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Montabaur 22 / 24 / 84

Ab sofort bestehen in der Pfarrwiese unterhalb des Sportplatzes Parkgelegenheiten. Wir bitten insbesondere unsere Mitglieder um Benutzung dieser Parkmöglichkeit.

NOMBORN

Kirmesgesellschaft '84 Nomborn:

Für unser diesjähriges Wahrzeichen am Kirmesbaum benötigen wir noch Eier.

Die Nomborner Hausfrauen werden gebeten, deshalb tüchtig Eier auszublasen.

Wir kommen dann am 29.6.1984 zum Sammeln zu Euch ins Haus.

GELBACHHÖHEN

DAUBACH

Information zur Gemeinderatswahl am 17.6.1984

Aufgrund mehrfacher Anfragen wird für die am kommenden Sonntag, 17.6.1984 anstehende Wahl des Ortsgemeinderates folgendes zur Kenntnis gegeben:

Von den z. Zt. amtierenden Mitgliedern des Ortsgemeinderates Frink, Josef (Ortsbürgermeister)

Poggemann, Franz-Josef (1. Ortsbeigeordneter)

Hucke, HermannJösef (2. Ortsbeigeordneter)

Fehlinger, Erwin Mies, Reinhard Hahn, Raimund Neuroth, Bernhard

kandidieren aus Altersgründen nicht mehr:

Frink, Josef Fehlinger, Erwin,

Neuroth, Bernhard.

gez. Frink, Ortsbürgermeister z *

STAHLHOFEN

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Stahlhofen vom 06.06.1984 Fortführung des Bebauungsplanverfahrens " Im oberen Wiesengrund" II. Teil

Dem Ortsgemeinderat wurde die Stellungnahme des Zweck - verbandes Naturpark Nassau, mit der Bedenken zum vorge­legten Planentwurf geäußert wurden, zur Kenntnis gegeben. Gern, dem Beschlußvorschlag der Verwaltung konnten die vom Naturpark Nassau vorgetragenen Bedenken jedoch keine Berücksichtigung finden. Dieser Argumentation schloß sich der Rat an und beschloß einstimmig die Zurückweisung und damit zugleich, daß diese Bedenken unberücksichtigt bleiben beim weiteren Fortgang des Verfahrens. Anschließend wurde die Zustimmung zum Bebauungsplanentwurf erklärt. Ein Satzungs­beschluß, der zugleich die Beendigung des Verfahrens was die Beteiligung des Ortsgemeinderates anbelangt darstellt, kann zur Zeit noch nicht gefaßt werden, da zunächst noch die planungsmäßigen Voraussetzungen im Flächennutzungs­plan der Verbandsgemeinde Montabaur geschaffen werden müssen. Aus diesem Grund wird der Satzungsbeschluß zurück­gestellt bis der Stand des Flächennutzungsplanverfahrens dies zuläßt.

Baulandumlegungsverfahren für den Bereich des Baugebietes Im oberen Wiesengrund II. Teil" angeordnet Die Beschlußfassung zur Aufstellung eines Bebauungsplanes östlich der Kreisstraße Nr. 175 und südlich der Brunnen­straße im GemarkungsteilIm obersten Grund" geht bereits auf Beschlüsse des Rates vom 07.12.1979 und 19.5.1982 zurück. Der Bebauungsplanbereich, der die Bezeichnung

"Im oberen Wiesengrund II. Teil" erhält, soll nunmehr nach­dem das Bebauungsplanverfahren weitgehend durchgeführt ist, eine Bodenordnung erfahren. Aus diesem Grund wurde vom Rat die Anordnung des Baulandumlegungsverfahrens beschlossen. Durch diesen Beschluß wird das Bodenordnungs­verfahren in Gang gesetzt. Mit der Durchführung wurde der jeweils amtierende Umlegungsausschuß beauftragt.

