachgebie­te, die eine breite Grundlage für eine rationelle Haushaltsfüh­rung bilden. Dazu gehören:

Wirtschaftslehre des Haushalts, .

Ernährungslehre,

Nahrungszubereitung,

Textilverarbeitung,

Wohnen und Einrichten,

Familienpflege,

Berufs- und Arbeitspädagogik,

Haus- und Textilpflege.

Durch den Wechsel von theoretischem und praktischem Unter­richt ist eine praxisnahe Ausbildung möglich. Der Unterricht ist ganztägig. Schülerinnen, die eine größere Entfernung zum Heimatort haben, können im Schülerinnenwohnheim wohnen. Der Besuch des Wintersemesters gilt als Teil der Ausbildung zur Wirtschafterin,Technikerin, Dorfhelferin und Beraterin.

Der Schulbesuch kann gesetzlich gefördert werden. Anfragen und Anmeldungen sind zu richten an die Berufsbil­dende Schule Landwirtschaft und ländliche Hauswirtschaft 5440 Mayen, Alte Hohl, Tel. 02651 /2926.

Westerwälder

Filmtage

Ein Hobby zahlt sich aus!

Herr Ollo lekenrolh, aus Montabaur, hat als Amor des Super 8Filmes

"WINTERMÄRCHEN''

aktiv an den Westervvälder Filmlagen 84 teilgenommen und in der Spane Natur­film den 2. Preis erzielt.

Herzlichen Glückwunsch!

Vom 23.06.1984 - 26.06.1984

Kirmes in Großholbach

Es lädt ein Gasthaus Weiler

Am 23.06.84 ab 20.00 Uhr Tanz. Es spielt die KapelleThe four Wings

informiert:

Vorruhestand und Sozialversicherung

Vorruhestand heißt ein vieldiskutiertes Wort der letzten Tage. Wie aber sieht es mit der Sozialversiche­rung für einenVorruheständler aus? Grundsätzlich bleibt der Versicherungsschutz wäh-j rend des Bezuges von Vorruhestandsgeld in der Kranken- und Rentenversicherung erhalten. Die Ar­beitslosenversicherung entfällt dagegen mit dem Ein- < tritt in den Vorruhestand. I

Speziell zur Krankenversicherung macht die AOK dar­auf aufmerksam, daß Vorruhestandsgeldbezieher wei­ter versicherungspflichtig bleiben, wenn sie dies be­reits vorher als Arbeitnehmer waren. Außerdem mußj das Vorruhestandsgeld mindestens 65 v. H. des letz­ten Bruttoarbeitsentgelts betragen. Die Beiträge wer­den nach der Höhe des Vorruhestandsgeldes berech­net und je zur Hälfte von Arbeitgeber und Vorruhe­standsgeldbezieher getragen. I

Ist der Vorruheständler freiwillig krankenversicher!,I und hatte er bis unmittelbar vor Beginn des Vorruhei Standsgeldes Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschußl zum Krankenversicherungsbeitrag, so ändert sich hier-j an nichts. |

Unser Tip: Für freiwillig bei der AOK versicherte Vorru-i heständler ermäßigt sich ggf. der Beitrag. Wir beraten« Sie gerne! 1

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