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Montabaur 20/24/84

Haushaltsüberschreitungen genehmigt bzw. zur Kennt­nis genommen

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur ist zur Zeit mit dem Abschluß der Haushaltsjahre 1983, so auch für die Ortsge­meinde Heilberscheid befaßt. Hierbei werden u. a. die Ansatz­überschreitungen im Haushaltsjahr 1983 ermittelt und in zwei Kategorien aufgeteilt:

a) erhebliche Ansatzüberschreitungen

b) unerhebliche d.H. geringfügige Ansatzüberschreitungen

Für Heilberscheid wurden zwei erhebliche Ansatzüberschreitung über insgesamt 3 462,10 DM ermittelt. Es handelt sich hierbei zum einen um zusätzlichen Aufwand für die Unterhaltung der Feldwege sowie um Mehrkosten beim Ankauf einer Straßenpar­zelle in der Lindenstraße. Der Rat erklärte zu bei den Haushalts­überschreitungen, daß diese erforderlich waren und von daher auch genehmigt werden. Zum Ausgleich dieser Mehrausgaben wurde beschlossen, Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer sowie aus Erschließungs- und Ausbaubeiträgen heranzuziehen.

Anschließend wurden noch zwei unerhebliche, d.h. vom Um­fang her geringfügige Ansatzüberschreitungen zur Kenntnis gegeben. Hier ist ein Haushaltsausgleich im Rahmen des Ge­samthaushaltes gewährleistet.

Aufstellung zusätzlicher Straßenleuchten in der Hetten- steinstraße beschlossen

Von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur wurde ein Angebot und Plan zur zusätzlichen Installation von Straßen­leuchten vorgelegt. Dieses Konzept, das die Aufstellung von 4 weiteren Straßen leuchten vorsieht, fand die Zustimmung des Rates. Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde mit der Auftragsausführung beauftragt. Die Maßnahme wird einen Kostenaufwand von ca. 8.400,-- DM verursachen.

NIEDERERBACH/NENTERSHAUSEN Bezirksregierung blockiert den Bau der Kläranlage doch Die Stellungnahme der Bezirksregierung fordert zu einer Ent­gegnung heraus, die für eine Unterrichtung der Bevölkerung der betroffenen Gemeinden unerläßlich ist.

Nach der Abwassertechnischen Zielplanung des Landes vom Mai 1981 war vorgesehen, daß die Gemeinden Nentershausen und Niedererbach mit drei Gemeinden aus der Verbandsge­meinde Wallmerod nach Limburg entwässert werden sollten. Solche großen Lösungen waren auch für andere Gemeindegrup­pen unserer Verbandsgemeinde vorgesehen, so daß Aufwendun­dungen im Abwassersektor in Höhe von 34 Mio. DM entstanden wären. Wir haben daraufhin ein Gegenkonzept erarbeitet, das nur 16 Mio. DM vorsah und im März 1982 der Bezirksregierung vorgelegt wurde. Dieses Konzept sah vor, daß für Nentershausen und Niedererbach eigene Anlagen erstellt werden.

Von der Wasserwirtsc haftsverwaltung wurde dieses Konzept zurückgegeben mit dem Bemerken, den Plan zu überarbeiten;

Das geschah und im Oktober 1982 wurde der überarbeitete Plan erneut zur Zustimmung vorgelegt.

Gleichzeitig wurde, weil in Nentershausen die Abwasserreinigung vordringlich war, bereits ein Auftrag zur Erstellung eines baurei­fen Entwurfs für eine biologische Kläranlage an das Ing.-Büro Leis-Bodora erteilt.

Die Feststellung der Bezirksregierung, daß nur 1977 ein Ent­wurf für eine Behelfsanlage vorgelegt und nicht weiterverfolgt worden sei, ist deshalb falsch

Der baureife Entwurf für die Kläranlage in Nentershausen wurde am 11.2.1983 der Wasserwirtschaftsverwaltung zur Ge­nehmigung vorgelegt. Ergänzend dazu hat der Verbandsgemein­derat, weil er in gleicher Weise hinter diesem Anliegen steht, beschlossen, für 1983 = 1.060.000,- DM bereitzustellen, um mit der Maßnahme noch in 1983 beginnen zu können.

Die Verbandsgemeindeverwaltung hat daneben die erforder­lichen Grundstücke gekauft, um auch die eigentumsmäßigen Voraussetzungen zu schaffea Mit Schreiben vom 18.10.1983 lehnte die Wasserwirtschaftsverwaltung unter Bezug auf die Entscheidung der Bezirksregierung den Bauantrag ab und gab die Unterlagen zurück. Mit dieser Mitteilung fand sich die Ver­bandsgemeindeverwaltung nicht ab und erhob sofort Gegenvor­stellungen.