Gestattungsvertrag mit der Kevag abgeschlossen zur Erweite­rung des Kinderspielplatzes

Die Gemeinde beabsichtigt eine Erweiterung der Kinderspiel­platzes im BaugebietRosengarten". Da die für die Erweite­rung vorgesehene Fläche im Eigentum der Kevag steht, wurde mit dieser verhandelt und nunmehr durch Vertrag vereinbart, daß diese Flächen der Gemeinde zur erweiterten Nutzung als Spielplatz überlassen werden. Der Vertrag, der die Grund­lage für die Überlassung der Flächen bildet, wurde in der Sitzung am 06.06.1984 vorgelegt und fand die einstimmige Zustimmung des Rates.

Zustimmung zur Herrichtung des Jugendraumes in der ehe­maligen Schule sowie Bereitschaft zur Mitfinanzierung erklärt Zur Ermittlung des erforderlichen Aufwandes und der durch­zuführenden Arbeiten für die Herrichtung des Jugendraumes in der ehemaligen Schule wurde eine Überprüfung von der Verbandsgemeinde Montabaur durchgeführt. Daran anschlie­ßend wurde eine Kostenermittlung sowie ein Maßnahmekata­log über die auszuführenden Arbeiten vorgelegt. Der Rat er­klärte hierzu seine einstimmige Zustimmung. Der Gesamt­kostenaufwand wurde mit ca. 5 000,-- DM beziffert. Der Rat erklärte für die Gemeinde die Bereitschaft zur Mitfinanzierung d. h. Übernahme der Kosten abzüglich des vom Kreis erwarte­ten Zuschusses. Zur Renovierung des Jugendraumes ist vor­gesehen, die Steinwand mit Nut- und Federbrettern zu ver­schalen sowie einen neuen Deckenanstrich und Wandan­strich aufzubringen. Ferner sollen die Holzfenster und die Eingangstür wieder aufgearbeitet werden. Darüber hinaus soll zur Ausrüstung ein Stahlschrank, 2 Tische und 20 Stahl­rohrstühle angeschafft werden.

Haushaltsüberschreitungen aus 1983 genehmigt bzw. zustim- mende Kenntnis erklärt

Zunächst wurde dem Rat ein 8 Punkte umfassender Katalog über erhebliche Ansatzüberschreitungen im Jahr 1983 vor­gelegt. Die Gesamtüberschreitungen beliefen sich auf ins­gesamt 63 358,- DM. Der Hauptanteil hiervon entfällt auf BauausgabenIm Rosengarten". Der Rat hatte hier am 01.07.1983 die Genehmigung zu Mehrkosten für den Ausbau der Gartenstraße gegenüber den im Plan bereitgestellten Mit­teln von 45 000,- DM bereits ausgesprochen. Hinzu kamen jedoch noch Bauleitungsgebühren, so daß letzterrdlich die Ansatzüberschreitung für vorgenannte Baumaßnahme 51 807,59 DM betrug. Weitere Ansatzüberschreitungen wurden bedingt durch baumchirurgische Arbeiten an den St. Wendelinus-Linden, durch die Mitfinanzierung beim Bau einer SchutzhütteAuf dem Krahbeul", durch Reparatur­arbeiten an Straßen sowie Unterhaltungsarbeiten an Feld­wegen. Neben der Genehmigung dieser Haushaltsüberschrei­tungen war vom Rat zugleich noch darüber zu beschließen, wie diese Mehrausgaben abgedeckt werden können, ohne daß ein Haushaltsausgleich gefährdet ist. Hierzu wurde beschlossen, Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer sowie Kosteneinsparungen bei den Maßnahmen Bau eines Kinder­spielplatzes sowie Renovierung des Daches an der Leichen­halle heranzuziehen.

In einer weiteren insgesamt 13 Punkte umfassenden Auf­listung wurden Ansatzüberschreitungen geringeren Aus­maßes über insgesamt 4 997,24 DM zur Kenntnis gegeben. Wegen der Geringfügigkeit im Einzelfall war hier nur eine Kenntnisnahme durch den Rat erforderlich.

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