Die Bezirksregierung beraumte daraufhin einen Ortstermin an zu dem sie alle beteiligten Behörden, insbesondere auch die Be­zirksregierung Darmstadt, das Wasserwirtschaftsamt Dillenburg und die Vertreter des Landkreises Limburg einlud. Bei diesem Termin forderte sie erneutjdaß der Anschluß nach Limburg untersucht würde. In diesem Termin wurde sofort von der Verbandsgemeindeverwaltung eingewandt, daß dies wiederum zusätzlichen Aufwand und Geld erfordere, ohne daß man zu einer Lösung kommen würde. Da die Bezirksregierung jedoch die aufsichtsführende Dienststelle sei, würde man sich dem Verlangen nicht widersetzen.

Das Ergebnis war wie vorausgesagt. Der Anschluß nach Lim­burg erfordert Kosten in Höhe von 4,5 Mio. DM. Die Durchlei­tung der Hauptsammler müßte durch eine Vielzahl von Par­zellen im hessischen Bereich erfolgen. Das Verfahren hier­zu müßte von hessischer Seite betrieben werden, so daß eine Erledigung in den nächsten Jahren kaum zu erwarten wäre. Alsdann kam die Forderung zu prüfen, ob eine Anlage hinter Niedererbach vor der Abraumhalde der Firma Buderus errichtet werden kann. Da hier aber die Bezirksregierung Koblenz, nur ein anderes Referat, die Genehmigung für eine große Fischteich­anlage an einen privaten Interessenten ausgesprochen hatte, warf dies erneute Schwierigkeiten wegen des fehlenden Grund­besitzes auf.

Aus diesem Grunde hat die Verbandsgemeinde erneut dargelegt, daß es zweckmäßiger sei, gleich die Kläranlage unterhalb von Nentershausen zu errichten, da hier ein sofortiger Baubeginn möglich, die Reinigung des Vorfluters erfolgen und die notwen­digen Mittel bereitstehen und endlich die Beanstandungen die von Niedererbacher Bürgern zu Recht erhoben werden, be­seitigt werden können.

Die Verbandsgemeinde Wallmerod hat darüber hinaus erklärt, daß sie ebenfalls eine eigene Anlage für ihre Gemeinden bevor­zuge.

Die Bezirksregierung bestand allerdings darauf, in einer Studie j dies zu untersuchen und darzulegen. Erneut wurde von der Verbandsgemeinde eine Studie in Auftrag gegeben und am i 9.12.1983 der Bezirksregierung vorgelegt. |

Das Büro kommt in der Studie zu dem Ergebnis: j

1. Eine Anordnung unterhalb der Mülldeponie kommt nicht j in Betracht, da die Gemeinde Elz nicht bereit ist, die erfor­derlichen Flächen zur Verfügung zu stellen, und unabhängig

davon die vorhandene Fläche zu klein ist, um eine Kläran­lage anzuordnen.

2. Oberhalb der Mülldeponie kann eine Kläranlage deshalb nicht angeordnet werden, weil der Abstand zur Ortslage zu klein ist und außerdem durch die Genehmigung einer Fischteichanlage für Herrn Rechtsanwalt Schardt in Lim- I bürg durch ein anderes Referat der Bezirksregierung jeg- I liehe Möglichkeit für eine Gruppenkläranlage entfällt. ]

Aufgrund dieses Sachverhaltes kann die eigentliche Aufgabe, I die Vorfluter zu reinigen, nur mit folgender Lösung erreicht I werden: I

a) Die Reinigung der Abwasser aus den Geneinden der Ver- I bandsgemeinde Wallmerod erfolgt in einer hierfür zu bauen-l den Kläranlage unterhalb von Obererbach. Diese Absicht I hat mir die Verbandsgemeinde Wallmerod bereits mitgeteiltl

b) Die Reinigung der Abwasser von Nentershausen erfolgt in I

einer zu bauenden Anlage unterhalb von Nentershausen I Hierbei ist durch eine Verminderung der Restverschmut- I zung nachzuweisen, daß jederzeit ein ausreichendes Verhältl nis Schmutz-, Fracht- und Wassermenge gegeben ist. I

c) Die Reinigung der Abwässer von Niedererbach muß in einerl

kleinräumlichen Lösung auf dem Restgelände der jetzigen I Kläranlage versucht werden ohne eine zu große Beeinträch-I tigung der Bewohner von Niedererbach. I

Die Inangriffnahme der Maßnahmen ist nunmehr unumgäng-1 lieh. I

In einer Besprechung am 13.1.1984 mit der Bezirksregierung I und allen übrigen beteiligten Behörden lehnte sie den Vor- I schlag wieder ab und erklärte, daß nunmehr untersucht werden! möge, ob nicht die Halde der Firma Buderus abgetragen werde*